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Keine Abtreibungen mehr im Ländle?

9 Min
Ungewollt schwanger: In Vorarlberg gibt es für Abtreibungen einen einzigen Arzt
© Collage: WZ, Bildquelle: Getty

In Vorarlberg will der einzige Arzt für Schwangerschaftsabbrüche in Pension gehen. Ein Nachfolger ist noch nicht vorhanden.


Zwei parallele Streifen im kleinen Fenster. Der Test ist positiv: schwanger. Für manche ein Grund zum Feiern. Für andere: Magenkrämpfe. Zukunftssorgen. Panik.

Was mache ich, wenn ich das Kind nicht will?

Wenn ich in Vorarlberg wohne, dann rufe ich Doktor Hostenkamp an. Noch könnte ich das. Benedikt Hostenkamp ist der einzige Arzt im Ländle, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Doch wie lange noch? Im August wird er 71. 2023 sollte eigentlich schon längst Schluss sein. Zuletzt hieß es, er werde im Sommer in Pension gehen. Jetzt will er sich nicht festlegen. Er müsste ja auch einen Nachfolger einarbeiten. Wenn es einen gibt. Hostenkamp schlägt seit Jahren Alarm.

Bereits seit 2014 arbeitet Hostenkamp nur noch in Altersteilzeit. Einen Termin bei ihm zu bekommen, ist daher schwierig. Seine Praxis hat nur jede zweite Woche offen. Mehr als 300 Saugkürettagen macht Hostenkamp im Jahr. Dabei wird der Embryo aus der Gebärmutter abgesaugt. Das geht rechtlich bis zur 15. Schwangerschaftswoche.

Das hier ist ein Tränenpalast.
Benedikt Hostenkamp

Die Eingriffe nehmen nach Corona wieder zu. Denn jetzt gibt es wieder Partys. Zu 95 Prozent ist es eine Verhütungspanne, sagt Hostenkamp. Seine Ordination nennt er einen „Tränenpalast“. Die Patientinnen sind mit den Nerven meist am Ende.

Wer den Wiener Altbau bei Privat-Ordinationen gewöhnt ist, mit seinen dicken Perser-Teppichen und dem Biedermeier-Mobiliar, wird sich beim Besuch in Hostenkamps privater Praxis wundern. Die Räumlichkeiten in dem 60er-Jahre-Bau in Bregenz wurden vor Jahrzehnten gemeinsam mit Frauengruppen und Politikvertreter:innen ausgewählt. Die Zimmer waren schon medizinisch gewidmet, deswegen musste die Eigentümervertretung des Mehrparteienhauses in Bregenz nicht darüber abstimmen. Denn irgendjemand hätte sich sicher aufgeregt. Niemand hat gern den Tabubruch ständig zuhause. Niemand hat gern die Bordstein-Berater:innen vor dem Haus.

Noch immer ein Aufreger

Hostenkamps Praxis erstreckt sich über 204 Quadratmeter. Wartezimmer, Untersuchungsraum, OP-Raum sowie drei Zimmer mit Klapp- und Schrankbetten. Die Aufwach-Räume. Hostenkamp sperrt ständig eine Tür auf und zu. Denn wer von einem Zimmer in das nächste will, muss durch den öffentlichen Hausflur. Dort, wo sich auf derselben weiß-beigen Etage die Bauarbeiter-Pensionskasse sowie eine Handvoll privater Wohneinheiten befinden. Hostenkamp hatte schon mal Raumteiler als Sichtschutz im Gang aufgestellt. Musste er wieder wegräumen. Denn jemand hat sich aufgeregt.

Manche Frauen, die an Operationstagen zu ihm kommen, kommen mit einem Bademantel, der auch eine Kapuze hat. Die können sie tief ins Gesicht ziehen. Bloß von niemandem erkannt werden, nicht am Flur, nicht im Ruhe-Raum. Um die größtmögliche Anonymität zu gewährleisten, ist die Praxis ein elektronischer Bunker. Der PC ist nicht ans Internet angeschlossen. Alle Daten werden nur über Fax übertragen, nicht einmal per Funkmaus, rein über Kabel. Den Patientinnen wird so garantiert, dass ihre Identität geschützt bleibt. Weder die Familie noch der Staat, oder die Nachbarn sollen davon erfahren.

Ein Foto aus einer Praxis für Schwangerschaftsabbrüche.
© Fotocredit: WZ

Hostenkamp kommt aus Deutschland. Er war grenznah in Lindau tätig und hat auf das Betreiben von den Vorarlberger Frauengruppen vor Jahrzehnten eine Praxis in Bregenz eröffnet. Manchmal hat er das Gefühl, die Vorarlberger Ärzte sind ganz froh, wenn sie die Patientinnen an ihn weiter verweisen dürfen. Dass es jemand anderer erledigt. Die österreichische Gesetzgebung für Abtreibungen nennt er liberaler als die deutsche. Weil sie schwammiger formuliert ist. Es muss zum Beispiel keine Frist zwischen Beratung und Eingriff verstreichen. Und die Frauen haben zehn Tage länger Zeit, um den Eingriff vornehmen zu lassen. Trotzdem stuft das Europäische Parlament die Lage in Deutschland als besser ein. Informationen sind leichter verfügbar. Die Ärzt:innen in Deutschland brauchen einen triftigen Grund, um einen Abbruch aus Gewissensgründen zu verweigern.

Freiwillige mit starken Nerven

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch – anders als in vielen anderen europäischen Ländern - noch immer im Strafgesetzbuch zu finden. Dort heißt es auch: „kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen“. Das gilt für den niedergelassenen Bereich. Ob dagegen ein Landeskrankenhaus den Eingriff anbietet, ist die Entscheidung der Landesregierung. Vorarlbergs ÖVP-geführte Regierung hat sich bisher dagegen entschieden.

Im Ländle bedeutet das: Nur niedergelassene Ärzt:innen dürfen überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Außer Hostenkamp tut sich das aber niemand an.

Sein Foto ist im Internet nicht zu finden. Das soll auch so bleiben. Der Mann, der wie eine Mischung aus dem Weihnachtsmann und dem Schauspieler William Hurt aussieht hat schon des Öfteren Morddrohungen erhalten. Das schreckt potenzielle Nachfolger:innen ab.

Alleine exponiert zu sein, will niemand. Hostenkamp habe gehört, dass diejenigen wenigen, die es sich vorstellen können, künftig diese Arbeit zu übernehmen, sich nicht melden, weil die Zuständigkeiten nicht geklärt sind. Diese Mediziner:innen wollen, dass es eine klare Struktur um sie herumgibt, dass sie nicht allein in der Praxis sind. Klingt so, als wären die Ärzt:innen bereit, im Gefüge eines Krankenhauses zu arbeiten.

Doch das ist nicht der Vorschlag, der von der Landesregierung und dem Krankenhaus verfolgt wird. Die wollen zwar, dass zukünftig Abbrüche in den Räumlichkeiten des Krankenhauses stattfinden. Eine mobile Ambulanz, die sich den Raum mit der Physiotherapie teilt. Und natürlich mit einem Belegarzt-System. Das heißt, der Arzt oder die Ärztin muss bereit sein, die Tätigkeit selbständig auszuüben.

Wenn ich für etwas bin, dann muss ich es auch machen.
Michael Adam

Manche Jurist:innen sagen, wenn das Gesetz den Abbruch erlaubt, dann müsste der Staat auch den Zugang sicherstellen. Manche Gynäkolog:innen im Osten Österreichs sprechen es unverhohlen aus. „Wenn ich für etwas bin, dann muss ich auch bereit sein, es zu machen“, postuliert etwa Hostenkamps Kollege, der Wiener Frauenarzt Michael Adam. Dessen Foto ist sehr wohl im Internet zu finden. Aber in Wien ist der Abbruch auf vielen Schultern verteilt: , intra- und extramural. In Wien bieten auch Krankenhäuser einen Abbruch an. – und viele Ordinationen, die es ebenfalls machen. Ein Ost-West-Gefälle.

Das schlägt sich auch bei den Kosten nieder. Während in 21 anderen europäischen Ländern (und der Türkei) der Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse übernommen wird, müssen Frauen in Österreich den Eingriff selbst zahlen.

In Wien, im Wiener Gesundheitsverbund, beträgt der Preis unabhängig von der Methode 355,41 Euro in einer Klinik. Für Frauen in finanziellen Notlagen werden diese Kosten von der Stadt Wien übernommen.

Bei Hostenkamp kostet ein Abbruch mit Saugkürettage über 800 Euro. Einen finanziellen Zuschuss gibt es nicht mehr vom Land.

In Österreich sind ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Davon ausgenommen sind Verhütungsmittel und Schwangerschaftsabbrüche.

Keine langen Zugfahrten empfohlen

Ein Abbruch ist keine medizinische Kleinigkeit. Weder die Saugkürettage noch die Abtreibungspille Mifegyne, die bis zur 9. Woche verabreicht werden kann. In beiden Fällen gibt es Blut, Schmerzen, Komplikationen. Die Frauen brauchen ihren Arzt in der Nähe. Hostenkamp ist nach dem Abbruch für seine Patientinnen über ein eigenes Telefon ständig erreichbar - 24 Stunden am Tag. Sollen die Frauen wirklich nach Tirol, nach Deutschland, nach Wien pendeln? Wie können es sich jene finanziell leisten, die sich schon die Pille nicht leisten konnten? Wie können es sich jene leisten, die die Schwangerschaft verheimlichen müssen?

Im Jänner 2023 ist die Dringlichkeit der Pensionierung Hostenkamps im Vorarlberger Landtag angekommen. Im Landtag konnte man sich einigen, dass man zumindest nach niedergelassenen Ärzt:innen suchen wird. Im September will man jetzt aber wirklich Lösungen präsentieren. Dann werde man „alle Informationen dazu veröffentlichen können.“ Bis dahin könne man keine näheren Auskünfte erteilen, heißt vom Amt der Vorarlberger Landesregierung auf Nachfrage der WZ. Spannend wird sein, ob bei den „Vorarbeiten“ für die neue Praxis, wie es die Regierungsstelle in Bregenz formuliert, auch das Personalproblem angegangen wird. Das der eigentliche Dreh- und Angelpunkt ist.

Unzählige Abendveranstaltungen hat das Ehepaar Hostenkamp in den vergangenen Monaten initiiert, gemeinsam mit Vertreter:innen der Ärztekammer. Thema: Gynäkologische Praxis in Vorarlberg mit Ausstattung für Abbrüche zu haben! Wer will, wer mag? 30 Leute im Saal. Niemand hat sich gemeldet.

Einen Kollegen kennt Hostenkamp jetzt, der es sich nun überlegt. Aber der ist auch nur fünf Jahre jünger als er selbst und steht damit auch kurz vor der Pension. Eine absolute Zwischenlösung. Selbst der Kollege will es nicht alleine machen.

Der „Igitt“-Faktor

Wieso will es niemand machen? Das hat mehrere Gründe. Einer davon ist der „Igitt“-Faktor, wie es Hostenkamp nennt. Die Tötung.

Abbrüche sind nie schön. Neben den körperlichen Schmerzen kommen die psychischen dazu. Die meisten zittern. „Es ist eine Ausnahmesituation. Das haben Sie sonst nirgendwo in der Medizin, dass sich zwei Grundrechte gegenüberstehen”, sagt Hostenkamp. Das Lebensrecht des Ungeborenen tritt mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau in Konflikt.

Bei einer Saugkürettage bekommen die Frauen vor dem Eingriff Weichmacher und Hartmacher, die eine Fehlgeburt simulieren. Das Absaugen ist bei intakten Schwangerschaften komplizierter als bei Schwangerschaften, in denen der Embryo sich nicht richtig entwickelt. Denn bei intakten Schwangerschaften ist die Durchblutung und die Verhaftung des weichen Embryos stärker als bei einer nicht intakten Schwangerschaft. Dort ist der Körper schon verhärtet.

Der Eingriff braucht Fingerspitzengefühl und Übung. Er braucht jemanden, der „dafür brennt“, formuliert es der Bregenzer Gynäkologe.

Es ist immer ein Eingriff gegen die Natur.
Benedikt Hostenkamp

Eine Saugkürettage von intakten Schwangerschaften sei laut Hostenkamp ein Eingriff gegen die Natur. Er macht es trotzdem. Auch, weil es sonst niemand macht. Er ist davon überzeugt: Allein das Angebot, die Schwangerschaft beenden zu können, verschafft den Frauen in seiner Ordination eine Atempause. Seine Patientinnen stehen wahnsinnig unter Stress. „Die müssen sich entscheiden und können es nicht aufschieben.“

Für Hostenkamp sind es Erfolgserlebnisse, wenn sich die Betroffene nach der Beratung entscheidet, doch das Kind zu bekommen. Er freut sich, wenn er dann auch die Geburtsanzeige bekommt. „Das möchte ich denen ausrichten, die unsere Arbeit verurteilen. Erfolg liegt nicht darin, dass wir hier Embryonen umbringen. Aber das müssen wir anbieten, damit die Frau sich frei entscheiden kann.“ Wenn sie nämlich nicht mehr das Gefühl hat, mit dem Kopf durch die Wand zu müssen, wenn sie nicht mehr gegen das Ticken der Uhr anrennt, wenn sie nicht mehr um einen Termin fürchten muss.

„Dann kann man sich nochmal hinsetzen und überlegen. Und da kann man dadurch auch viele Leben retten”, sagt Hostenkamp.

Der weiß-beige Hausflur mit den Naturfotografien an der Wand in Bregenz war jedenfalls für tausende Frauen in Vorarlberg der Gang in den Freiraum. Für die Ruhe im Kopf. Wegen der Möglichkeit einer Entscheidung.


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Benedikt Hostenkamp, Gynäkologe, Bregenz

  • Michael Adam, Gynäkologe, Wien

  • Karl Stöger, Vorstand des Instituts für Medizinrecht, Universität Wien

  • Mailverkehr mit dem Landeskrankenhaus Bregenz (Angelika Schwarz)

  • Mailverkehr mit der Vorarlberger Landesregierung (Florian Themeßl-Huber und Thomas Mair)

Daten und Fakten

In Österreich ist die Fristenlösung 1975 erlaubt geworden, seit damals wurde das Gesetz nicht angetastet. Damit wird der Schwangerschaftsabbruch noch immer im Strafgesetzbuch (und nicht in einem eigenen Gesetz) zwischen Körperverletzung und Kidnapping geregelt.

  • Ein Schwangerschaftsabbruch kann – je nach zeitlichem Fortschritt – entweder über die Kürettage (Absaugung oder Abschabung) oder durch die Verabreichung der Mifegyne-Pille erfolgen. Die Mifegyne-Pille wird ungefähr bis zur 9. Woche verwendet, seit 2020 dürfen es auch niedergelassene Gynäkolog:innen in ihren Ordinationen anwenden. Auch Mifegyne verursacht einen Nachbetreuungsaufwand.

  • Während es in Deutschland eine Pflicht zur Statistik-Erfassung bei Schwangerschaftsabbrüchen gibt, sind die Zahlen in Österreich offiziell nicht bekannt. In Deutschland wird jede 8. Schwangerschaft abgebrochen, Experten gehen davon aus, dass sich der Wert in Österreich etwa gleich ist.

  • Die Weltgesundheitsorganisation WHO meint, dass sichere, legale und umfassende Abtreibungsmöglichkeiten essenziell für die sexuelle Gesundheit. Sie sagt auch klar: dort, wo der Zugang für den Abbruch erschwert wird, wird die Abtreibung zu einem Privileg der Reichen.

  • Die WHO problematisiert auch, dass in Österreich, anders als in vielen westeuropäischen Ländern, ein Abbruch nicht einfach auf den Wunsch der Frau erfolgt. GAPD - The Global Abortion Policies Database - The Global Abortion Policies Database is designed to strengthen global efforts to eliminate unsafe abortion (srhr.org)

  • Während in 21 anderen westeuropäischen Ländern der Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse übernommen wird, müssen Frauen in Österreich den Eingriff selbst zahlen.

  • Auf dem Europäischen Atlas für Schwangerschaftsabbruch des Europäischen Parlaments nimmt Österreich im Jahr 2021 Platz 30 ein – von 52 untersuchten Hoheitsgebieten in Europa und Zentralasien. Österreich ist im schlechten Teil des Mittelfelds, gleichauf mit Weissrussland. (Deutschland ist mit 62,5 Prozent nur knapp besser als Österreich mit 60 Prozent). European abortion policies atlas | IPPF Europe & Central Asia

Gesetzestext

§ 96 StGB kriminalisiert den Schwangerschaftsabbruch, § 97 stellt ihn unter bestimmten Bedingungen straffrei.

§ 97 (1) Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,

  1. wenn der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird; oder

  2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird; oder

  3. der Schwangerschaftsabbruch zur Rettung der Schwangeren aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr unter Umständen vorgenommen wird, unter denen ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

(2) Kein Arzt ist verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, dass der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die in gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen tätigen Personen.

(3) Niemand darf wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs oder der Mitwirkung daran oder wegen der Weigerung, einen solchen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder daran mitzuwirken, in welcher Art immer benachteiligt werden. ) § 97 StGB (Strafgesetzbuch) - JUSLINE Österreich

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