Es stimmt schon: Gäbe es die Verwertungsgesellschaften nicht - der Musiker käme vor Vergütungsverhandlungen nicht mehr zum Spielen. Und gäbe es das Urheberrechtsgesetz nicht - die juristische Verdienstgrundlage wäre futsch. Wobei Letztere nicht im Urheberrecht selbst (das unveräußerlich ist) besteht, sondern im Verwertungsrecht, über das der Künstler nach Belieben disponieren kann.
Zwar funken im elektronischen Datenverkehr mittlerweile etliche Störenfriede dazwischen. Für den österreichischen Juristen Rainer Herzig "kann das aber kein Grund sein, dieses Recht abzuschaffen". Der Umstand, dass sich Tempo 130 nicht allgemeiner Beliebtheit erfreut, hat den Gesetzgeber auch nicht zur Streichung des Limits bewogen. "Wenn man das abschafft, krachts früher oder später."
Ein Loch stopfen - ein anderes schmerzhaft öffnen
Aber kracht es auf urheberrechtlichem Terrain nicht auch früher oder später, wenn die Gesetzeslage keine Anpassung an die Online-Realität erfährt? Das fordern derzeit nämlich viele. Für Herzig ist das Gesetz ausreichend. "Das Problem ist die Kontrolle. Wenn ich das Urheberrecht scharf durchsetzen will", sagt er auch in Hinblick auf Web-Verstöße, "komme ich ins Datenschutzrecht". Die Crux: "Stopft man ein Loch, reißt man ein anderes schmerzhaft auf."
Ursula Sedlaczek, Direktorin der Austro Mechana, urteilt ähnlich: Zwar lasse sich eine Gesetzespassage ("Anspruch auf Auskunft") wohl für Fälle heranziehen, in denen die Anonymität des Netzes genutzt wird, um geschütztes Material zu publizieren. Was vom Provider aber herausgegeben werden darf, sei datenschutzrechtlich nicht klargestellt. Dabei betont Sedlaczek - zur Erleichterung vieler -, dass es nicht um kleine Download-Vergehen geht, sondern große Uploader, Rechtsbrecher wie kino.to: Das Landgericht Leipzig hat den Chefprogrammierer des - durch Werbeeinnahmen millionenschweren - Kinoportals im April zu einer Haftstrafe von fast vier Jahren verdonnert.
In Österreich liefert das Feuilleton zwar keine Essays zum Urheberrecht, die Politik aber Ankündigungsschlagzeilen: Kulturministerin Claudia Schmied und ihr Justiz-Vis-à-vis Beatrix Karl peilen eine "engagierte" Novelle des Urheberrechts an. Konkreteres war bisher nicht zu hören, ausgenommen jedoch die erwähnte Festplattenabgabe: Sie soll gesetzlich verankert werden. Das wäre zwar keine Pioniertat, würde aber einen leidigen Streit beenden. Die Austro Mechana will die Abgabe schon längst von allen Händlern einheben, woraus sich jedoch ein zäher, noch offener Rechtsstreit mit einer Firma durch alle Instanzen ergab.
Impulse für die Gesetzesnovelle könnte auch "Kunst hat Recht" liefern: Wie "Wir sind die Urheber!" wehrt sich die heimische Initiative gegen eine "massenhafte Enteignung". Ein Einschüchterungsversuch, wie er den deutschen Kollegen blühte, ist diesem Kollektiv bisher immerhin erspart geblieben: Hacker veröffentlichten persönliche Daten der Unterzeichner - und überschrieben sie mit: "fuck your copyright blah blah blah".
Berlin. Mit einem Teilnehmerrekord und Appellen an die Politik hat am Montag in Berlin die dreitägige Internetkonferenz re:publica begonnen. Rund 5...weiter