• vom 21.12.2011, 11:33 Uhr

Digital-News

Update: 21.12.2011, 13:05 Uhr
  • Artikel
  • Lesenswert (0)
  • Drucken
  • Leserbrief
  • Empfehlen/Teilen



Verordnung, die elektronisches Wählen bei ÖH-Wahl ermöglichte, wurde aufgehoben

Verfassungsrichter kippen E-Voting



Evoting muss nachvollziehbar sein - nicht zuletzt wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten hat der Verfassungsgerichtshof de facto dem elektronischen Wählen einen Riegel vorgeschoben.

Evoting muss nachvollziehbar sein - nicht zuletzt wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten hat der Verfassungsgerichtshof de facto dem elektronischen Wählen einen Riegel vorgeschoben.APAweb / Herbert Pfarrhofer Evoting muss nachvollziehbar sein - nicht zuletzt wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten hat der Verfassungsgerichtshof de facto dem elektronischen Wählen einen Riegel vorgeschoben.APAweb / Herbert Pfarrhofer

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos funktioniert hat.

Werbung

Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer "richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.

Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident.

Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.

Keine große Bedeutung für andere Wahlen misst das Innenministerium der Aufhebung des E-Voting bei den ÖH-Wahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Denn es sei immer klar gewesen, dass E-Voting für Bundeswahlen verfassungsrechtlich verankert werden müsste, betonte Robert Stein, der Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten, am Mittwoch gegenüber der APA. Eine Verfassungsmehrheit zeichnet sich derzeit nicht ab - die SPÖ hat sich angesichts der Pannen bei der ÖH-Wahl 2009 klar gegen das elektronische Wählen ausgesprochen.



Leserkommentare




Mit dem Absenden des Kommentars erkennen Sie unsere Online-Nutzungsbedingungen an.


captcha Absenden

* Pflichtfelder (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht)


Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2011-12-21 11:33:58
Letzte Änderung am 2011-12-21 13:05:28


Beliebte Inhalte



Google und Microsoft haben Patentschlachten an mehreren Fronten, aber immerhin ein Problem hat sich gelöst. - APAweb/REUTERS/Nick Adams
  • Damit endet ein seit Ende 2010 währender Rechtsstreit zwischen den beiden US-Konzernen.
  • weiter

Was wusste Apple und was wusste Apple nicht? - Das ist hier die Frage. - APAweb/EPA/MONICA M. DAVEY
  • Konzern soll wissentlich an Preisabsprachen für E-Books teilgenommen und sie unterstützt haben.
  • weiter

Der Gründer des Netzwerks, Pawel Durow, liegt im Streit mit den Behörden, seit der Geheimdienst die Schließung von Internet-Foren verlangt hat, in denen die Opposition seit Dezember 2011 ihre Proteste organisiert. - Screenshot: Archiv Moskau. Die russischen Behörden haben am Freitag das größte soziale Netzwerk des Landes, VKontakte, vorübergehend auf den Index gesetzt...weiter

Die Nachfolgerin der rund acht Jahre alten Xbox 360 setzt neben dem Spielen verstärkt auf multimediale Unterhaltung und spielt auch das Fernsehprogramm ab. Mit Hilfe einer verbesserten Version der Sprach- und Gestensteuerung Kinect lässt sich die Xbox One in Sekundenschnelle starten. - APAweb/EPA/MICROSOFT
  • Softwarekonzern will mit neuer Spielekonsole endlich die Wohnzimmer erobern.
  • weiter

Die Züge im österreichischen Eisenbahnnetz werden unter zugradar.oebb.at auf einer Landkarte angezeigt. - Screenshot: Archiv
  • Mehr als 4.000 Züge lassen sich täglich "verfolgen"
  • weiter



Werbung




Am Vorabend des Life Balls fand sich bereits Prominenz ein: das Burgtheater lud zum Red Ribbon Celebration Concert, bei dem sich zahlreiche Künstler wie die Operndiva Anna Netrebko (im Bild mit Piotr Beczala),

Gottfried Helnwein, Peinlich, 1971, Die Wolldecke eines Navajo-Häuptlings wurde bei Sothebys in New York für rund 221.000 US-Doller versteigert. Es war die erste Auktion aus dem Nachlass der Sammlung Andy Williams, des bekannten US-amerikanischen Popsängers und Fernsehentertainers.

Chondrocladia lyra, ein fleischfressender Schwamm, lebt über drei Kilometer tief im Pazifik vor der Küste von Kalifornien. Die Art wurde von der Universität von Arizona in Tempe (USA) für die Liste der skurrilsten Entdeckungen 2012 ausgewählt. "Erstbegehung" des Wiener Wahrzeichens:  Slackliner Christian Waldner arbeitete sich in 60 Metern über dem Boden Schritt für Schritt vom großen Steffl-Turm (Südturm) bis zum südlichen Heidenturm vor und tänzelte nach kurzer Verschnaufpause wieder retour. Der Drahtseilakt dauerte rund zehn Minuten.

Werbung