VideoDer Brand in einer Bar im Schweizer Skiort Crans-Montana hat in Österreich eine Debatte über Brandschutz und Kontrollen ausgelöst. Die WZ hat mit Clubbetreibern, Experten und Behörden gesprochen.
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana mit über 40 Todesopfern und zahlreichen Schwerverletzten steht nun auch die österreichische Clubszene unter besonderer Beobachtung. Eine bundesweite gesetzliche Brandschutzverordnung gibt es nicht. Tischfeuerwerk, Pyrotechnik und verstellte Fluchtwege gelten aber seit Jahren als Risikofaktoren – doch reichen die bestehenden Regeln und Kontrollen aus? Und wie werden sie hierzulande bewertet?
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Die WZ hat sich während der Langen Nacht der Clubs in Vorarlberg unter Betreibern umgehört – und mit Experten und Behörden gesprochen.
Clubbesitzer: „Jeder Betreiber muss mitdenken“
Wir treffen Andreas Bauer, Betreiber des Echo Club in Rankweil. Er ist gerade damit beschäftigt, Eis von der Notausgangstüre zu klopfen. „Schon beim Umbau war es mir wichtig, dass alle Materialien die entsprechenden Zertifizierungen haben“, sagt er später im WZ-Interview. Sprühkerzen seien im Echo kein Thema: „Es gibt öfter den Wunsch danach, aber wir machen das generell nicht.“ Trotz Vorgaben und Kontrollen sei absolute Sicherheit laut Bauer dennoch kaum erreichbar: „Man kann nicht alles zu hundert Prozent verhindern.“
Später begrüßt uns Kassian Xander, Betreiber des Market 33 in Dornbirn. „Die Besitzer der Bar in Crans-Montana waren grob fahrlässig“, sagt er im WZ-Gespräch. Im eigenen Betrieb setze Xander auf regelmäßige Überprüfungen, das Sicherheitspersonal werde laufend geschult: „Die Securities müssen wissen, wo, wie und wann sie reagieren.“ Sprühkerzen oder Pyrotechnik gibt es auch im Market 33 nicht. Mehr staatliche Kontrollen fordert der Betreiber allerdings nicht: „Ich glaube, dass es die in Österreich ohnehin sehr viel gibt. Am Ende muss jeder Betreiber selbst mitdenken.“
Die Sensibilisierung wird zunehmenRalph Pezzey, Geschäftsführer Brandverhütungsstelle Vorarlberg
Ralph Pezzey, Geschäftsführer der Brandverhütungsstelle Vorarlberg, erwartet zumindest kurzfristig eine erhöhte Aufmerksamkeit unter Betreiber:innen, wenn es um vorbeugenden Brandschutz geht: „Gerade bei Bars und Clubs wird die Sensibilisierung zunehmen – darüber herrscht auch unter Fachkollegen Einigkeit.“ Tatsächlich gibt es bereits erste Berichte über Lokale, die künftig etwa auf den Einsatz von Sprühkerzen verzichten werden.
Bei den Kontrollen sieht Pezzey keinen Anpassungsbedarf. In Vorarlberg werden Lokale mit erhöhtem Brandrisiko alle sechs Jahre von den Baubehörden überprüft – „ein vernünftiger Zeitraum – auch mit Blick auf die Ressourcen“, so Pezzey. Die größten Risiken entstünden weniger durch bauliche Mängel als durch den laufenden Betrieb, „aktuell vor allem beim Thema Pyrotechnik“. „Offenes Licht und offenes Feuer sollten in Bars und Clubs grundsätzlich nicht zugelassen werden“, betont der Brandexperte. Ausnahmen könnte es laut Pezzey höchstens in großen Hallen mit entsprechender Raumhöhe geben.
Bundesfeuerwehrrat: „Sicherheitsvorschriften häufig als Schikane empfunden“
„Die Eigenverantwortung funktioniert in Österreich derzeit nicht besonders gut“, kritisiert Bundesfeuerwehrrat Martin Mittnecker im WZ-Interview.
Besonders gefährlich seien laut Mittnecker alltägliche betriebliche Verstöße, die oft als Bagatellen abgetan würden: „Zugestellte Fluchtwege, Tische vor Türen, verstellte Ausgänge.“ Sicherheitsvorschriften würden von Betreiber:innen häufig als Schikane empfunden, weil „eh nie was passiert“. Dabei ist das Risiko laut dem Bundesfeuerwehrrat enorm: „Der Abstand zwischen ‚es passiert nichts‘ und ‚Katastrophe‘ ist extrem klein.“
Gleichzeitig seien regelmäßige Feuerbeschauen laut Mittnecker vielerorts reduziert worden, auch aus Kostengründen. Zwar gebe es weiterhin behördliche Kontrollen, zentral geworden sei aber die sogenannte §-82b-Überprüfung: Dabei müssen Betriebe alle fünf Jahre von fachkundigen, befugten Personen überprüft werden – entweder durch externe Fachstellen oder durch entsprechend qualifizierte Betreiber:innen selbst. Mittnecker betont, dass es aus seiner Sicht nicht an den Gesetzen mangelt: „Die gesetzlichen Vorgaben sind ausreichend. Bei Einhaltung der Vorschriften sollten Katastrophen dieser Art nicht passieren.“
Stadt Wien: Dichte Kontrollen, kein Anpassungsbedarf
In Wien sieht die Feuerpolizei (MA 36) keinen Anpassungsbedarf der behördlichen Abläufe nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Es wird betont, dass für Bars und Diskotheken strenge Auflagen gelten: „Standard ist, dass Boden-, Wand- und Deckenbeläge sowie Dekorationen schwer entflammbar und schwach rauchend sein müssen.“ Kontrollen erfolgen regelmäßig durch MA 36, Bezirksämter und die Gruppe Sofortmaßnahmen: „Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen – andernfalls wird der Betrieb geschlossen.“ Allein im Dezember 2025 wurden zwei Veranstaltungsstätten gesperrt.
Die Abteilung Feuerwehr und Katastrophenschutz (MA 68) verweist ebenfalls auf laufende Überprüfungen der zuständigen Dienststellen: „Die Gewerbeordnung legt keine Überprüfungsintervalle fest. Die Häufigkeit richtet sich nach dem konkreten Gefahrenpotenzial.“ Größere Betriebe mit mehr Gefahrenquellen würden häufiger kontrolliert als kleine Lokale. 2025 habe es 61 Schwerpunktaktionen gegeben, dabei seien 422 Betriebe überprüft worden.
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Infos und Quellen
Gesprächspartner:innen
- Andreas Bauer, Betreiber des Echo Club in Rankweil
- Kassian Xander, Betreiber des Club 33 in Dornbirn
- Martin Mittnecker, Bundesfeuerwehrrat
- Ralph Pezzey, Geschäftsführer der Brandverhütungsstelle Vorarlberg
- MA 36
- MA 68
Daten und Fakten
- In der Silvesternacht 2025/2026 ereignete sich in Crans-Montana eine Katastrophe: Im überfüllten Nachtclub „Le Constellation“ brach kurz nach Mitternacht ein Feuer aus – offenbar ausgelöst durch Wunderkerzen – und breitete sich rasch aus. Offiziellen Berichten zufolge kamen dabei etwa 40 Menschen ums Leben und über 100 weitere wurden verletzt.
- Eine einheitliche gesetzliche „Brandschutzverordnung“ gibt es in Österreich nicht. Der Brandschutz ergibt sich vielmehr aus einem Zusammenspiel mehrerer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien: Dazu zählen die Bautechnikverordnungen der Bundesländer, die Arbeitsstättenverordnung, die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz), die TRVB-Richtlinien des Bundesfeuerwehrverbands sowie gewerberechtliche und industrieanlagenrechtliche Vorgaben.
Quellen
- ORF: Crans Montana – Bar wurde jahrelang nicht kontrolliert
- Brandschutz.at: Brandschutzverordnung – Was ist das und was bedeutet sie für Ihren Betrieb?
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