• vom 09.10.2012, 15:17 Uhr

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Update: 09.10.2012, 15:21 Uhr
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Gutachten für das Europaparlament zum vorliegenden Reformpaket

EU-Datenschutz: Grundrechte-Agentur sieht Verbesserungsbedarf



Datenschutzrichtlinie von 1995 sollen an das digitale Zeitalter angepasst werden, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel. - APAweb/dpa/Julian Stratenschulte

Datenschutzrichtlinie von 1995 sollen an das digitale Zeitalter angepasst werden, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel. APAweb/dpa/Julian Stratenschulte

Brüssel. Die Agentur der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) ortet beim Gesetzesentwurf für das Reformpaket für den Datenschutz in der EU Verbesserungsbedarf. In einem Gutachten für das Europäische Parlament macht die Agentur etwa auf die Notwendigkeit aufmerksam, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und andere garantierte Grundrechte gegeneinander abzuwägen, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Vertreter der FRA nehmen an der zweitägigen interparlamentarischen Konferenz zum Thema "Reform des EU-Datenschutzrahmens" teil.

  Die FRA begrüßt das Reformpaket als "zeitgerechte und notwendige Reaktion" auf die Herausforderungen der technologischen Entwicklungen. Allerdings verweist sie auch auf mehrere Empfehlungen in ihrem Gutachten. Sie widmet sich etwa dem Schutz besonderer Kategorien von Daten und prüft, ob die im Reformpaket vorgesehenen Schutzmaßnahmen geeignet sind, im Bereich des Datenschutzes einen wirksamen Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten.

Neue Gesetzesvorschläge für Datenschutz- und Grundrecht  
Die am Dienstag begonnene Konferenz unterstreiche den Handlungsbedarf, meinte die deutsche SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel: "Nun muss sichergestellt werden, dass in den neuen Gesetzesvorschlägen die Datenschutz- und Grundrechte von EU-Bürgern oberste Priorität haben - unabhängig von kommerziellen oder sonstigen Interessen." Es dürfe zu keiner Unterschreitung der bisher geltenden Regelungen in den einzelnen Mitgliedsländern kommen, forderte sie in einer Aussendung.

  Die EU-Datenschutznovelle beinhaltet laut Sippel eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an das digitale Zeitalter anpassen, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-10-09 15:19:22
Letzte Änderung am 2012-10-09 15:21:22


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