
Warschau. Was in Österreich undenkbar scheint, ist in Polen nun per Gesetz erlaubt: Doppelstaatsbürgerschaften. Die Neuregelung dient in erster Linie Ausgewanderten, die die polnische Staatsbürgerschaft vor dem 1. Jänner 1999 verloren haben. Sie können sie nun problemlos zurückbekommen.
Laut Gesetz reicht es, einen entsprechenden Antrag an das polnische Innenministerium zu richten. Bisher mussten Ausgewanderte in einer langwierigen Prozedur beim Präsidialamt ansuchen. Die Regelungen über die "Wiederherstellung" der Staatsbürgerschaft sollen den Entzug der Staatsbürgerschaft während des Kommunismus rückgängig machen. Das Gesetz von 1951 über die polnische Staatsangehörigkeit sah den Entzug der Staatsbürgerschaft unter anderem wegen "illegalen Verlassen des Staates" und Betätigung gegen die kommunistische Regierung vor.
Asylanten
Der Großteil derjenigen, die Polen in dieser Zeit verließen, verloren die Staatsbürgerschaft gegen ihren Willen. Das betraf etwa politische Emigranten, die in Westeuropa und in den USA Asyl beantragten, die rund 90.000 Auswanderer nach Israel, sowie rund zwei Millionen Polen, die nach der Wiedervereinigung Deutschlands dorthin zogen.
Die Erleichterung der Annahme der polnischen Staatsbürgerschaft ist aber auch von großer Bedeutung besonders für diejenigen, die außerhalb der Europäischen Union leben, und die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU nutzen möchten.
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