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  • Artikel vom 21.02.2012, 17:46 Uhr

Uni aktuell

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Koalition streitet über Studiengebühren


  • Rechtliche Unsicherheiten für die Unis bei Einhebung von Studiengebühren.

Wien.



Die Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof mit 1. März stellt sowohl die Koalition als auch die Universitäten vor eine Herausforderung. Am Rande des Ministerrats kam es am Dienstag darüber zu unterschiedlichen Positionierungen. Laut einer Studie für Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, die der Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellt hat, könnten die Unis autonom Gebühren einführen. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt schließt diese Möglichkeit aber aus.

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Bundeskanzler Werner Faymann geht daher davon aus, dass ein autonomes Vorgehen der Universitäten nicht möglich ist. Vizekanzler Michael Spindelegger vertraut dagegen dem Mayer-Gutachten. Die Hochschulen könnten so selbst entscheiden, ob sie Beiträge verlangen. Unterrichtsministerin Claudia Schmied warnte die Hochschulen vor Gebühren; sie würden sich damit auf "keinem rechtssicheren Boden" bewegen.

In neun EU-Staaten bestimmen die Unis beim Bachelorstudium schon jetzt die Höhe, entweder autonom oder bis zu einem vom Staat vorgegebenen Höchstbetrag. In vier Ländern (Estland, Lettland, Luxemburg, Ungarn) können Unis die Höhe der Gebühren beim Bachelorstudium selbst bestimmen. Beim Master lassen acht Staaten den Unis freie Hand (Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Lettland, Luxemburg, Portugal, Ungarn). Auf Doktoratsniveau erlauben zusätzlich auch die Niederlande den Unis, selbst über die Höhe der Beiträge zu entscheiden. Ein großer Teil der Länder verlangt unterdessen gar keine Gebühren: Auf Bachelor- und Doktorats-Niveau sind es zwölf, auf Master-Niveau müssen in Irland und Griechenland Studenten hingegen bezahlen.




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Dokument erstellt am 2012-02-21 17:53:07


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