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  • Artikel vom 16.12.2011, 16:56 Uhr

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Update: 16.12.2011, 17:12 Uhr
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Neue Abgasnorm für Heizanlagen sorgt in den nächsten Monaten für Tauschboom bei Gasthermen

100.000 Thermen werden illegal


Von Christian Mayr
  • Ab Jänner gelten in Wien strengere Gesetze, die viele Anlagen nicht erfüllen.

Heißes Thema: Viele Wiener Haushalte werden sich mit Thermentausch auseinandersetzen müssen. ap

Heißes Thema: Viele Wiener Haushalte werden sich mit Thermentausch auseinandersetzen müssen. ap© ASSOCIATED PRESS Heißes Thema: Viele Wiener Haushalte werden sich mit Thermentausch auseinandersetzen müssen. ap© ASSOCIATED PRESS

Wien. Still und heimlich vollzieht sich mit dem Jahreswechsel eine Gesetzesänderung, die Auswirkungen auf rund hunderttausend Wiener Haushalte hat: Die im Jahr 2004 beschlossene Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung tritt nun mit 1. Jänner 2012 in Kraft und sorgt für deutlich strengere Grenzwerte für Thermen. Alle Anlagen, die nicht bis Jahresende über eine befristete Fünf-Jahres-Prüfplakette verfügen, sind damit de facto illegal und dürften nicht mehr betrieben werden - Schätzungen der Wirtschaftskammer zufolge sind rund 100.000 Haushalte betroffen.

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Laut Alexander Schrötter, Landesinnungschef der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, gelten ab dem neuen Jahr für Altgeräte dieselben restriktiven Regeln wie für Neugeräte (genaue Emissionsnormen hier). "Wir gehen davon aus, dass sicher alle Gasgeräte, die älter als 20 Jahre alt sind, darunter fallen", so Schrötter. Laut Statistik gibt es in Wien 42.000 Gasthermen, die älter als 20 Jahre und 64.000, die älter als 25 Jahre alt sind - somit insgesamt 106.000 in Frage kommende Thermen.

Allerdings könnten es noch viel mehr Betroffene geben: So wurde diese Woche ein Mieter, der ein erst zehn Jahre altes Gerät betreibt, vom Rauchfangkehrer darauf hingewiesen, dass diese Anlage die neuen Normen nicht mehr schaffen würde. Und in ganz Wien sind 70.000 Gasthermen mit einem Alter zwischen 10und 15 Jahren in Betrieb, erklärt Innungsmeister Schrötter.

Aber nur noch bis zum Jahreswechsel darf ein Rauchfangkehrer im Zuge der Abgasmessung die Nutzungserlaubnis der Alttherme um letztmalig fünf Jahre verlängern. "Allerdings müssen wir so ehrlich sein, dass kaum jemand mehr so schnell einen Termin bekommen wird", erklärt Schrötter.

"Keine Panik vor Kälte"
Er geht daher davon aus, dass die Rauchfangkehrer im Zuge der nächsten Routinekontrollen (laut Feuerpolizeigesetz alle 13 Wochen) das Problem mit den Bewohnern erörtern und zum Handeln auffordern werden - sprich: die Therme auszutauschen. "Immerhin sprechen wir nicht nur von energieeffizienteren Neugeräten, sondern auch von Sicherheit - Stichwort Kohlenmonoxidvergiftungen", sagt der Experte. Zugleich solle aber keine Panik ausbrechen, dass Bewohner eventuell mit Strafzahlungen oder kalten Wohnungen konfrontiert sein werden: "Ich glaube nicht, dass man den Leuten im Winter die Heizung abdrehen wird."

Zuständig für den Gesetzesvollzug ist die MA36 (Feuerpolizei): Theoretisch sind laut Büro von Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) Strafen bis 21.000 Euro möglich. "Bei negativem Befund erfolgt von den Prüforganen eine Meldung an die MA36", heißt es. Und nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf befristeten Aufschub gestellt werden.

Trotz der neuen Norm hinke Wien anderen Bundesländern hinterher, meint Schrötter: Niederösterreich etwa bestehe alle zwei Jahre auf Abgasmessungen (in Wien: fünf Jahre); und in nicht einmal fünf Prozent der Wiener Haushalte mit Thermen gebe es sichere Brennwertgeräte, die die Luft von außen ansaugen: "In Westösterreich haben wir einen Wert von 99 Prozent", berichtet der Innungschef. Nicht zuletzt wegen der Gesetzesänderung wurde eine Gasgeräte-Tauschaktion via Wien-Energie mit etlichen Rabatten bis April verlängert.

Allerdings dürfte die aktuelle Situation noch zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern führen, da die Rechtslage weiter nicht eindeutig geklärt ist. Immerhin gibt es gegenteilige Höchstgerichtsurteile, was die Thermen-Wartungspflicht von Mietern betrifft. Christian Boschek, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, rät allen Betroffenen, Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und gemeinsam einen anstehenden Thermentausch zu verhandeln.

Wer zahlt neue Therme?
So könne der Vermieter den Tausch zahlen und eventuell die Miete entsprechend anheben; ebenso kann der Mieter die neue Therme anschaffen - bei einem Auszug innerhalb von zehn Jahren stünde ihm eine Abgeltung zu. "Falls der Vermieter allerdings für keine den Normen entsprechende Therme sorgt, hat der Mieter Anspruch auf Mietzinsminderung", so Boschek. Ignoriert wiederum der Mieter die Vorgaben eines Rauchfangkehrers oder lässt keine Prüfung zu, könnte er vom Vermieter zu Schadenersatzleistungen verdonnert werden. Allerdings gilt auch hier: Thermen, die älter als zehn Jahre sind, haben keinen Wert mehr.




Schlagwörter

Wien, Gas, Thermen

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2011-12-16 17:02:10
Letzte Änderung am 2011-12-16 17:12:29


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