Wien. Interessenvertretung für Gruppen zu sein, die nicht gewinnbringend agieren, ist eine schwierige Aufgabe. Ihr widmet sich der Verein Asylkoordination Österreich, der heute im Ost Klub sein 20-jähriges Bestehen feiert. Asylkoordination setzt sich für die Rechte von Flüchtlingen ein und versucht, die zahlreichen Probleme der Flüchtlinge sichtbar zu machen.
"Flüchtlinge brauchen eine Stimme", sagt Anny Knapp, Obfrau der Asylkoordination. "Die erste Herausforderung für Schutzsuchende ist, ein Asylverfahren in Österreich zu bekommen." Gemäß dem Dublin-System ist jener EU-Staat zuständig, den ein Flüchtling zuerst betreten hat. Damit sei die Verantwortung für Flüchtlingsschutz auf Staaten an der EU-Außengrenze wie Griechenland oder Italien abgeschoben worden.
Laut Knapp sollten Flüchtlinge sich selbst das Land aussuchen, etwa wenn sie die Sprache beherrschen. Dies könnte sowohl die Verfahren als auch die Integration erleichtern. Deshalb fordert sie "ein Ende der Asyl-Lotterie und ein System, das die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz nicht auf Randstaaten der EU abschiebt".
Wer es geschafft hat, bei einer österreichischen Erstaufnahmestelle Asyl zu beantragen, ist mit dem "Regelungswahn" konfrontiert. "In den letzten zehn Jahren erfolgten Gesetzesänderungen in kurzer Abfolge. Ihr Ziel ist, Österreich für Schutzsuchende unattraktiv zu machen", meint die Asylrecht-Expertin. Es sei wichtig, dass der Asylwerber bei der ersten Instanz gut beraten wird; das erspare viel Arbeit bei der nächsten Instanz und vereinfache das Gesamtverfahren, weil die Fluchtgründe nur bei erster Instanz genannt werden dürfen.
Danach beginnt das lange Warten auf Asylentscheidung. "Ein Pakistani wartete 22 Jahre", sagt Knapp. Durchschnittlich dauern die Verfahren ein bis sieben Jahre. Die Behörden erledigen jetzt Verfahren aus Ländern wie dem Kosovo, Mazedonien, Indien und Serbien rascher, weil sie nicht mehr als "gefährlich" eingestuft werden. Im ersten Halbjahr wurden 8528 Anträge erledigt, 1949 davon positiv, 6579 negativ.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das 2009 eingeführte "Bleiberecht". Zuwanderer, die vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, können jetzt einen Antrag auf "humanitären Aufenthalt" stellen. "Es greift nur bei jenen seit Jahren in Österreich lebenden Asylwerbern, die sich in den Arbeitsmarkt integrieren konnten, obwohl sie aus diesem weitgehend ausgeschlossen sind", meint Knapp. Der Vorschlag der Asylkoordination ist: "Wer länger als drei Jahre auf die Entscheidung wartet, soll ein Bleiberecht erhalten." Im Rahmen des Bleiberechts bekommt man eine Niederlassungsbewilligung vorerst auf ein Jahr befristet. Diese kann verlängert werden. Die Arbeitserlaubnis wird im Zusammenhang mit der Erfüllung der Integrationsvereinbarung erteilt (etwa Deutschkenntnisse): Arbeiten darf, wer gut Deutsch spricht.
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