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  • Artikel vom 03.02.2012, 14:00 Uhr

Geschichte

Update: 03.02.2012, 17:39 Uhr
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Vor 80 Jahren

Lübecker Totentanz


Von Ulrich Zander
  • Am 6. Februar 1932 ging der "Calmette- Prozess" zu Ende.
  • Bei größter Impfkatastrophe starben 77 Säuglinge.

Entwickelte den BCG-Impfstoff: Albert Calmette (1863-1933).

Entwickelte den BCG-Impfstoff: Albert Calmette (1863-1933).Foto: Archiv Entwickelte den BCG-Impfstoff: Albert Calmette (1863-1933).Foto: Archiv

Im Dezember des Jahres 1929 wurden drei Neugeborene in der Lübecker Kinderklinik gegen Tuberkulose geimpft. Professor Georg Deycke, der Direktor des Allgemeinen Krankenhauses, hatte die Emulsion nach einem von den Franzosen Albert Calmette und Camille Guérin entwickelten Verfahren hergestellt.

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Im Frühjahr 1930 erkrankte ein Säugling an Tuberkulose und starb. Daraufhin äußerte ein Arzt der Kinderklinik den Verdacht, der Todesfall "könne etwas mit der Impfung zu tun haben".

Deycke wiegelte ab - es handele sich vielmehr um eine äußerst seltene, bereits im Mutterleib erworbene Form der Tuberkulose. So wurde in Lübeck weiter Impfstoff "verfüttert", wie es in der Fachsprache der damaligen Zeit hieß.

Fatale Unterlassung
Am 26. April starb ein zweiter Säugling an der Schwindsucht. Die obduzierenden Ärzte erkannten nun recht wohl einen Zusammenhang mit der BCG (Bacillus Calmette-Guérin)-Schutzimpfung.

Die französischen Wissenschafter hatten 1906 den ersten messbaren Erfolg bei der Tuberkulose-Immunisierung erzielt. Ihr Verfahren wurde erstmals 1921 in Frankreich erfolgreich an Menschen angewandt, danach mehr als 150.000 Mal in verschiedenen europäischen Ländern, den Vereinigten Staaten und in Japan. Das 1890 vom Entdecker des Tuberkulosebazillus, Robert Koch (Nobelpreis 1905), entwickelte "Tuberkulin" hatte sich dagegen als unwirksam erwiesen.

Deycke setzte sich mit Obermedizinalrat Ernst Altstaedt, dem ärztlichen Leiter des Lübecker Gesundheitsamtes, in Verbindung. Auch Altstaedt war von der Unschädlichkeit des Impfstoffes überzeugt und ließ sich von Kollegen Deycke beruhigen: Es sei der seltene Fall eingetreten, wonach abgeschwächte Tuberkelbazillen unerwartet wieder aktiv geworden wären. Höhere Gewalt also. Im Übrigen, so Deycke, habe er die Verfütterung bereits einstellen lassen. Altstaedt unternahm nichts, um andere Impfstellen der Hansestadt zu warnen. Diese Unterlassung sollte fatale Folgen haben.

Am 14. Mai bekam die Berliner "Vossische Zeitung" Wind von der Sache: "Lübeck hat vor einigen Wochen als erstes deutsches Land das sogenannte Calmettesche Tuberkulose-Verfahren bei Kindern eingeführt. Dr. Calmette will damit die besten Erfahrungen erzielt haben. In Lübeck hat man jedoch die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht. Von 246 Säuglingen, denen man die Rindertuberkelbazillenkuren im Essen eingab, sind acht gestorben und 23 schwer erkrankt. Sie zeigen die typischen Merkmale der schweren Tuberkulose-Erkrankung."

Nun griff eine massive Erregung um sich. Reichsinnenminister Wirth warnte alle Landesregierungen, das "Calmette-Verfahren" vor der völligen Aufklärung der Lübecker Tragödie anzuwenden. Während sich eine eilends eingesetzte Untersuchungskommission aus Berlin durch "das Dickicht von Vertuschen, Verschweigen und Geheimhalten" - so der Nebenkläger und Anwalt verzweifelter Eltern, Erich Frey - hindurch arbeitete, sah sich die Lübecker Staatsanwaltschaft von der empörten Öffentlichkeit dermaßen unter Druck gesetzt, dass sie Anklage "gegen Unbekannt" erhob.

Dabei standen zwei Fragen im Vordergrund: War es unter Professor Deyckes Verantwortung bei der BCG-Herstellung zu Verwechslungen oder Verunreinigungen mit anderen Bakterienkulturen gekommen? Oder war es möglich, dass die entgifteten Bazillen unter anderen als den Pariser Laborbedingungen wieder virulent werden konnten? In dem Fall wäre der Impfstoff bei weitem nicht so ungefährlich wie propagiert. Eine Annahme, die in nationalsozialistischen Zirkeln als "Mord an deutschen Kindern durch den Erbfeind Frankreich" lautstarke Anhänger fand. Eine dritte Möglichkeit basierte auf jener "höheren Gewalt", die Deycke für sich in Anspruch nahm. Diese These findet ihren Ausdruck in der noch heute üblichen Beschönigung vom "Lübecker Impfunglück".

Am 17. Mai 1930 waren bereits 50 Kinder erkrankt und zwölf gestorben; Mitte Juni stieg deren Zahl auf 39 - einen Monat darauf auf 57. Am Ende des "Lübecker Totentanzes" waren von 251 Geimpften 77 verstorben - davon 72 nachweislich an Tuberkulose. Die Kinder hatten im Durchschnitt 90 Tage gelebt.

Am 12. Oktober 1931 begann unter großem Interesse der Weltöffentlichkeit vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Lübeck der Sensationsprozess gegen Deycke, Altstaedt, Professor Klotz, den Chefarzt der Kinderklinik, und Deyckes Laborschwester, Anna Schütze. Das Verfahren fand wegen des gewaltigen Andrangs in der Hauptturnhalle der Hansestadt statt.

Die Prozessführung erwies sich als schwierig, da Juristen über Sachverhalte entscheiden mussten, über die sich selbst die medizinischen Sachverständigen uneins waren. Der Präsident, Amtsgerichtsrat Wibel, sympathisierte mit den gesellschaftlich hochgestellten Angeklagten und monierte, dass "aus dem Prozess immer wieder ein Medizinerkongress zu werden drohe".

Die Anklage warf Dr. Altstaedt vor, er habe vor der Herstellung des Impfstoffes durch Deycke kein Expertengutachten eingeholt. Altstaedt verwies auf ein positives Gutachten der Hygienekommission des Völkerbundes. Auf den Vorwurf, er habe die Unbedenklichkeit des Impfstoffs "Made in Lübeck" nicht in Tierversuchen überprüft, antwortete Altstaedt, das sei Sache des "Herstellers", also Deyckes.




Schlagwörter

Medizin, Extra, Impfung

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2012-02-02 19:56:10
Letzte Änderung am 2012-02-03 17:39:14


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