Wien.

"Der Fehler ist ganz einfach eindeutig", sagt dazu Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Strache hat in seiner Tabelle Asylwerber und Asylberechtigte vermischt. Asylwerber müssen, um Asyl zu erhalten, nachweisen, dass sie persönlich verfolgt sind. Für die Zeit des Asylverfahrens haben sie das Recht auf eine vorübergehende Basis-Versorgung. "Der Staat ist dazu verpflichtet, dass sie in dieser Zeit nicht verhungern und erfrieren", betont Grundböck. Deshalb gibt es für sie seit 2004 eine "Grundversorgung".
Straches Zahlen beziehen sich auf eine Asylwerberfamilie in privater Unterkunft (auch eine organisierte Unterkunft wäre möglich). Sie erhalten daher einen Mietzuschuss von monatlich 220 Euro und ein Verpflegungsgeld von 180 Euro für Erwachsene und 80 Euro für Kinder. Eine Asylwerberfamilie mit sechs Kindern kommt daher im Monat auf gerade einmal 1060 Euro, wie die Homepage www.stopptdierechten.at von den Grünen festhält. Dazu Karl-Heinz Grundböck: "Das ist eine korrekte Berechnung."
Wie kommt Strache dann auf 2564,60 Euro? Der Hauptgrund ist: Strache hat fälschlicherweise 921,30 Euro Familienbeihilfe dazuaddiert, auf die Asylwerber keinen Anspruch haben. Ein kurzer Blick auf den Gesetzestext zur Grundversorgung hätte zur Korrektur genügt. Doch Strache ist sich sicher: Seine "Asyl-Berechnung" sei sogar vom FPÖ-Parlamentsklub "durchgerechnet" worden. Familienbehilfe erhalten - anders als Strache behauptet - nur Asylberechtigte, die bereits als Flüchtlinge anerkannt sind. Auch für sie stimmt Straches Rechnung nicht, weil anerkannte Flüchtlinge wiederum keine Grundversorgung beziehen, womit wieder die anderen vom FPÖ-Chef aufgelisteten Beträge wegfallen.
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