(gf) Bis vor kurzem war "Sixpack" nur als Begriff für ein "Sechsertragerl" für Getränkeflaschen oder -dosen sowie als Umschreibung für den Waschbrettbauch bekannt, bei dem sich die trainierte Muskulatur in sechs Wölbungen auf dem Körper abzeichnet. Seit dem 13. Dezember kennt man die Bezeichnung aber auch im EU-Recht: Mit diesem Termin trat ein Gesetzespaket zur Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes in Kraft, das insgesamt sechs Gesetze umfasst. Im Falle von Ungarn kommt dieses erstmals zur Anwendung, und zwar jener Teil, der größere Haushaltsdisziplin durchsetzen soll.
Bis zu der Reform konnte in dem 1997 im Vertrag von Amsterdam festgelegten Stabilitäts- und Wachstumspakt ein sogenanntes Defizitverfahren gegen einen EU-Staat nur durchgesetzt werden, wenn dessen Neuverschuldung zu hoch war, nämlich über drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) lag. Das langwierige Verfahren, eingeleitet durch einen mahnenden "blauen Brief", war allerdings recht zahnlos und damit ineffektiv. Meist genügte das Versprechen einer Budgetsanierung zur Aufhebung des Verfahrens.
Nun kann die Kommission auch ein Verfahren einleiten, wenn die Gesamtschulden eines Landes zu hoch sind, sogar wenn das jährliche Defizit unter drei Prozent liegt. Mitgliedsstaaten mit einer Schuldenquote von mehr als 60 Prozent des BIP sind künftig verpflichtet, jährlich ein Zwanzigstel des über diesem Referenzwert liegenden Teils abzubauen.
Ungarn soll laut Prognosen der EU-Kommission im Jahr 2012 mit knapp 73 Prozent des BIP über dieser Marke von 60 Prozent liegen, das hat es allerdings mit vielen anderen EU-Staaten gemeinsam, nicht nur mit den Spitzenreitern Griechenland, Italien, Irland und Portugal. Auch große Länder wie Großbritannien (87,9), Frankreich (86,8), Deutschland (81,1) werden demnach vor Ungarn liegen, ebenso wie Österreich (75,4). All diese Länder haben aber offenbar Budgetsanierungspläne vorgelegt, die die EU-Kommission zufriedenstellen, während die Reaktion aus Budapest bisher weniger befriedigend ausfiel.
Schnellere Reaktion
Neu im "Sechserpack" von EU-Gesetzen ist auch, dass Sanktionen schneller eingeleitet werden können. Musste bisher der Finanzministerrat aufgrund des Kommissionsberichts mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden, dass ein übermäßiges Defizit besteht, herrscht nun praktisch Beweislastumkehr: Die Sanktionen kommen quasi automatisch, ein Stopp des Verfahrens müsste von einer qualifizierten Mehrheit im EU-Rat beschlossen werden.
Neben den Stabilitäts- und Wachstumskriterien, die durch insgesamt drei Verordnungen und eine Richtlinie erfasst sind, beinhaltet das von Kommission und EU-Parlament ausverhandeltem "Sixpack" auch ein gesamtwirtschaftliches Überwachungsverfahren, um wirtschaftliche Ungleichgewichte wie etwa große Leistungsbilanzdefizite frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können.
Die juristischen und polizeilichen Institutionen der Mitgliedsstaaten sind im Rahmen mehrerer Einrichtungen vernetzt...
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Das Übereinkommen von Schengen (Schengener Abkommen) ist ein 1985 erstunterzeichneter Vertrag europäischer Staaten...
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