
Dass der Islam bei uns nicht "daham" ist, das bestritt das Justizministerium schon vor 100 Jahren. Im Vorfeld der Anerkennung des Islams hielt es fest: "Was heute als den kulturellen Anschauungen widersprechend gilt, das widerspricht ihnen nach einiger Zeit schon nicht mehr, weil man sich an das Neue und Fremdartige gewöhnt hat."
In einem zusammenfassenden Ministervortrag an Kaiser Franz Josef vom 5. Juni 1909 wurden Bedenken wegen der Andersartigkeit des Islam nochmals relativiert: "Wenn auch Manches an der Religion Mohammeds dem abendländischen Kulturbewusstsein fremd gegenübersteht, kann wohl mit Recht behauptet werden, dass die sittlichen Grundgedanken des Islams sich keineswegs in einem ausschließlichen Gegensatz zu den moralischen und ethischen Anschauungen des Okzidentes befinden." Man solle nicht "aufgrund der Einzelkritik dieser oder jener Glaubenssätze" entscheiden, denn die islamischen Schriften enthielten "Gedanken, denen auf vielen Gebieten Großartigkeit und Tiefe, Weisheit und Poesie nicht abgesprochen werden kann." Sogar vom Heiligen Stuhl holte man sich eine Zustimmung: Kardinal-Staatssekretär Merry del Val betrachtete in einem vertraulichen Gespräch die Maßnahme als "ziemlich selbstverständlich".
Mit einer Reihe von Jubiläumsveranstaltungen feiert Österreich 100 Jahre Islamgesetz. Die Anerkennung des Islam gilt europaweit als einzigartig. Höhepunkt ist ein Festakt am Freitag im Wiener Rathaus, bei dem neben Bundespräsident Heinz Fischer, Wiener Bürgermeister Michael Häupl, Vizekanzler Michael Spindelegger und dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) Fuat Sanac auch der Leiter des türkischen Amtes für Religiöse Angelegenheiten, Mehmet Görmez, sowie Mustafa Ceric, der Großmufti von Bosnien-Herzegovina und der Wiener Weihbischof Franz Scharl in Vertretung für Kardinal Christoph Schönborn erwartet werden.
Anlass der Anerkennung war die Annexion Bosnien-Herzegowinas im Jahr 1908. Schon vorher, ab 1878, als Bosnien und die Herzegowina von Österreich-Ungarn okkupiert wurden, de jure aber bis 1908 osmanische Provinzen unter österreichisch-ungarischer Verwaltung blieben, musste man auf die Muslime in Bosnien-Herzegowina Rücksicht nehmen. Alojz Ivanisevic vom Institut für Osteuropäische Geschichte verweist gegenüber der "Wiener Zeitung" auf außenpolitische Gründe "gegenüber dem Osmanischen Reich, in dem die Muslime in Bosnien-Herzegowina vor der Okkupation eine klare Vorrangstellung gehabt hatten". Zumindest eine Gleichberechtigung mit anderen Konfessionen sollte man ihnen garantieren. Es galt auch die bosnischen Muslime zu "besänftigen und für sich zu gewinnen". Zunächst wurde nämlich gegen die Okkupation und vor allem gegen das Wehrgesetz von 1881 rebelliert, das die Einberufung bosnischer Rekruten vorsah. Zehntausende Muslime wanderten damals ins Osmanische Reich aus, einige kehrten später wieder zurück.
1882 begann man mit der Einberufung bosnischer Rekruten, für die bosnisch-herzegowinischen Infanterie-Einheiten wurden eigene Uniformen gebildet. 1914 gab es vier bosnisch-herzegowinische Infanterieregimenter, die im Krieg eingesetzt wurden. In einem seiner späten Interviews erinnerte sich Otto Habsburg "mit Wehmut an die Bosniaken an unserem Hof. Das waren unsere Wachsoldaten. Die waren bis zuletzt loyal und treu." All die anderen Garden waren 1918 in Schönbrunn davongelaufen.
Eine Novellierung des Gesetzes ist überfällig
Zur Zeit der Anerkennung des Islam lebten etwa 1500 Muslime auf dem Gebiet des heutigen Österreich. Nach dem Ersten Weltkrieg schien das Gesetz zunächst keine Relevanz mehr zu haben. Nur einige hundert, kaum organisierte Muslime lebten hier. Bis 1939 bestand der "Islamische Kulturbund", in dem sich etwa der bekannte jüdische Konvertit Leopold Weiß alias Muhammad Assad engagierte. 2008 wurde ihm zum Gedenken ein Platz auf dem Hauptgebäude der Vereinten Nationen gewidmet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs wieder die Zahl heimischer Muslime, erst durch Studenten aus arabischen Staaten, später durch Gastarbeiter aus Jugoslawien und der Türkei. Rund 8000 Muslime lebten 1964 in Österreich. Um die Reaktivierung des Islamgesetzes bemühte sich ab 1971 der 1963 gegründete Verein "Moslemischer Sozialdienst". 1979 wurde sein Antrag auf Gründung der IGGiÖ bewilligt.
Mit der Zunahme der Muslime in Österreich sind auch die Anforderungen an die IGGiÖ gewachsen. Zurzeit ist eine Novellierung des Islamgesetzes geplant. "Manches ist im alten Islamgesetz nicht enthalten", betont Richard Potz vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien. "Die Standards der anderen Religionsgemeinschaften werden auch für die Muslime zu normieren sein." Zu vielem ist "praktisch nichts geschrieben", vermerkt auch Präsident Sanac. Er verweist auf Krankenhaus-, Militär- und Universitätsseelsorge, Imame- und Islamlehrerausbildung. Jedes Mal, wenn man sich bisher diesbezüglich an die öffentliche Hand gewandt habe, sei die Antwort gewesen: "Das steht nicht im Gesetz, aber wegen des Gleichheitsgrundsatzes tun wir es."
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