Wien. Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat die Ausschreibung zur Vergabe von Frequenzen im 800, 900 und 1.800 MHZ-Bereich wegen der geplanten Übernahme des Mobilfunkanbieters Orange durch H3G und Yesss! durch die A1 verschoben. Sie sieht dadurch das zentrale Ziel jeder Frequenzvergabe, nämlich die Sicherstellung nachhaltigen Wettbewerbs, verletzt. Derzeit sei nicht absehbar, ob der Zusammenschluss seitens der Wettbewerbsbehörde genehmigt werden wird, teilt die TKK mit.
"Da an der geplanten Übernahme von Orange durch H3G sowie von YESSS! durch die A1 drei der vier aktiven Mobilfunkbetreiber unmittelbar beteiligt sind, könnte die Ausschreibung der Frequenzen zum jetzigen Zeitpunkt den Ausschluss zumindest eines der an der Fusion beteiligten Unternehmen vom Vergabeverfahren zur Folge haben", erläutert die TKK.
Der Entscheidung sei eine gründliche Güterabwägung zwischen möglichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie Risiken im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren durch ein Festhalten am Zeitplan und einer verzögerten flächendeckenden Einführung von LTE durch eine Verschiebung der Ausschreibung vorausgegangen, so die TKK.
Am 19. September 2011 hatte die TKK einen vorläufigen Zeitplan zur gemeinsamen Vergabe von Frequenzen aus den Frequenzbereichen 800, 900 und 1800 MHz beschlossen. Vorgesehen war, die Ausschreibungsunterlage im April 2012 zu veröffentlichen und die Auktion im September 2012 durchzuführen. "Die TKK hat alle Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen und könnte das Vergabeverfahren daher - wie ursprünglich geplant - jederzeit starten", heißt es.
Start des Vergabeverfahrens jederzeit möglich
Die TKK hält sich aufgrund der aktuellen Unsicherheiten bei den Zusammenschlussverfahren in der heimischen Mobilfunkbranche die Option offen, das Vergabeverfahren zur Versteigerung der Frequenzen im 800, 900 und 1.800 MHZ-Bereich jederzeit zu starten. Derzeit sei aber nicht absehbar, wie lange die Genehmigungsverfahren zum geplanten Verkauf von Orange tatsächlich dauern werden, so die TKK.
Eine zu lange Verfahrensdauer könnte demnach eine übermäßige Verzögerung der Vergabe und damit eine geänderte Bewertung durch die TKK zur Folge haben. Die tatsächliche Dauer der Verzögerung liege unter anderem auch in der Entscheidungssphäre der beteiligten Betreiber. "Bei fortgesetzten Verzögerungen seitens der Fusionswerber behält sich die TKK alle Optionen offen", heißt es.
Mobilfunkmärkte seien Märkte mit hohen bis unüberwindbaren Marktzutrittsschranken. "Der Markteintritt ist in der Regel nur in Zusammenhang mit der Vergabe von Frequenzen möglich", so die TKK. Auf einem solchen Markt könne die Reduktion von vier auf drei Anbieter negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Vor diesem Hintergrund würde der frühzeitige Ausschluss eines potenziellen Mobilfunkbetreibers vom Vergabeverfahren das Ziel, nachhaltigen Wettbewerb sicherzustellen, konterkarieren.
Zudem möchte die TKK die Möglichkeit einer dahingehenden Prüfung offenhalten, ob eine Genehmigung der Zusammenschlüsse eine Anpassung der Ausschreibungs- und Nutzungsbedingungen erforderlich mache. Daher habe die TKK beschlossen, vom ursprünglichen Zeitplan abzuweichen.
"Im Bewusstsein darüber, dass die Verschiebung der Vergabe Verzögerungen bei der Einführung von LTE insbesondere in ruralen Gebieten mit sich bringt, vertritt die TKK aber die Ansicht, dass die mit einer moderaten Verschiebung des Frequenzvergabeverfahrens verbundenen volkswirtschaftlichen Nachteile geringer zu bewerten sind als die Nachteile einer möglichen Reduktion des Wettbewerbs", so die TKK.
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