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Seit 31. Juli gilt auch in Österreich das „Recht auf Reparatur“: Die EU verpflichtet Hersteller von Elektrogeräten, Reparaturen zu erleichtern.
11 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf und Jahr werden in der EU laut jüngster Erhebung dem Recycling zugeführt, Tendenz steigend. Österreich liegt dabei mit 15,5 Kilo an der Spitze. Das kann man positiv sehen, weil so viel recycelt wird wie sonst nirgends in Europa – oder aber negativ, weil so viele Elektrogeräte entsorgt statt repariert werden wie nirgendwo sonst. Nicht von ungefähr hat sich die Menge der EU-weit in Verkehr gebrachten Elektrogeräte binnen zehn Jahren fast verdoppelt.
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Dem immer schneller werdenden Kreislauf aus Entsorgung und Neukauf soll das „Recht auf Reparatur“ Einhalt gebieten. Die entsprechende EU-Richtlinie trat am 30. Juli 2024 in Kraft und musste nun bis 31. Juli 2026 nach einer zweijährigen Umsetzungsfrist von den EU-Staaten in nationale Gesetze gegossen werden. Österreich war dabei wieder einmal besonders spät dran. Erst im heurigen Juli wurden das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Ökodesign-Begleitgesetz verabschiedet. Von der EU vorgesehen sind neue Reparaturförderungen, eine europaweite Plattform für Reparaturbetriebe oder auch eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung um weitere zwölf Monate, wenn ein Produkt innerhalb der ersten zwei Jahre repariert wird. Auch danach sollen Reparaturen erleichtert werden.
Auf dem Papier ist das „Recht auf Reparatur“ auf jeden Fall eine gute Idee. Amrit Thind spricht in diesem Zusammenhang sogar von der „Königsdisziplin der Kreislaufwirtschaft“. Der 31-Jährige aus Wien ist allerdings noch skeptisch, was die Umsetzung in der Praxis betrifft, weil er als Reparateur die Praktiken, mit denen Hersteller ihre Kund:innen zum Neukauf förmlich zwingen, nur zu gut kennt: „Der Klassiker sind verschweißte oder verklebte statt verschraubter Bauteile. Dann wird aus einem eigentlich kleinen mechanischen Defekt schnell ein kompletter Baugruppentausch oder ein wirtschaftlicher Totalschaden.“
Ab 30 Prozent Reparaturkosten wird neu gekauft
„So geschehen bei einer Waschmaschine, wo der Kunststoffbottich verklebt war. Das kaputte Lager darin hätte um die 60 Euro gekostet – so aber hätte die gesamte Einheit um fast 300 Euro getauscht werden müssen. Die Kundin hat dann lieber noch 200 Euro draufgelegt und sich eine brandneue Waschmaschine gekauft.“ Amrit verweist in diesem Zusammenhang auf Studien, laut denen Reparaturen eher nicht mehr durchgeführt werden, wenn sie mehr als 30 Prozent des Neukaufpreises ausmachen.
Mein persönlicher Endgegner sind vergossene Platinen.Amrit Thind, Reparateur und Mitgründer von Repartum
Das Problem, dass man Teile nicht mehr auseinanderbekommt, betrifft so ziemlich alle elektrischen und elektronischen Geräte. „Bei Laptops sind verlöteter Speicher, verlötete SSDs oder verklebte Akkus klassische Reparaturbremsen. Ein Teiletausch ist da nicht so einfach möglich“, erzählt Amrit. „Mein persönlicher Endgegner sind vergossene Platinen bei Haushaltsgeräten. Eigentlich könnte man oft ein Relais, einen Triac, einen Widerstand oder ein anderes kleines Bauteil auf der Platine tauschen, mit Materialgesamtkosten unter 10 Euro. Wenn aber alles in Harz oder Silikon gegossen ist, dann macht man beim Entfernen noch mehr kaputt, und am Ende muss man die ganze Platine um mehrere hundert Euro tauschen.“
Fehlermeldung: „Unbekanntes Ersatzteil“
Manchmal geben Hersteller von sich aus gar nicht das defekte kleine Ersatzteil einzeln aus, sondern nur die ganze Baugruppe. „Parts bundling“ nennt sich das im Fachjargon. Amrit hat das bei einem MacBook erlebt: „Da hat nur eine einzelne Taste nicht funktioniert, ich hätte aber die ganze Tastatur um rund 500 Euro ersetzen müssen.“ Ein weiterer Klassiker: Beim „Software Pairing“ ist man auf die Originalteile der Hersteller angewiesen und kann nicht auf günstigere Alternativen ausweichen, weil sonst nach dem Tausch der Hardware das Gerät schreit, dass ein „unbekanntes Ersatzteil“ eingebaut wurde, und sich weigert, dieses zu akzeptieren.
Eine Plattform für Ersatzteile
Jedoch: Oft sind die originalen Ersatzteile gar nicht mehr erhältlich. Genau deshalb sollen Hersteller künftig gezwungen werden, Ersatzteile länger vorzuhalten. Die Rede ist von zehn Jahren. Damit droht aber ein weiteres Problem, weil dann die Lagerhaltungskosten steigen werden – die dann wiederum bei der Reparatur auf die Kund:innen abgewälzt werden könnten. Weil Amrit schon zu viele frustrierende Situationen erlebt hat, haben er und zwei Freund:innen vor einiger Zeit als privates Projekt ihr ganz eigenes Reparaturnetzwerk namens Repartum gegründet, das sie nun mithilfe großer Partnerunternehmen im deutschsprachigen Raum ausweiten wollen. Das ehrgeizige Ziel ist eine Plattform, auf der jede:r passende Ersatzteile zu möglichst allen Geräten findet, die irgendwo bei irgendwem herumliegen. Begonnen wird mit sogenannter Weißware, also Haushaltsgeräten. In weiterer Folge soll auch Elektronik dazukommen.
Das Potenzial dafür dürfte groß sein. Denn der von der EU mitfinanzierte Reparaturbonus hat die Hemmschwelle heruntergesetzt, kaputte Geräte nicht gleich wegzuwerfen, sondern reparieren zu lassen. „Die Leute haben gesehen, dass die Reparatur echt eine gute Alternative ist“, meint Amrit, der auch den sozialen Faktor betont. Gerade in Reparaturbetrieben werden nämlich oft Langzeitarbeitslose wieder arbeitsmarktfit gemacht, was regionale Arbeitsplätze schafft und sichert. „Da könnten auch neue Jobs kreiert werden.“
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Deshalb gibt es auch Kritik daran, dass die Bundesregierung die Geräte-Retter-Prämie, die dem Reparaturbonus nachfolgte, nicht verlängert. „Mit diesem Modell, das international als Beispiel dafür galt, wie Ressourcenschonung, Konsument:innenschutz, regionale Wertschöpfung und Klimaschutz zusammen gedacht werden können, wurde Österreich europaweit als Vorreiter bei der Förderung von Reparaturen wahrgenommen“, sagt dazu Sepp Eisenriegler, der 1998 das EU-geförderte Reparatur- und Service-Zentrum (RUSZ) in Wien gegründet hat. „Gespart wird ausgerechnet dort, wo die ökologische Transformation bereits heute konkrete Gestalt annimmt.“ Dabei sei Reparatur keine Nischenförderung, sondern Infrastruktur.
Was ist ein „angemessener Preis“?
Der Knackpunkt ist allerdings, ob man sich eine Reparatur wirklich leisten kann und will. Dass Ersatzteile oft (unnötig?) teuer sind, ist der EU bewusst, die deshalb in ihrer Richtlinie auch von „angemessenen Preisen“ spricht. Wie die aussehen werden, darauf ist Amrit gespannt, der hier gleich mehrere Beispiele aufzählen kann, wie es nicht sein sollte: einen Rasentrimmer, dessen Motor als Ersatzteil rund 60 Euro kostet – das ganze Gerät gibt es neu inklusive Versand um 37 Euro; einen Backofen um 299 Euro, bei dem der Hersteller für ein neues Türglas 92 Euro verlangt – also 31 Prozent des Gerätepreises (ohne Einbaukosten); ein Handy-Display um 305 Euro – das komplette Gerät gibt es ab 380 Euro; ein MacBook um 700 Euro, dessen Display 500 Euro kostet; oder einen Geschirrspüler um knapp 440 Euro – wer einen neuen Geschirrkorb (!) braucht, zahlt dafür 260 Euro.
All das zeigt, wie wichtig die neue EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ ist. Und wie viel hier noch zu tun bleibt.
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Innenpolitik-Journalist Georg Renner über Österreichs Politiklandschaft.
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Infos und Quellen
Gesprächspartner
Amrit Thind (31) hat im Reparatursektor gearbeitet, bevor er sich selbständig gemacht und die Plattform Repartum mitgegründet hat. Geld verdient er damit keines, er lebt derzeit von seinen Ersparnissen.
Daten und Fakten
Kreislaufwirtschaft bedeutet, dass Produkte und Materialien so lange wie möglich genutzt, repariert, wiederverwendet und recycelt werden, statt nach einmaligem Gebrauch im Müll zu landen. Es ist also der Gegensatz der sogenannten Linearwirtschaft (Entnahme, Herstellung und Entsorgung).
Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2020 würden 77 Prozent der Verbraucher:innen in der EU ihre Waren lieber reparieren lassen als Neuware zu kaufen. Aufgrund der hohen Reparaturkosten und des mangelnden Service müssen sie aber oft letztendlich ihre Geräte ersetzen oder entsorgen. Dazu kommt die geplante Obsoleszenz: Manche Produkte sind so konzipiert, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder Nutzungsdauer nicht mehr funktionieren. In einigen Fällen sind die Komponenten der Geräte so befestigt, dass sie nicht herausgenommen und ersetzt werden können. Elektronik ist mittlerweile die am schnellsten wachsende Abfallquelle in der EU, aber immer noch wird nicht viel davon recycelt.
Mit den neuen EU-Vorschriften sollen Reparaturen attraktiver und zugänglicher gemacht werden:
- Verkäufer:innen werden dazu verpflichtet, der Reparatur innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit Vorrang einzuräumen, wenn diese günstiger oder kostenmäßig gleichwertig ist im Vergleich zum Austausch einer Ware. Wenn ein Produkt repariert wurde, wird die gesetzliche Gewährleistung um ein Jahr verlängert.
- Verbraucher:innen haben das Recht, nach Ablauf der Garantie eine Reparatur für Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones zu verlangen. Die Liste der für eine Reparatur infrage kommenden Produktkategorien kann im Laufe der Zeit erweitert werden.
- Für die Dauer der Reparatur sollen Ersatzgeräte leihweise angeboten werden. Wenn sich ein Gerät als irreparabel erweist, können sich die Konsument:innen alternativ für ein generalüberholtes Gerät entscheiden.
- Es wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Abschnitten eingerichtet, um den Verbraucher:innen zu helfen, lokale Reparaturwerkstätten in ihrer Nähe zu finden.
- Den Konsument:innen sollen harmonisierte Informationen über die Reparierbarkeit von Geräten zur Verfügung gestellt werden, damit sie Reparaturdienste bewerten und vergleichen können.
- Durch die neue Richtlinie und weitere EU-Vorschriften, wie die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, soll der Wandel hin zu einem verbraucherfreundlicheren und umweltbewussteren Ansatz unterstützt werden.
Quellen
- EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“
- Maßnahmen der EU zum „Recht auf Reparatur“
- Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
- Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Ersatzteile-Plattform Repartum
- Überteuerte Ersatzteile
- Elektroschrott in der EU
- Warum das „Recht auf Reparatur“ wichtig ist
- Vergossene Elektronik
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