• vom 23.05.2012, 11:50 Uhr

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Update: 23.05.2012, 11:59 Uhr
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Hamburger Urteil geht "noch nicht weit genug"

Rechteverwertungsgesellschaft Gema beruft in Rechtsstreit mit Youtube



  • Hintergrund des Prozesses ist ein schon seit Jahren andauernder Streit um die Bezahlung der Rechteinhaber durch Youtube.
  • Diskussions-Plattform soll Bürgerbeteiligung in Österreich fördern.

München/Hamburg. Im viel beachteten Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube hat die Rechteverwertungsgesellschaft Gema Berufung eingelegt. Das vor vier Wochen vom Hamburger Landgericht verkündete Urteil zu Fragen des Urheberrechtsschutzes bei Internet-Musikvideos gehe "noch nicht weit genug", teilte die Gema am Montag in München mit. Deshalb sei Berufung gegen die Entscheidung beim Hamburger Oberlandesgericht eingelegt worden.

  Das Landgericht der Hansestadt hatte am 20. April entschieden, dass Youtube urheberrechtlich geschützte Musikvideos nach entsprechenden Beschwerden der Rechteinhaber in Deutschland schnell entfernen und ein erneutes Hochladen in seinem Netzwerk durch Filtersoftware unterbinden muss. Die Richter wiesen in dem von der Gema angestrengten Verfahren allerdings die weitergehende Forderung ab, Youtube selbst bei Verstößen als Urheberrechtsverletzer zu bestrafen. Ihrer Ansicht nach greift lediglich die sogenannte Störerhaftung. Sie verpflichtet Netzwerk-Betreiber dazu, ihnen bekannte illegale Handlungen zu unterbinden.

Der Prozesshintergrund  
Hintergrund des Prozesses ist ein schon seit Jahren andauernder Streit um die Bezahlung der Rechteinhaber durch Youtube, einem Tochterunternehmen des US-Internetgiganten Google. Die Auseinandersetzung ist Teil der aktuellen Kontroverse um das Thema Urheberrecht für künstlerische und kulturelle Beiträge im Internet. Als eine Reaktion auf die gescheiterten Gespräche hatte Youtube in Deutschland schon vor längerer Zeit den Zugang zu zahlreichen Musikvideos gesperrt. Das sorgte unter Fans für großen Ärger.

  Das erstinstanzliche Urteil des Hamburger Landgerichts hatten beiden Seiten als zumindest teilweise Bestätigung ihrer Positionen bezeichnet, sich aber einen Gang in die Berufung ausdrücklich offengelassen. Nach der Entscheidung des Gerichts hätten beide Parteien auch wieder direkt miteinander verhandelt, teilte die Gema am Montag mit. Es habe sich aber schnell gezeigt, dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf diesem Wege keine Einigung zu erzielen gewesen sei. Die Gema begründete dies mit der Weigerung von Youtube, die Ergebnisse der Verhandlungen zu veröffentlichen. Das sei für sie von entscheidender Bedeutung.


Urheberrecht: Diskussions-Plattform soll Bürgerbeteiligung fördern
Die Diskussion um ein zeitgemäßes Urheberrecht ist um eine neue Facette reicher: Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT) hat eine Online-Plattform installiert, auf der sich jeder Interessierte zum Thema äußern kann. So sollen "Erwartungen an das Urheberrecht von morgen" formuliert werden können, wie es in einer Aussendung heißt. "Es geht in erster Linie darum, Spannungsfelder darzustellen", so Michael Bauer vom Verein.

  Auf diese Weise soll der Diskurs, der laut Bauer derzeit zwischen den Polen "Gratiskultur", "Content-Mafia" und "armen Künstler" pendle, erweitert und etwa auch Bereiche wie Wissenschaft und Softwareentwicklung berücksichtigt werden. Dem Verein gehe es darum, "Wünsche und Anforderungen an ein reformiertes Urheberrecht aus der Gesellschaft heraus zu sammeln und auf die Agenda zu setzen".




Schlagwörter

Google, Prozess, Urheberrecht, Youtube, GEMA

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-23 11:55:02
Letzte Änderung am 2012-05-23 11:59:59


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