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Assads Schergen: Folter in Syrien, Prozess in Wien

5 Min
Der Prozess gegen die beiden Ex-Assad-Beamten in Wien ist historisch.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Getty Images, Adobe Stock

In Wien stehen zwei ehemalige Funktionäre des syrischen Assad-Regimes vor Gericht. Hier erfährst du, wie das überhaupt möglich ist.


Dieser Artikel behandelt Folter, schwere Gewalt und die Folgen politischer Verfolgung. Er enthält Schilderungen von Misshandlungen im syrischen Bürgerkrieg, die belastend oder retraumatisierend wirken können. Bitte lies nur weiter, wenn du dich damit sicher fühlst.

„Ich glaube, dass er sich gut an mich erinnern kann. Nur unsere Rollen sind heute anders verteilt“, sagt ein Zeuge im Saal 203 des Wiener Straflandesgerichts und blickt zu einem der Angeklagten. Zuvor berichtete er von Tritten auf den Kopf, Schlägen mit Elektroschockern und Stöcken. Häufig seien ihm die Augen verbunden worden. Außerdem sei er auf den „fliegenden Teppich“ geschnallt worden – eine klappbare Holzplatte, die als Foltergerät verwendet wird. Einmal habe man ihn an den Handgelenken über dem Boden aufgehängt. Bis heute trage er Narben davon. Auf Aufforderung des Richters zeigt er sie her. Auf der rechten Seite des Saals sitzt ein Dolmetscher, der pausenlos zwischen Arabisch und Deutsch übersetzt. Die Besucherreihen sind bis auf den letzten Platz gefüllt.

Seit Anfang Juni wird in Wien gegen zwei ehemalige Vertreter des im Dezember 2024 gestürzten Assad-Regimes in Syrien verhandelt. Die Angeklagten Khaled Al H. und Moussab Abou R. sollen als Leiter einer syrischen Geheimdienstabteilung beziehungsweise der Kriminalpolizei in Raqqa an Folterungen von zumindest 21 Gefangenen beteiligt gewesen sein. Konkret wirft die österreichische Staatsanwaltschaft den Angeklagten schwere Körperverletzung und schwere sowie geschlechtliche Nötigung vor, dem Erstangeklagten Al H. zusätzlich Folter. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen 2011 und 2013 zu Beginn des syrischen Bürgerkriegs ereignet haben. Beide bekennen sich nicht schuldig.

Es ist ein historischer und aufsehenerregender Prozess. Denn erstmals wird das Weltrechtsprinzip in Österreich vor Gericht angewandt. Dieses erlaubt Drittstaaten, besonders schwerwiegende Verbrechen aus dem Ausland zu verfolgen, auch wenn sie keinen Bezug zum Inland haben. So konnte durch dieses Prinzip erst 2022 ein ehemaliger syrischer Offizier in Deutschland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslänglich verurteilt werden – im weltweit ersten Verfahren zu syrischer Staatsfolter.

BVT, Mossad und die Operation „White Milk“

Es sind interessante Umstände, die den Erstangeklagten Khaled Al H. nach Österreich führten: 2013 mischte sich in Syrien der Islamische Staat (IS) in den Bürgerkrieg ein, und der „Foltergeneral“, wie Medien ihn nennen, flüchtete zunächst über die Türkei nach Jordanien. Schließlich setzte er sich in Frankreich ab, wo er erfolglos um Asyl ansuchte. 2015 wurde der mutmaßliche Kriegsverbrecher dann unter der Operation „White Milk“ nach Österreich geschmuggelt – ohne Wissen der französischen Behörden. Es war ein bizarrer Deal des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit dem israelischen Geheimdienst Mossad: Dieser soll Österreich um Hilfe gebeten haben, da er sich von Al H. Insiderinformationen über das syrische Regime erhofft haben soll. Gleichzeitig versicherten die Israelis dem BVT, dass Al H. kein Kriegsverbrecher sei.

An der österreichischen Grenze wurde Al H. von BVT-Beamten in Empfang genommen und in einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert. Dort wurde er von ihnen in einem Quartier untergebracht und finanziell unterstützt. Vertreter des BVT waren es auch, die den syrischen Offizier bei seinem Asylverfahren halfen.

Die Geheimoperation führte schließlich 2023 zu einem Prozess wegen Amtsmissbrauchs: Drei Ex-BVT-Mitarbeiter und einer des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA) wurden angeklagt und letztendlich freigesprochen. Hauptverantwortlich für „White Milk“ war laut der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der damalige BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss. Er war bereits vor dem Prozess in Dubai untergetaucht. Nach ihm wird wegen Russland-Spionage international gefahndet.

Justizwachebeamte führen den Erstangeklagten Khaled Al H. am vierten Verhandlungstag des Folterprozesses gegen ehemalige Assad-Funktionäre im Wiener Straflandesgericht durch einen Gerichtsflur.
Der Erstangeklagte Khaled Al H. am vierten Verhandlungstag des Folterprozesses.
© WZ/Chiara Swaton

Der Zweitangeklagte im Folterprozess, Moussab Abou R., wurde hingegen 2014 im Flüchtlingsheim Traiskirchen von einem seiner mutmaßlichen früheren Opfer wiedererkannt, wie der Zeuge vor Gericht aussagte. Während Abou R. sich auf freiem Fuß befindet, sitzt Al H. seit Dezember 2024 unter anderem wegen Fluchtgefahr in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.

Endlich gehört

Der Folterprozess ist mit insgesamt 13 Verhandlungstagen bis Ende Juni angesetzt. In dieser Zeit reisen zahlreiche Opfer aus ganz Europa und auch aus Syrien an. „Das Verfahren ist für sie wichtig, weil die Verhandlung ihrer Folterqualen vor einem Gericht irgendwie die Anerkennung des ihnen Angetanen bedeutet“, sagt Menschenrechtsanwältin Nadja Lorenz, die zwei der Opfer vertritt, gegenüber der WZ. „Von einem meiner beiden Betroffenen weiß ich explizit, dass er die Angeklagten vor Gericht sehen will. Ich nehme an, dass das etwas von der damals gefühlten absoluten Ohnmacht wegnimmt.“

Was die Zeugen erlebt haben, führte zu schweren psychischen Folgen: Der Psychiater Thomas Wenzel erstellte für das Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) Privatgutachten – die NGO vertritt 18 der 21 bekannten Opfer. Darin stellte er posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) fest. Besonders herausfordernd sei dabei die „besondere Stigmatisierung von psychischen Folgen“ von Gewalt bei Syrern gewesen, wie er vor Gericht schilderte.

Der Prozess ist auch anspruchsvoll hinsichtlich der Beweisführung, vor allem wenn es um medizinische Feststellungen von Verletzungen geht: „Solche Beweise gehen über die Jahre verloren. Aber auch Erinnerungen verblassen, der Tatort kann nicht mehr inspiziert werden“, sagt Tatiana Urdaneta Wittek, Opferanwältin und Mitgründerin von CEHRI, gegenüber der WZ. Dass die Taten im Ausland stattgefunden haben, erschwere die Ermittlungen zusätzlich.

In den kommenden Tagen sollen weitere Zeugen aussagen. Den beiden Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Nadja Lorenz, Menschenrechtsanwältin
  • Tatiana Urdaneta Wittek, Opferanwältin und Mitgründerin vom Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI)

Daten und Fakten

  • Seit dem Jahr 2000 stand Baschar al-Assad als Präsident an der Spitze Syriens. Im Jahr 2011 reagierte er auf erste Proteste gegen seine Herrschaft mit Gewalt, was einen Bürgerkrieg auslöste. Assad führte diesen Konflikt mithilfe von Verbündeten wie Russland, dem Iran und der Hisbollah gegen Teile der eigenen Bevölkerung.
  • Das Assad-Regime wird für schwerste Menschenrechtsverletzungen vor allem seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011 verantwortlich gemacht, darunter systematische Bombardierungen ziviler Einrichtungen und Massentötungen. In Gefängnissen wie Sednaya kam es laut Berichten zu Folter, Misshandlungen und dem Verschwindenlassen Zehntausender ohne Gerichtsverfahren.
  • Nach einer längeren Phase relativer Ruhe im syrischen Bürgerkrieg starteten Kämpfer der islamistischen und als Terrororganisation eingestuften Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS) gemeinsam mit verbündeten Gruppen am 27. November 2024 eine unerwartete Großoffensive gegen die Regierungstruppen und rückten dabei sehr schnell vor. Am 8. Dezember 2024 wurde Assad dann gestürzt.
  • Das Weltrechtsprinzip bedeutet, dass ein Staat bestimmte besonders schwere Straftaten verfolgen und bestrafen kann, auch wenn sie weder auf seinem Staatsgebiet begangen wurden noch seine Staatsbürger betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Straftaten, die nach dem Völkerrecht verboten und strafbar sind, wie etwa Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  • Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine psychische Erkrankung, die nach traumatischen Ereignissen wie Gewalt, Krieg, Unfällen oder Naturkatastrophen auftreten kann. Typische Symptome sind belastende Erinnerungen, Flashbacks, Albträume, Vermeidungsverhalten sowie Schlaf- und Konzentrationsstörungen.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien

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