
Wien. Die Regierung hat den Gesetzesentwurf für das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) fertig. Mit diesem Amt werden 190 mit Fremdenrecht befasste Behörden zu einer zusammengelegt. Integriert werden etwa fremdenpolizeiliche Angelegenheiten und der humanitäre Aufenthalt, der derzeit im Wesentlichen von den Bezirkshauptmannschaften entschieden wird. Als Zweitinstanz dient einheitlich das neue Bundes-Verwaltungsgericht.
Das Bundesamt soll ab 2014 seine Tätigkeit aufnehmen und eine Zentrale in Wien und jedenfalls eine Regionaldirektion in jedem Bundesland haben. Die wesentlichen Aufgaben des neuen Bundesamtes werden die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen sein.
Begutachtungsfrist bis 15. Mai
Alle darüber hinausgehenden Kompetenzen aus dem Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Bereich der Zuwanderung sollen in der mittelbaren Bundesverwaltung bei den allein zuständigen NAG-Behörden, insbesondere bei den Bezirkshauptmannschaften bleiben. Ausgenommen sind Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten, diese werden von den Landespolizeidirektionen durchgeführt.
Der Gesetzesentwurf wurde an 155 Stellen - Ministerien, Experten, NGOs und Interessensvertretungen - zur Begutachtung versendet, teilten Innenministerium und Bundeskanzleramt in einer gemeinsamen Aussendung mit. Die Begutachtungsfrist dauert bis 15. Mai.
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