• vom 14.04.2012, 19:19 Uhr

Politik & Recht

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Internierung auf unbestimmte Zeit

Griechenland verschärft Asylgesetz



  • Illegal eingereiste Personen können künftig für unbestimmte Zeit interniert werden und müssen im Fall von Krankheit in separaten Abteilungen behandelt werden.

Flüchtlinge aus Afghanistan und Iran demonstrieren vor dem Parlament in Athen. (Foto vom 1. Febraur 2011) - APAweb / EPA/KATERINA MAVRONA

Flüchtlinge aus Afghanistan und Iran demonstrieren vor dem Parlament in Athen. (Foto vom 1. Febraur 2011) APAweb / EPA/KATERINA MAVRONA

Athen. In Griechenland können illegal eingereiste Menschen künftig für unbestimmte Zeit in Aufnahmelagern interniert werden. Das sieht das neue Gesetz vor, das das griechische Parlament Anfang April verabschiedet hat. Kranke Migranten müssen demnach in eigens für sie eingerichtete Abteilungen von Krankenhäusern behandelt werden. Der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos nannte die Gesundheitslage unter Migranten eine "Zeitbombe". Tuberkulose, AIDS, Hepatitis C und andere Krankheiten griffen unter Migranten "um sich", hieß es.

Bürgerschutzminister Michalis Chrysohoidis hatte gesagt, der griechische Staat sei entschlossen, die Migration in den Griff zu bekommen. "Das kann so nicht weitergehen. Jeden Tag kommen 300 neue illegale Migranten über die Grenze", sagte der Minister im griechischen Radio.

In Griechenland leben mehr als eine Million Einwanderer - bei einer Gesamtbevölkerung von rund 11,5 Millionen Menschen. Ein Großteil der Flüchtlinge kommt über die Grenze zur Türkei ins Land. Die Regierung will die illegal eingereisten Migranten nun in ehemaligen Kasernen unterbringen. Migranten sollten dann so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. Da viele der Einwanderer keine Ausweispapiere bei sich haben, ist dies jedoch oft schwierig und langwierig. Das Gesetz folgt auf eine Aufforderung der EU, die Migration möglichst rasch in Griff zu bekommen. 




Schlagwörter

Asyl, Migration

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-04-13 17:31:39
Letzte Änderung am 2012-04-13 18:04:52


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