• vom 11.11.2011, 12:58 Uhr

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Update: 11.11.2011, 13:06 Uhr
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"Ein großer Rückschritt für Meinungsfreiheit und Privatsphäre"

Twitter muss Ermittlungen gegen Wikileaks unterstützen



  • Internet-Kurznachrichtendienst muss Staatsanwaltschaft Informationen zu Benutzerkonten übergeben.
  • USA haben geheimen Zugang zu Daten.
  • Richter verweigert auch Offenlegung der Anweisung an Twitter.

Als einen schweren Rückschlag für die Meinungsfreiheit, ein freies Internet und die Bürgerrechte, bezeichnen US-Bürgerrechtler die Entscheidung eines Richters, dass Twitter bei den Ermittlungen gegen Wikileaks IP-Adressen herausgeben muss. - APAweb/EPA

Als einen schweren Rückschlag für die Meinungsfreiheit, ein freies Internet und die Bürgerrechte, bezeichnen US-Bürgerrechtler die Entscheidung eines Richters, dass Twitter bei den Ermittlungen gegen Wikileaks IP-Adressen herausgeben muss. APAweb/EPA

 Alexandria. Der Internet-Kurznachrichtendienst Twitter muss der Staatsanwaltschaft laut der Entscheidung eines Bundesrichters im US-Staat Virginia vom Donnerstag (Ortszeit) Informationen über Nutzerkonten übergeben. Hintergrund sind Ermittlungen der Behörden, wie geheime Dokumente zur Enthüllungsplattform Wikileaks gelangen konnten. Eine der Betroffenen und die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) äußerten sich enttäuscht.

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In dem Streit geht es insbesondere um die IP-Adresse, also die eindeutige Computerkennung, bei der Veröffentlichung bestimmter Tweets (Kurzmitteilung). Richter Liam O'Grady wies am Donnerstag in Alexandria im US-Staat Virginia die Beschwerde der drei Betroffenen zurück, dass mit der IP-Adresse auch private Informationen über ihren Aufenthaltsort verbunden seien. Wenn Twitter gezwungen werde, mit den Ermittlern zusammenzuarbeiten, wäre dies eine Verletzung der Privatsphäre und käme einer Aushebelung der Meinungsfreiheit gleich - so das Argument der Anwälte von drei Twitter-Nutzer Für die Richter jedoch ist eine IP-Adresse nicht anders zu bewerten als eine Telefonnummer.

USA haben geheimen Zugang zu Daten
"Mit dieser Entscheidung sagt das Gericht allen Nutzern von Online-Diensten mit Sitz in den USA, dass die US-Regierung einen geheimen Zugang zu ihren Daten hat", kritisierte die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir, eine der drei Personen, deren Daten die US-Justiz beantragt hat. Die Entscheidung sei "ein großer Schritt rückwärts für das Vermächtnis der USA in der Meinungsfreiheit und beim Recht auf Privatsphäre."

Mit dem Urteil vom Donnerstag (Ortszeit) bestätigte der Bezirksrichter eine Entscheidung von Bundesrichterin Theresa Buchanan vom März dieses Jahres. Diese befand, mit der Übergabe der Daten würden keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt.

Auch die Anweisung wird nicht offengelegt
Der Richter lehnte auch die Forderung der Kläger nach Offenlegung der Anweisung an Twitter zurück. Die Vereinigten Staaten hätten ein "zwingendes Interesse zum Schutz ihrer andauernden Ermittlungen" und dieses wiege höher als die Interessen der Betroffenen und das öffentliche Interesse, befand O'Grady. Von dieser Offenlegung erhofften sich die Kläger Hinweise darauf, ob auch andere Internet-Unternehmen angewiesen wurden, Daten preiszugeben. Twitter hatte von sich aus seine Mitglieder von der Anweisung der Justiz informiert.

Betroffen von der Anordnung sind neben Jonsdottir auch der US-Programmierer Jacob Appelbaum und der Niederländer Rop Gonggrijp. Alle drei - ebenso wie zahllose weitere Twitter-Nutzer - haben sich vor allem im Herbst vergangenen Jahres über den Wikileaks-Gründer Julian Assange und die Veröffentlichung von internen Memos aus US-Botschaften in aller Welt geäußert. Die US-Regierung versucht seit längerem, gegen Wikileaks vorzugehen, weil sie die Enthüllungen von geheim eingestuften Diplomatendepeschen sowie Militärberichten über die Kriege im Irak und in Afghanistan für illegal hält.

In London fürchtet Assange, dass er nach der Anordnung der britischen Justiz zu seiner Ausweisung nach Schweden anschließend in die USA ausgewiesen werden könnte. Die schwedische Justiz ermittelt gegen ihn wegen sexueller Nötigung.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-11-11 13:02:14
Letzte Änderung am 2011-11-11 13:06:27


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