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Ja, nein, vielleicht?

6 Min
Beatrice Frasl schreibt alle zwei Wochen eine feministische Kolumne zu einem aktuellen politischen Thema für die WZ.
© Illustration: WZ

Sexuelle Gewalt: In vielen Staaten der EU kann ein „Nein“ alles mögliche heißen. Das sollte sich schleunigst ändern.


Die Zahlen

In der EU berichtet jede dritte Frau ab ihrem 15. Lebensjahr, mindestens einmal Opfer von physischer und/oder sexueller Gewalt geworden zu sein. In Österreich werden laut Statistik drei Viertel aller Frauen mindestens einmal in ihrem Erwachsenenleben Opfer von sexueller Belästigung. Jede dritte Frau im Erwachsenenalter wird Opfer sexueller Gewalt in Form von Nötigung zu ungewollten sexuellen Handlungen oder in Form des versuchten Eindringens in den Körper. Sieben Prozent aller Frauen durchleben irgendwann eine Vergewaltigung. Was nach hohen Zahlen klingt, halte ich für viel zu niedrig gegriffen, mir persönlich ist nämlich keine einzige Frau bekannt, die in ihrem Leben noch nie sexuelle Gewalt erlebt hat – die Bandbreite der sexualisierten Grausamkeiten reicht hier von Belästigung bis zu Vergewaltigung.

Die wenigsten bringen die Gewalt, die sie erfahren, je zur Anzeige. Nicht nur deshalb, weil die Täter meist Familienmitglieder, Partner oder Freunde sind, sondern weil sich Betroffene kein Verständnis vonseiten der Behörden und keine Hilfe vonseiten des Justizsystems erwarten.

Wir haben ein gesamt­gesellschaftliches Problem mit männlicher Gewalt.

Viele Überlebende sexueller Gewalt sprechen nicht nur nicht mit Behörden, sondern gar nicht über ihre Erlebnisse. Es gibt also vermutlich eine Dunkelziffer, die diese offiziellen Zahlen noch um einiges in die Höhe treiben würde. In jedem Fall aber haben wir ein gesamtgesellschaftliches und ein großes Problem mit männlicher Gewalt. Gewalt, die sich nicht allzu selten auch sexualisiert äußert.

Das Gesetz

In vielen Ländern der EU bildet die Rechtslage aber ein völlig veraltetes Verständnis von sexueller Gewalt ab, oder besser: ein mangelndes Verständnis. Opfer sexualisierter Gewalt setzen sich gegen diese Gewalt oft nicht zur Wehr. Nicht etwa, weil sie mit ihr einverstanden wären, sondern, weil Menschen auf Übergriffe nicht selten mit Versteinerung oder Dissoziation reagieren (die sogenannte „freeze response“). Oder sie reagieren mit Beschwichtigen und Nachgeben (die sogenannte „fawn response“) um die Situation möglichst und möglichst unbeschadet zu überleben.

Aktuell und seit 2016 gilt in Österreich, wie auch in Deutschland, das sogenannte „Nein heißt Nein“ – Prinzip, nach dem Betroffene anale, orale oder vaginale Penetration in Worten oder Handlungen klar ablehnen müssen, damit diese als Vergewaltigung gewertet wird. Opfer müssen diese Ablehnung allerdings auch vor Gericht nachweisen. Das bedeutet auch: Sie müssen sie dokumentiert und aufgezeichnet haben. Sie müssen sich erklären und beweisen. Das ist an und für sich bereits ein unmenschlicher Umgang mit traumatisierten Menschen. Aber damit hinkt Österreich auch anderen Ländern der EU hinterher: In 14 EU-Ländern, so etwa in Dänemark, Schweden, Finnland, Irland, Spanien, Portugal, Griechenland, Slowenien und Kroatien, gilt das „Ja heißt Ja“-Prinzip, das sexuelle Handlungen ohne Zustimmung unter Strafe stellt. Hier muss also nicht mehr glaubhaft gemacht werden, dass sie gegen den Willen einer der beteiligten Personen stattgefunden haben, das Opfer muss nicht mehr unter Beweis stellen, dass es eine sexuelle Handlung ausreichend abgelehnt hat, es also „Nein“ gesagt hat, es reicht die Abwesenheit eines „Ja“. Holland möchte genau dieses Zustimmungsprinzip im Übrigen 2024 einführen.

"Nein" kann alles mögliche heißen

Nun gibt es aber auch 11 Länder innerhalb der EU, unter ihnen Italien, Frankreich, Tschechien, Slowakei, Ungarn oder Lettland, wie überhaupt die Mehrzahl der osteuropäischen Länder, in denen nur dann von Vergewaltigung und damit von einem Straftatbestand die Rede ist, wenn Täter ihre Opfer konkret bedroht oder körperliche Gewalt (beispielsweise in Form von Schlägen) angewendet und die Opfer sich körperlich zur Wehr gesetzt haben. Betroffene müssen ihre – physische -Gegenwehr nachweisen.

Frauenorganisationen fordern aufgrund dieser rückständigen Gesetzeslage schon lange eine Vereinheitlichung auf das Zustimmungsprinzip auf EU-Ebene. Dieses hätte nun Anfang Februar beschlossen werden sollen, scheiterte aber beschämenderweise am Widerstand von Ländern wie Ungarn, Frankreich und Deutschland.

Österreich müsste aber selbstverständlich nicht auf die EU warten um in der Definition von Vergewaltigung mit den progressiveren Ländern des Kontinents gleich zu ziehen. Das ginge auch eigeninitiativ. Wenn man wollte.


Beatrice Frasl schreibt alle zwei Wochen eine Kolumne zum Thema Feminismus. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.


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Infos und Quellen

Zur Autorin

Beatrice Frasl war schon Feministin, bevor sie wusste, was eine Feministin ist. Das wiederum tut sie, seit sie 14 ist. Seitdem beschäftigt sie sich intensiv mit feministischer Theorie und Praxis – zuerst aktivistisch, dann wissenschaftlich, dann journalistisch. Mit ihrem preisgekrönten Podcast „Große Töchter“ wurde sie in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten feministischen Stimmen des Landes.

Im Herbst 2022 erschien ihr erstes Buch mit dem Titel „Patriarchale Belastungsstörung. Geschlecht, Klasse und Psyche“ im Haymon Verlag. Als @fraufrasl ist sie auf Social Media unterwegs. Ihre Schwerpunktthemen sind Feminismus und Frauenpolitik auf der einen und psychische Gesundheit auf der anderen Seite. Seit 1. Juli 2023 schreibt sie als freie Autorin alle zwei Wochen eine Kolumne für die WZ.

Quellen

Das Thema in anderen Medien