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Der rutschende Weinhang des Starwinzers

Genese

Im Frühling machte eine Geschichte in Lokalmedien die Runde: Die Rodung eines Waldes soll für einen Hangrutsch an der südsteirischen Weinstraße verantwortlich sein. Der Hang gehört Starwinzer Manfred Tement. Michael Ortner und Matthias Winterer fanden die Geschichte spannend. Sie erzählt viel über unseren Umgang mit Grund und Boden. Ein Landkrimi mit toten Weinstöcken statt toten Menschen. Die Redakteure haben sich vor Ort ein Bild gemacht – und mit dem Menschen am Graßnitzberg gesprochen.

Gesprächspartner:innen

  • Manfred Tement

  • Lambert Schönleitner (Grüne), Abgeordneter zum steirischen Landtag

  • Wolfgang Walther (Grüne), Gemeinderat in Straß

  • Gitta Rupp, ehemalige Bio-Winzerin

  • Manfred Walch, Bezirkshauptmann Leibnitz

  • Dietmar Forstner, Leiter des Forstfachreferates der BH Leibnitz

  • Ute Pöllinger, Umweltanwältin Steiermark

  • Sprecher von Anton Lang (SPÖ), Landeshauptmann-Stellvertreter

  • Martin Mergili, Geograph an der Universität Graz

  • Winzer:innen

  • Anrainer:innen

Daten und Fakten

Wald hat einen hohen Stellenwert in Österreich. Er reinigt die Luft, er ist Rohstofflieferant, Erholungsgebiet und er schützt vor Lawinen und Hangrutschen. Deshalb ist Wald schützenswert. Er darf nicht gerodet werden. Rodung heißt, die Bäume werden mitsamt den Wurzeln entfernt. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen. Wald darf zum Beispiel gerodet werden, wenn Straßen oder Mobilfunkmasten gebaut werden müssen. Ein Wald darf aber erst dann gerodet werden, wenn keine öffentlichen Interessen bestehen. Die Forstbehörde muss das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes gegen das öffentliche Interesse an der Rodung abwägen. (Forstgesetz 1975) 

Das Waldstück am Grassnitzberg, das gerodet wurde, liegt im Landschaftsschutzgebiet Südweststeirisches Weinland. Dieses Gebiet wurde 2001 zum „Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 erklärt.”

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien