München. Vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München hat am Dienstag eine mündliche Verhandlung über einen Fall begonnen, der von weitreichender Bedeutung für die Patentierbarkeit von Pflanzen sein kann. Die Technische Beschwerdekammer des EPA muss über ein in zehn europäischen Staaten gültiges Patent auf Tomaten mit einem geringen Wassergehalt entscheiden.
Die sogenannte Schrumpeltomate ist besonders gut zur Herstellung von Ketchup geeignet. Das israelische Landwirtschaftsministerium hält das Patent auf diese Tomatensorte und alle daraus gewonnenen Produkte, der Konzern Unilever legte Einspruch gegen das Patent ein.
"No patents on seeds"
Die Kritik an dem Tomaten-Patent bezieht sich darauf, dass in erster Linie ein biologisches Züchtungsverfahren patentiert worden sei. Dieser Kritik von Unilever schloss sich auch das Bündnis "No patents on seeds" an, zu dem unter anderem die Umweltschutzorganisation Greenpeace und das katholische Hilfswerk Misereor gehören. Nach ihrer Auffassung kann die Patentierbarkeit von gewöhnlichem, allein durch Zucht erstellten Gemüsesorten dazu führen, dass die Grundlagen der Ernährung monopolisiert werden. Wegen der ähnlichen Sachlage verband das EPA den Fall der "Schrumpeltomate" mit dem Fall eines ebenfalls umstrittenen Brokkoli-Patents.
Ende vergangenen Jahres hatte das EPA grundsätzlich entschieden, dass Auswahl- und Züchtungsverfahren, die nur in der sexuellen Kreuzung des gesamten Genoms von Pflanzen bestehen, nicht patentierbar sind. Der Tomaten-Fall ist der erste, der nach dieser Grundsatzentscheidung konkret entschieden wird. Der Sprecher von No patents on seeds, Christoph Then, sagte auf Anfrage, es sei davon auszugehen, dass zumindest das Züchtungsverfahren aus dem Patent herausgetrennt werden müsse. Die Frage sei aber, ob die durch das Verfahren gewonnene Tomate patentierbar bleibe.
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