• vom 13.07.2012, 14:00 Uhr

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Update: 13.07.2012, 14:57 Uhr
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Am 15. Juli 1927 legten demonstrierende Arbeiter im Wiener Justizpalast Feuer

Der tragische Wendepunkt


Von Norbert Leser

  • Auch 85 Jahre danach ist nicht zu verkennen, dass der brennende Justizpalast für Österreich von schicksalshafter Bedeutung war.

Ein Zitat aus den Erinnerungen des sozialdemokratischen Politikers Wilhelm Ellenbogen, die Friedrich Weissensteiner 1981 unter dem Titel "Menschen und Prinzipien" herausgegeben hat, möge den Stellenwert, den dieser Tag in der Geschichte des Austromarxismus als wirkmächtigster politischer Kraft der Ersten Republik einnimmt, lokalisieren:


© Bildarchiv Ã?NB © Bildarchiv Ã?NB

"Ein Drama, folgerichtig gebaut nach den aristotelischen Grundsätzen, war dieses Parteischicksal: Exposition, Entwicklung, Peripetie, Katastrophe. Hinreißend in seiner Tendenz, spannend in seiner Entwicklung, erschütternd in seinem Untergang".

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Negativer Höhepunkt
Dieses Urteil Ellenbogens trifft nicht nur auf den Austromarxismus zu, sondern auch auf die gesamte Erste Republik, die sich ja im Kampf zwischen Austromarxismus und den bürgerlichen Parteien entfaltete. So betrachtet, besteht kein Zweifel, dass der 15. Juli 1927 als die Peripetie, also als negativer Höhepunkt, von dem ab es bis zur Katastrophe mit der Demokratie bergab ging, gelten darf.

Um das Wesen dieses Tages mit all seinen schicksalhaften Folgen zu verstehen, muss man zunächst die Exposition, also die Ausgangsvoraussetzungen, unter denen die Erste Republik entstand, skizzieren. Diese Voraussetzungen bargen schon den Keim des späteren Unterganges in sich.

Zunächst ist zu bemerken, dass der Staat Deutsch-Österreich, der im November 1918, ja eigentlich schon mit dem 30. Oktober als Beschluss über die grundlegenden Eigenschaften einer neuen Staatsgewalt begann, nicht, wie es bei der Gründung von neuen Staaten sonst üblich ist, durch den Willen der Bewohner und durch einen bewusst und freiwilligen Akt ins Leben trat, sondern das Ergebnis des Nationalismus und der Staatsgründung vom alten Österreich wegstrebender Mächte und Völker war, also nach den berühmten Worten des französischen Staatsmannes Clemenceau "L’Autriche, c’est ce qui reste" ein Restbestand des habsburgischen Vielvölkerstaates war.

Politik der Zweifel
Dazu kam noch als besondere historische Merkwürdigkeit, ja Singularität, dass dieser Staat sich im selben Akt, durch den er sich am 12. November konstituierte, auch wieder selbst auflöste und als Bestandteil der deutschen Republik erklärte. Es ist zwar bekanntlich damals noch nicht zu diesem proklamierten Anschluss an Deutschland gekommen, weil dieser am Veto der Siegermächte, die auch das alte Österreich zum Abschuss freigegeben hatten, scheiterte. Aber in dieser gleichzeitig konstituierenden und sich auflösenden Konstruktion war der Zweifel an der Lebensfähigkeit und Überlebenswürdigkeit des neuen Staates bereits festgeschrieben. Ein Staat aber, der nicht von sich selbst überzeugt ist, ist auf die Dauer auch nicht imstande, andere von seiner Notwendigkeit zu überzeugen und sich zu behaupten. Ohne in einen historischen Determinismus zu verfallen, lässt sich sagen: Die Entstehungsbedingungen von 1918 strebten nicht auf die Konsolidierung, sondern auf die Auflösung des Staates hin.

Dabei ließ sich dieser Staat, um von der Exposition zur Entwicklung überzugehen, anfangs gar nicht so wenig vielversprechend an. Es kam zu einer Koalition zwischen der Sozialdemokratie mit der Christlichsozialen Partei als der führenden Kraft des bürgerlichen Lagers, die allerdings nicht einmal zwei Jahre dauerte und anfangs sogar unter der Kanzlerschaft des Sozialdemokraten Karl Renner stand. In dieser Koalition wurden mit vereinten Kräften die Grundlagen des heutigen Sozial- und Wohlfahrtsstaates geschaffen: Mit der Einführung der Sozial- und Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte, der Errichtung von Arbeiterkammern und der Einrichtung von Betriebsräten wurde der längst fällige Nachholbedarf des Prinzips Arbeit gegenüber der Industrie und der Landwirtschaft befriedigt.

Abgrenzungen
Dieses soziale Programm, das schon 1916, in der Monarchie, mit der Einführung des Kündigungsschutzes und Zinsstopps zugunsten vom Krieg betroffener Frauen und Kinder begonnen hatte, hätte eigentlich der Auftakt für eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen den sozialen und politischen Kräften zum Wohle des Gesamtstaates sein können. Dem stand aber das Streben bürgerlicher Kräfte, sich vom "sozialen Schutt" zu befreien, aber auch seitens der Sozialdemokraten die prinzipielle Ablehnung des bürgerlichen Staates, auch in seiner republikanischen Form, entgegen.

Die Sozialdemokratie wurde nicht aus der Nachkriegskoalition hinausgedrängt, sondern verließ sie freiwillig und erleichtert, motiviert vor allem durch die vom Führer der Sozialdemokratie, Otto Bauer, immer wieder artikulierte Überzeugung, dass die Zukunft ohnehin dem Sozialismus gehöre und die sozialistische Vor- und Alleinherrschaft nur eine Frage der Zeit sei.

Insofern kann man ohne Übertreibung sagen, dass weder die Sozialdemokratie noch auch die spätere bürgerliche Blockregierung unter Einschluss der Großdeutschen Anhänger einer offenen Gesellschaft im Sinne des großen österreichischen Sozialphilosophen Karl Popper waren: denn zu einer offenen Gesellschaft gehört auch der offene Ausgang.

Straßenbarrikade der Polizei beim Palais Auersperg.

Straßenbarrikade der Polizei beim Palais Auersperg.© Bildarchiv der Ã?sterr. Gesellschaft f. Zeitgeschichte Straßenbarrikade der Polizei beim Palais Auersperg.© Bildarchiv der Ã?sterr. Gesellschaft f. Zeitgeschichte




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-13 10:42:26
Letzte Änderung am 2012-07-13 14:57:05


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