)
Statt ihre Vorgaben für Importe aufzuweichen, täte die EU besser daran, noch strenger zu werden.
Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit hat das EU-Parlament der Bevölkerung, die es vertritt, einen Bärendienst erwiesen. Das erste Mal war am 8. Oktober, als sich 355 vor allem rechtsgerichtete Abgeordnete mit ihrem Verbot von Begriffen wie „Veggie-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ (also ob die EU-Bürger:innen sich davon wirklich verwirren ließen) durchgesetzt haben. (Die WZ berichtete.) 247 Gegenstimmen waren zu wenig, und selbst mit den 30 Enthaltungen auf ihrer Seite hätte es nicht gereicht. Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission und der EU-Ministerrat, der hier das letzte Wort hat, uns doch noch vor der endgültigen Blamage bewahren.
- Mehr für dich: Du verreist, die EU zahlt dein Zugticket
Das zweite Mal war am 13. November. Da haben 382 Abgeordnete im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets dafür gestimmt, die EU-Lieferkettenrichtlinie zu lockern, wie bereits auf wz.at zu lesen war. 13 EU-Mandatar:innen enthielten sich, aber 249 waren dagegen, die Zahl der von der Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) betroffenen Unternehmen massiv zu reduzieren. Und sie hatten recht damit.
Wollen wir Pflanzengifte im Nikolosackerl?
Die von der Richtlinie vorgeschriebene strenge Sorgfaltspflicht soll Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der gesamten Lieferkette für in der EU konsumierte Produkte verhindern. Sie gilt jedoch nun erst für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten mit einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro statt wie ursprünglich geplant ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Dabei sollten die Grenzen besser noch weiter herabgesetzt werden. Denn es sind auch kleineren und mittlere Unternehmen in den globalen Lieferketten, die an Umweltzerstörung und Ausbeutung von Arbeitskräften beteiligt sind, auch wenn die Bereiche, in denen es am schlimmsten ist, von großen Konzernen dominiert werden: Öl- und Gasindustrie, Goldminen, der Abbau von Seltenen Erden und wichtigen Mineralien für die IT-Industrie, Fast Fashion – und nicht zuletzt die vielen Obstplantagen, die Produkte nach Europa liefern, die zum Teil mit Pflanzengiften behandelt wurden, die in der EU selbst verboten sind. Hier wird übrigens befürchtet, dass das bevorstehende Abkommen der EU mit MERCOSUR (Mercado Común del Sur – Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela) die Pestizidexporte noch verstärken könnte.
Wenn es also schon nicht das schlechte Gewissen gegenüber Menschen und Natur in weit entfernten Ländern ist, das Europa zu einem strengeren Lieferkettengesetz drängen sollte, dann zumindest der Eigennutz: Oder wollen wir wirklich pestizidbelastete Mandarinen, Schokolade und Erdnüsse im Nikolosackerl haben? Oder einen Weihnachtsbraten aus Tierqualhaltung? (Auch hier würde das Lieferkettengesetz greifen.) Und wer nun argumentiert, dass strengere Vorschriften unsere Wirtschaft gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland schwächen würden, sei gesagt: Diese Vorgaben würden ja entlang der Lieferkette weitergereicht. Da könnte sich dann also niemand mehr abputzen, und der Lieferant aus China müsste dieselben Auflagen erfüllen wie ein europäischer Erzeuger. Das würde europäische Firmen sogar besser vor unlauterer Konkurrenz schützen, argumentiert etwa der Volkswirtschaftler Johannes Jäger vom BFI Wien.
Wettbewerbsfähigkeit vs. Menschenleben
Ein strengeres Lieferkettengesetz könnte jedenfalls viele tausend Menschenleben pro Jahr retten und weltweit viele Milliarden Euro an gesundheitlichen Auswirkungen ersparen. Nicht nur Jäger findet es „erschreckend, dass im Zusammenhang mit diesem Gesetz über europäische Wettbewerbsfähigkeit diskutiert wird“, wenn es doch eigentlich in erster Linie um Menschenleben geht. Und während man bei der „Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) tatsächlich darüber diskutieren kann, ob die darin geforderte Berichtspflicht nicht zu bürokratisch und aufwendig ist, zieht diese Argumentation beim Lieferkettengesetz CSDDD nicht. Denn den darin enthaltenen risikobasierten Ansatz „kennt man bereits aus dem Bereich der Bankenregulierung“, sagt Jäger. Dort verpflichtet die als „Basel III“ bekannte Richtline Banken, ihre Geschäfte auf die größten Risiken hin zu durchleuchten. Und was dort gut funktioniert und vielleicht schon eine weitere Bankenkrise verhindert hat, könnte man auch auf den globalen Handel übertragen. Schließlich muss es auch im Interesse der Unternehmen sein, die größten Risiken in ihren Geschäftsbereichen zu eliminieren.
Kritik kommt auch innerhalb der EU, und zwar von der Europäischen Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho: Die EU-Kommission habe vor ihrem Vorschlag zur Abschwächung des Liefergesetzes nicht alle relevanten Parteien angehört. „Die meisten eingeladenen Interessenträger waren Vertreter der Industrie.“ Das letzte Wort haben jetzt die Fachminister:innen der 27 EU-Staaten. Bleibt zu hoffen, dass sich hier doch noch die Vernunft durchsetzt.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Gesprächspartner
Johannes Jäger ist Fachbereichsleiter für Volkswirtschaftslehre an der FH des BFI Wien.
Daten und Fakten
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, in ihren Wertschöpfungsketten auf Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen. Ursprünglich sollten davon Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro betroffen sein. Diese Grenzwerte sollen aufgeweicht werden, was die Zahl der betroffenen Unternehmen massiv verringern würde (mindestens 5.000 Beschäftigte, Mindestumsatz 1,5 Milliarden Euro).
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (ESG) zu berichten. Die größten Unternehmen müssen dies erstmals 2029 für das Geschäftsjahr 2028 tun, börsennotierte Klein- und Mittelbetriebe sind dann ein Jahr später dran.
Quellen
Das Thema in der WZ
- Werden wir jemals erfahren, ob unsere Schokolade sauber ist?
- EU-Lieferkettengesetz: Weniger Aufwand, weniger Transparenz
)
)
)