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Der Fall der IS-Rückkehrerin Maria G.

6 Min
Fünf österreichische Frauen reisten bis zum Kollaps des IS 2019 nach Syrien.
© Illustration: WZ, Katharina Wieser

2014 schloss sich die Salzburgerin Maria G. dem IS an. Heute wurde sie zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.


    • Maria G. schloss sich 2014 dem Islamischen Staat an, lebte bis 2019 im Kalifat und kehrte 2025 nach Österreich zurück.
    • Sie wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.
    • Das Urteil ist rechtskräftig.
    • Maria G. reiste 2014 als 17-Jährige nach Syrien zum IS.
    • Rückkehr nach Österreich: März 2025, aktuell 28 Jahre alt
    • Urteil: 2 Jahre bedingte Haft, 3 Jahre Probezeit
    • Insgesamt reisten 5 Österreicherinnen bis 2019 zum IS, 2025 kehrten 2 zurück.
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Vor dem Saal 230 stehen sechs Filmkameras. Sie alle haben ihre Linse auf den Gang vor sich gerichtet. Hohe weiße Wände, rotbrauner Fliesenboden. Immer, wenn jemand um die Ecke biegt, wird es kurz ganz still. Es dauert jedes Mal einige Sekunden, bis die Menschentraube hinter den Kameras erkennt, dass es sich nicht um die Person handelt, auf die gerade alle warten. Zu diesem Zeitpunkt ist noch niemandem klar, dass diese heute auch nicht mehr außerhalb des Verhandlungssaals auftauchen wird.

Es ist knapp nach 10:00 Uhr am Landesgericht in Salzburg, als die Türen zum Saal aufgehen. Hier wird heute die Causa Maria G. ein Ende finden. Der Halleinerin wird Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Als 17-Jährige reist sie nach Syrien, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Seit März 2025 ist sie wieder in Österreich, mittlerweile 28 Jahre alt. Als die dutzenden Medienverteter:innen in den Schwurgerichtssaal drängen, sitzt sie bereits in der Mitte. Sie trägt eine schwarze Anzughose und eine schwarze Schildkappe, darüber einen grauen Kapuzenpullover und hält eine grüne Mappe vor ihr Gesicht. Erst als die Kameras den Saal verlassen müssen, stülpt sie die Kapuze zurück. Wirklich sehen wird an diesem Tag bis auf das Schöffengericht, der Staatsanwalt und ihre Anwältin niemand sehen.

Vom Kinderzimmer ins Kalifat

Die Radikalisierungsgeschichte von Maria G. beginnt 2013. Ihr damaliger Freund ist Somalier. Maria fühlt sich bei ihm zu Hause sehr wohl, mag seine Familie und deren Zusammenhalt, interessiert sich für ihren muslimischen Glauben. Sie beginnt, den Koran zu lesen, und stößt bei ihren Recherchen im Internet auf dschihadistische YouTube-Videos. Zur Strategie des IS gehört damals, abseits von Kämpfern auch Frauen aus Europa zu rekrutieren. Vor allem über soziale Netzwerke teilt die Terrormiliz propagandistische Inhalte, die junge Menschen radikalisieren sollen.

Maria ist damals dafür empfänglich. Sie leidet unter Panikattacken, hat Zukunfts- und Orientierungsängste. Im Dezember 2013 konvertiert sie zum Islam, fängt an, nur mehr vollverschleiert vor die Türe zu gehen. Es kommt zum Bruch mit ihrem Freund: Er teilt ihre fundamentalistischen Ansichten nicht. Der Mann, mit dem Maria regelmäßig chattet – ein IS-Kämpfer –, schon. Im Juni 2014 heiratet sie ihn nach islamischem Recht via Skype. In Syrien hat er bereits eine Frau, er ist ein Vertreter der Mehrehe.

Maria beschließt, zu ihm nach Syrien zu gehen. Am 28. Juni packt sie ihre Sachen in ihrem Kinderzimmer zusammen, fährt von Hallein zum Flughafen und fliegt nach Istanbul. Von dort geht es mit einem Anschlussflug weiter nach Gaziantep und dann, am 29. Juni 2014, zu Fuß durch ein Loch in einem Zaun über die Grenze nach Syrien. Am gleichen Tag ruft der IS dort sein Kalifat aus.

Bis 2019 ist Maria G. Teil von jenem. Nachdem ihr erster Ehemann nach eineinhalb Monaten die Scheidung will, heiratet sie einen ehemaligen IS-Kämpfer, der nun als Koch in al-Bab arbeitet. Sie bekommt zwei Söhne, wechselt immer wieder ihren Wohnort. Im Kalifat gilt eine strenge Auslegung der Scharia, als Frau darf Maria nichts ohne ihren Mann entscheiden, geschweige denn am öffentlichen Leben teilhaben. „Eine Frau zu sein, glich im Islamischen Staat einer Gefangenschaft“, sagt ihre Anwältin heute. Als der IS 2019 zusammenbricht, kann sie zusammen mit ihren Kindern über einen humanitären Korridor aus der letzten IS-Hochburg flüchten. Sie kommt zuerst in das Camp al-Hol, dann ins Camp Roj, beide sind kurdische Gefangenenlager für IS-Angehörige in Syrien. Die Zustände dort sind katastrophal: Ständig brennen Zelte, weil man nur mit Kerosin heizen kann, es gibt zu wenig zu Essen, kaum medizinische Versorgung. Außerdem haben nicht alle Frauen in den Camps dem IS abgeschworen, immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen, die WZ berichtete. Ihre Anwältin sagt: „Maria G. lebte in ständiger Angst, dass sie und ihre Kinder das nicht überleben werden.“

Parallel dazu führen ihre Eltern einen Kampf gegen politische Windmühlen. Während andere Länder wie Deutschland oder Frankreich ihre Staatsbürgerinnen aus den Lagern heimholen, weigert sich Österreich. Im Oktober 2024 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in der Causa: Das Außenministerium muss Maria G. und ihre Kinder nach Österreich zurückführen. Ende Februar ist es dann so weit. Maria steigt zusammen mit einer weiteren ehemaligen IS-Anhängerin aus Wien in ein Flugzeug nach Wien-Schwechat.

Das Urteil

Nun muss sich Maria G. vor Gericht verantworten. Sie zeigt sich geständig. Während der Verhandlung entschuldigt sie sich immer wieder: „Ich kann mir das heute nicht mehr erklären, wie das alles passieren konnte. Das war der schlimmste Fehler meines Lebens. Es tut mir wahnsinnig leid.“

Maria G. wird zu zwei Jahren bedingter Haft unter einer dreijährigen Probezeit und einer verpflichtenden Bewährungshilfe schuldig gesprochen. Sie wird aufgefordert, weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen und ihre Psychotherapie fortzusetzen. „In einer freien, demokratischen Gesellschaft geht es nicht um Rache, sondern um Wiedereingliederung und Prävention“, sagt der Staatsanwalt, „Schwarz und weiß, gut und böse. Für einfache Antworten ist die überwiegende Mehrheit von uns empfänglich. Diese Erkenntnis birgt eine Verantwortung, für jeden von uns, besonders heute in diesem Saal.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Fall Evelyn T.

Maria G. war nicht das einzige Mädchen aus Österreich, das sich dem IS angeschlossen hat. Insgesamt reisten fünf Frauen bis zum Kollaps des Kalifats 2019 nach Syrien. Nur zwei von ihnen kehrten Anfang März nach Österreich zurück, neben Maria G. noch Evelyn T. Die Wienerinnen Sabina S. und Samra K. sollen bei Anschlägen in Syrien getötet worden sein, die Grazerin Soumaya T. befindet sich seit Jänner 2025 auf der Flucht. Auch Evelyn wurde im April wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Die Verhandlung von Maria G. endet um kurz vor 12:30 Uhr. Sie zieht sich die schwarze Schildkappe wieder an und die Kapuze ins Gesicht. „Ich bedanke mich für die zweite Chance“, sagt sie. Die Filmkameras vor dem Saal 230 sind weg.


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Infos und Quellen

Genese

Die IS-Rückkehrerin Maria G. musste am 01. Oktober 2025 vor Gericht. Die WZ-Redakteurinnen Eva Sager und Nora Schäffler waren vor Ort.

Daten und Fakten

  • Der sogenannte Islamische Staat (IS) ist eine dschihadistische Terrororganisation, die 2014 ein selbsternanntes Kalifat in Teilen Syriens und des Iraks ausrief. Er entstand aus Al-Qaida im Irak und nutzte extreme Gewalt, um Gebiete zu kontrollieren und eine radikale Interpretation des Islam durchzusetzen. Der IS verübte Massenmorde, Anschläge auf der ganzen Welt und versklavte unzählige Menschen – diese Taten wurden als Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Durch internationale Militärinterventionen verlor er bis 2019 sein gesamtes Territorium, bleibt aber als Untergrundbewegung aktiv. Heute agiert der IS vor allem durch Schläferzellen, Online-Propaganda und Ablegergruppen in verschiedenen Regionen der Welt.
  • Die Mehrehe beschreibt das Phänomen, dass ein Mann mehrere Ehefrauen hat.

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