
Wien/Berlin. Bei Abschiebungen oder Rückführungen werden laut der UNICEF-Studie "Stilles Leid" das Kindeswohl und die seelische Gesundheit von Kindern nicht ausreichend beachtet. Die Untersuchung von Heranwachsenden und ihren Familien, die 2010 in den Kosovo zurückgebracht worden waren, habe demnach sehr hohe Raten schwerer psychosozialer Probleme und Symptome ergeben. So leide etwa jedes dritte Kind zwischen sechs und 14 Jahren (29 Prozent) und jeder dritte Jugendliche (30,4 Prozent) unter klinisch nachweisbaren posttraumatischen Belastungsstörungen.
Internationales Team
Für die Studie hat laut UNICEF ein internationales Team aus Psychologen, Ärzten und Sozialwissenschaftlern 164 Buben und Mädchen sowie 131 Eltern untersucht, die 2010 von Deutschland und Österreich - meist gegen ihren Willen - in den Kosovo zurückgebracht worden waren.
Ergebnis: Fast die Hälfte aller Jugendlichen (44,2 Prozent) leidet an Depressionen, ein Viertel (25,5 Prozent) berichtet von Gefühlen der Hoffnungslosigkeit und ein Fünftel (19,1 Prozent) empfindet das Leben als nicht lebenswert. 25,5 Prozent haben Selbstmordgedanken. Ein Drittel (33 Prozent) der Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren zeigt demnach Symptome einer klinischen Depression, 35,2 Prozent leiden unter Angstzuständen. Jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche beschrieb seine Rückkehr als das schlimmste Erlebnis seines Lebens (54,9 Prozent).
"Systematische Kinderrechtsverletzungen"
"Hinter dem harmlos erscheinenden Begriff Rückführung verbergen sich systematische Kinderrechtsverletzungen", kritisierte Gudrun Berger, Geschäftsführerin von UNICEF Österreich. Die meisten seien durch den Akt der Rückführung traumatisiert. "Sie wurden in eine fremde Heimat rückgeführt und leiden seither unter Depressionen, Angstzuständen, oder sogar Selbstmordgedanken - und das in einem Land, in dem Kinder und Jugendliche faktisch keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben."
Man rufe angesichts der Ergebnisse der Untersuchung dazu auf, die Rechte der Kinder und ihre besonderen Schutzbedürfnisse bei Abschiebungen und Rückführungen jederzeit sicher zu stellen, etwa unkomplizierten und ungehinderten Zugang zu einer psychiatrischen bzw. psychologischen Gesundheitsversorgung.
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