Wien. Als EU-weiter Vorreiter gilt Österreich seit Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Juli 2011. Schlüsselkräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen mit ihrer Hilfe möglichst unkompliziert und zu besonders attraktiven Bedingungen ins Land geholt werden. Doch in der Praxis läuft dann doch nicht immer alles ganz so einfach.
802 Personen (Stand: Februar 2012) erhielten bisher eine Rot-Weiß-Rot-Karte, die sie zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem hiesigen Arbeitgeber berechtigt. Die meisten dieser zugereisten Schlüsselkräfte waren Warenhersteller, gefolgt von Architekten, Bautechnikern und Unternehmensberatern. Aus Russland, Bosnien/Herzegowina und den USA kamen besonders viele Spitzenkräfte.
Doch die Antragstellung kann mitunter sehr lange - etwa fünf Monate - dauern, berichtet eine Ukrainerin, die seit einem Monat für die Raiffeisen Bank in Wien arbeitet. Sie musste den Antrag persönlich an der österreichischen Botschaft in der Ukraine stellen. Von dort wurden die eingereichten Dokumenten über die diplomatische Post in das zuständige Magistrat - in ihrem Fall die Wiener Magistratsabteilung 35 - geschickt. Die Bearbeitung dort dauert zwischen zwei bis drei Monate. Wer seine Familie mitnehmen will, muss länger warten.
Weiters benötigt man zur Einreise in Österreich auch noch ein Visum, das aber nur ausgestellt wird, wenn die österreichische Botschaft bereits grünes Licht vom Magistrat erhalten hat. Der Antragsteller muss sich dann erneut einen Termin bei der Botschaft ausmachen, um sein Visum machen zu lassen, das er etwa drei Tage später abholen kann. Danach reist er nach Österreich, um bei der MA35 seine Fingerabdrücke abzugeben - das ist der letzte Schritt, wenn alle Anträge bisher richtig ausgefüllt wurden.
Die Bearbeitung dauert danach zirka fünf, sechs Tage, in denen man sich frei in Österreich bewegen kann, aber ohne dabei arbeiten zu dürfen. Sollte alles richtig gelaufen sein, erhält man dann die Rot-Weiß-Rot-Karte - nach knapp fünf Monaten. In den nächsten sechs Monaten muss der Antragsteller einen Job finden, sonst ist die Rot-Weiß-Rot-Karte ungültig und er muss das Land wieder verlassen.
Die Ukrainerin hatte ein konkretes Jobangebot von der Raiffeisen Bank, die ihr auch während des Prozesses zur Seite stand. Eine Personalmanagerin einer österreichischen Großbank bedauert die lange Vorlaufzeit, in der man den Posten nicht besetzen konnte: "Das war vor der Rot-Weiß-Rot-Karte einfacher, da wir als Arbeitgeber die Dokumente unserer zukünftigen Arbeitnehmer einreichen konnten." Sie kritisiert auch die Familienunfreundlichkeit der Rot-Weiß-Rot-Karte, da eine Voraussetzung für die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung von Familienangehörigen Deutschkenntnisse vor Zuzug sind. Viele Schlüsselkräfte müssten daher auf die Blue Card der EU zurückgreifen, die für die mitreisenden Familienangehörigen keine Deutschkenntnisse vorsieht. Dafür erfordert der Erhalt der Blue Card das relativ hohe Mindestgehalt von 3500 Euro.
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