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  • Artikel vom 10.11.2011, 13:46 Uhr

Digital-News

Update: 10.11.2011, 13:48 Uhr
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Hamburger Datenschützer erhöht Druck auf die Betreiber des sozialen Netzwerks

Gesichtserkennung: Facebook droht neuer Ungemach


  • Gesichtserkennung: Hamburger Datenschützer droht Facebook mit Bußgeld.
  • Funktion sei ohne Einholen von "unmissverständlicher Einwilligung" der Nutzer eingeführt worden.

Berlin. Im Streit über die automatische Gesichtserkennung auf Fotos haben deutsche Datenschützer den Druck auf Facebook erhöht. Das soziale Online-Netzwerk sei nicht der Aufforderung nachgekommen, die Funktion mit deutschen und europäischen Regelungen in Einklang zu bringen, erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Donnerstag. Nun bereite man rechtliche Schritte vor.

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Facebook-Anwender können Fotos auf die Plattform laden und die Bilder mit Namen der abgebildeten Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte verknüpfen. Einmal markierte Facebook-"Freunde" können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen. Die Einstellungen lassen sich in den "Privatsphäre-Einstellungen" überprüfen (unter dem Punkt "Funktionsweise von Markierungen").

Ohne Information und "unmissverständliche Einwilligung"
Die Hamburger Datenschützer kritisierten, Facebook habe die Gesichtserkennungsfunktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne eine "unmissverständliche Einwilligung" einzuholen. Diese sei für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile jedoch erforderlich. Caspar hatte dem Unternehmen im Oktober eine Frist gesetzt, um auf seine Forderungen einzugehen.

"Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", erklärte Caspar. Mögliche Konsequenzen seien ein Bußgeld sowie eine Ordnungsverfügung, mit der man Facebook das beanstandete Verhalten untersage.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2011-11-10 13:47:25
Letzte Änderung am 2011-11-10 13:48:22


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