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  • Artikel vom 17.10.2011, 17:07 Uhr

Digital-News

Update: 17.10.2011, 23:31 Uhr
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Streit um Smartphone-Anwendung der ARD-Nachrichtensendung

Zankapfel Tagesschau-App


  • Zeitungsverleger hatten Klage gegen zu "textlastige" App eingebracht.
  • Erster Gerichtstermin verlief ergebnislos.

Die Tagesschau-App der ARD war Anlass für eine Klage deutscher Zeitungsverlage.

Die Tagesschau-App der ARD war Anlass für eine Klage deutscher Zeitungsverlage.Screenshot iTunes Die Tagesschau-App der ARD war Anlass für eine Klage deutscher Zeitungsverlage.Screenshot iTunes

(rie) Ein bisschen, könnte man meinen, war auch Neid im Spiel. Acht große deutsche Zeitungsverlage - darunter der Springer-Verlag, die WAZ-Mediengruppe oder die Süddeutsche Zeitung - klagten im Juni gemeinsam gegen die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ARD. Stein des Anstoßes: Die App der Nachrichten-Sendung "Tagesschau". Satte 2,4 Millionen Mal wurde sie von Smartphone- und Tablet-Usern heruntergeladen. Ein voller Erfolg, also. Auch deshalb, weil die Anwendung keinen Cent kostet.

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Die Zeitungsverleger bringen es mit ihren, in der Regel kostenpflichtigen, Apps hingegen maximal auf fünfstellige Download-Zahlen. Aber das ist freilich noch kein Grund für eine Klage. Vielmehr geht es um den Inhalt der Anwendung. Die ist nun mal ziemlich textlastig. Zu textlastig - finden die Verleger. Sprich presseähnlich und nicht sendungsbezogen. Gemäß Rundfunkstaatsvertrag dürfen die mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehsender wie ARD oder ZDF zwar im Internet vertreten sein, dort aber keine "presseähnlichen" Produkte anbieten. Die Web-Inhalte müssten sich auf die entsprechenden Rundfunk-Inhalte beziehen.

"Es geht darum, dass jemand steuerfinanziert kostenlose Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht", argumentierte der Vorsitzende des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen, Christian Nienhaus im Juni beim Medienforum NRW in Köln. ARD-Vorsitzende Monika Piel wies die Kritik zurück: "Es kann gut sein, dass unsere App den Verlegern ein Dorn im Auge ist." Aber nicht jeder Text sei eine Zeitung. Und zu einem App-Angebot gehöre neben Bild und Ton schließlich auch Text. ZDF-Intendant Markus Schächter bezeichnete den Rechtsstreit gar als "Schlacht von gestern".

Am vergangenen Donnerstag gipfelte der seit Monaten schwelende Konflikt am Kölner Landgericht. Entscheidung fiel keine. Richter Dieter Kehl wies darauf hin, dass die Wettbewerbskammer nicht entscheiden könne, wie hoch der Textanteil der App sein dürfe. Ein Zivilgericht könne keine allgemeingültigen Regeln aufstellen, sondern nur im Einzelfall entscheiden. Schließlich gab sich Kehl dann auch eher als Mediator, denn als Richter. "Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?" fragte er die gegnerischen Parteien. Hielten sie nicht. ARD-Vorsitzende Piel und der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen zeigten sich gesprächsbereit.

Zeit zum Reden bleibt jedenfalls genug. Der nächste Gerichtstermin wird erst im kommenden Jahr sein.




Schlagwörter

BDZV, Tagesschau, ARD

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2011-10-17 17:08:42
Letzte Änderung am 2011-10-17 23:31:01


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