Rom/Wien. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sorgt in Italien für Aufregung. Dem Land wurde bescheinigt, afrikanische Flüchtlinge auf offener See rechtswidrig abgeschoben zu haben. Das Urteil beziehe sich zwar auf Fälle aus der Vergangenheit, aber aufgrund dieses Richterspruches werde man Entscheidungen für die Zukunft treffen, sagte Italiens Premier Mario Monti. Rom will nun seine Flüchtlingspolitik und damit seine Abschiebepraxis überdenken.
Das Urteil könnte aber auch Auswirkungen über Italien hinaus haben. Das weit verbreitete Vorgehen der südlichen EU-Länder, auf dem Mittelmeer aufgelesene Bootsflüchtlinge einfach in die Maghreb-Staaten zurückzuschieben, wird durch den Richterspruch in Frage gestellt.
Der Fall, über den das Gericht nun beschied, ereignete sich im Mai 2009. Drei Gummiboote wurden von Italiens Küstenwache vor Lampedusa in internationalen Gewässern aufgespürt. An Bord waren etwa 200 Flüchtlinge aus Somalia und Eritrea, denen nach einer dreitägigen Reise schon längst das Trinkwasser fehlte. Die Afrikaner dachten, dass sie von der Küstenwache endlich nach Italien gebracht werden, doch fanden sie sich plötzlich in Libyen wieder – ohne dass ihnen die Möglichkeit gegeben worden wäre, einen Asylantrag für Italien zu stellen.
Der EGMR entschied, dass Italien gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat. So wurde durch die Rückschiebung nach Libyen missachtet, dass Flüchtlinge keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt werden dürfen. Menschenrechtsorganisationen haben oft dokumentiert, dass Flüchtlinge unter dem damals herrschenden Regime von Muammar Gaddafi gefoltert wurden.
Zudem bestand die Möglichkeit, dass die Flüchtlinge von Libyen aus in ihre Heimatländer zurückverfrachtet werden. In Somalia herrscht Bürgerkrieg und in Eritrea wird gefoltert. Italiens Grenzschützer hätten prüfen müssen, ob sich Schutzbedürftige an Bord befinden, und die Menschen darüber aufklären müssen, dass sie Asyl beantragen können, urteilte der EGMR.
Für tote Flüchtlinge kommt das Urteil zu spät
Italien wird 22 Flüchtlingen, die geklagt hatten, nun jeweils 15.000 Euro Entschädigung zahlen. Für manche Betroffene kommt das Urteil aber zu spät. Laut "Süddeutscher Zeitung" sind zwei Flüchtlinge nach ihrer Rückführung unter ungeklärten Umständen gestorben, 16 sind verschollen.
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