• vom 10.05.2012, 12:47 Uhr

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Experte hält Gesetz für verfassungswidrig

Journalisten gegen Vorratsdaten



  • Gewerkschaft sieht Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz in Gefahr.

Einen weiteren Schlag gegen die Privatsphäre mehr - das befürchtet der grüne Datenschutzbeauftragte Albert Steinhauser.

Einen weiteren Schlag gegen die Privatsphäre mehr - das befürchtet der grüne Datenschutzbeauftragte Albert Steinhauser.APAweb/ dapd / Sascha Schürmann Einen weiteren Schlag gegen die Privatsphäre mehr - das befürchtet der grüne Datenschutzbeauftragte Albert Steinhauser.APAweb/ dapd / Sascha Schürmann

Wien. Die Journalistengewerkschaft unterstützt eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung. Gewerkschaftsmitglieder wurden am Donnerstag aufgerufen, sich der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierten Klage anzuschließen. Unter www.verfassungsklage.at kann ein entsprechendes Onlineformular ausgefüllt und an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geschickt werden.

Gewerkschaftsvorsitzender Franz C. Bauer sieht in der Vorratsdatenspeicherung eine empfindliche Beeinträchtigung von Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz: "Journalistische Arbeit beruht zu einem großen Teil auf dem Prinzip des Informantenschutzes. Dieser ist auch gesetzlich festgeschrieben. Durch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung werden das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz aller österreichischen Journalisten empfindlich beeinträchtigt. Die Vertraulichkeit von Unterredungen kann nicht mehr garantiert werden, wenn es eine komplette Protokollierung aller Telekommunikationsvorgänge gibt."

Darüber hinaus erlaube "die Erfassung des Standortes jedes Mobiltelefons exakte Rückschlüsse über journalistische Recherchemethoden und vertrauliche Gespräche in den vergangenen sechs Monaten".

Gutachten bezweifelt Verfassungsmäßigkeit

Der Verfassungsrechtsexperte Walter Berka von der Universität Salzburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der am 1. April in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung. Die Regelung widerspreche in entscheidenden Punkten dem österreichischen Verfassungsrecht, zitierte er im Rahmen des Österreichischen Juristentages in Linz aus einem von ihm erstellten Gutachten. Die Bedenken des Experten bestehen in erster Linie hinsichtlich einer "defizitären Ausgestaltung des Rechtsschutzes" der Betroffenen.

"Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe", so Berka in seinem Gutachten. Die Privatsphäre des Menschen sei heute "in einem Maß wie nie zuvor" in Bedrängnis geraten. Das klassische Datenschutzrecht befinde sich in einer Krise und sei immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem "Datenhunger der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung" zu schützen.

Berka plädiert für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses wieder seine Funktion als "wirksamer Schutzschirm vor einem tatsächlichen Missbrauch von Informationsmacht" erfüllen könne.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-10 12:37:34
Letzte Änderung am 2012-05-10 12:40:53


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