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  • Artikel vom 21.12.2011, 11:33 Uhr

Digital-News

Update: 21.12.2011, 13:05 Uhr
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Verordnung, die elektronisches Wählen bei ÖH-Wahl ermöglichte, wurde aufgehoben

Verfassungsrichter kippen E-Voting



Evoting muss nachvollziehbar sein - nicht zuletzt wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten hat der Verfassungsgerichtshof de facto dem elektronischen Wählen einen Riegel vorgeschoben. - APAweb / Herbert Pfarrhofer

Evoting muss nachvollziehbar sein - nicht zuletzt wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten hat der Verfassungsgerichtshof de facto dem elektronischen Wählen einen Riegel vorgeschoben. APAweb / Herbert Pfarrhofer

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos funktioniert hat.

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Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer "richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.

Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident.

Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.

Keine große Bedeutung für andere Wahlen misst das Innenministerium der Aufhebung des E-Voting bei den ÖH-Wahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Denn es sei immer klar gewesen, dass E-Voting für Bundeswahlen verfassungsrechtlich verankert werden müsste, betonte Robert Stein, der Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten, am Mittwoch gegenüber der APA. Eine Verfassungsmehrheit zeichnet sich derzeit nicht ab - die SPÖ hat sich angesichts der Pannen bei der ÖH-Wahl 2009 klar gegen das elektronische Wählen ausgesprochen.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2011-12-21 11:33:58
Letzte Änderung am 2011-12-21 13:05:28


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