)
Das EU-Parlament wird zum Vorbild bei der Vereinbarkeit von Politik und Kinderwunsch. Auch für Österreich.
Stell dir vor, du gehst in die Politik, schaffst es erst in den Nationalrat und dann ins EU-Parlament. Und du willst deine Wähler:innen ordentlich vertreten. Das bedeutet auch und vor allem: mitstimmen, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden. Das geht aber nur, wenn du anwesend bist. Tja, und hier fängt das Problem an: Wenn du nämlich eine Frau bist und ein Kind bekommen möchtest, stehst du derzeit vor der Wahl, ob du dich um dein Baby kümmerst oder deine Wähler:innen vertrittst.
- Für dich interessant: „Der Täter wurde geschützt, nicht ich“
Eine Situation, die Claudia Gamon nur zu gut kennt. Die ehemalige EU-Abgeordnete (2019 bis 2024) war nämlich nach der Geburt ihrer Tochter im September 2023 für drei Monate weg vom Fenster. Und weil sie damals die einzige EU-Mandatarin der Neos war, bedeutete das: drei Monate keine Stimme ihrer Partei im EU-Parlament.
Proxy-Voting, damit die Stimme nicht verloren geht
Das war wohl auch der Grund für Gamons doch recht kurze Babypause. So bald wieder nach Straßburg zu den Plenarsitzungen zu fahren, „war wirklich eine große Herausforderung“, erzählt die Neos-Politikerin auf Nachfrage der WZ. „Solange Mütter noch stillen, ist es recht schwierig, eine ein- bis zweistündige Abstimmungssession durchzuhalten.“ Das weiß auch die aktuelle EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Sie ist die zweite Frau in diesem Amt nach Nicole Fontaine (1999 bis 2002) und hat nun eine Verbesserung auf den Weg gebracht: Schwangere EU-Abgeordnete sollen künftig ihre Stimme im Plenum bis zu drei Monate vor und sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes an eine:n andere:n EU-Abgeordnete:n delegieren können, auch außerhalb der eigenen Partei.
Hätte Gamon bereits diese Möglichkeit gehabt, hätte sie das sogenannte Proxy-Voting sicher genutzt, meint sie auf Nachfrage der WZ. Denn: „Bei über 700 Abgeordneten ist es leicht möglich, auch außerhalb der eigenen Partei Kolleg:innen zu finden, die dasselbe Abstimmungsverhalten haben.“ Gamons Wähler:innen hätten sich also darauf verlassen können, im Sinne ihrer Abgeordneten weiterhin vertreten zu werden.
„Gut, wenn auch nur die zweitbeste Lösung“
Sie findet es jedenfalls richtig und wichtig, Frauen die Vereinbarkeit von Politik und Kinderwunsch zu erleichtern. „Es ist eine gute Lösung, wenn auch nur die zweitbeste“, so Gamon. Denn eigentlich war das EU-Parlament schon weiter: „Während der Covid-Pandemie hat das Parlament ohne Probleme online abgestimmt.“ Das hätte man auch einfach Abgeordneten im Mutterschutz ermöglichen können.
Breite Zustimmung der Abgeordneten
Für EU-Parlamentspräsidentin Metsola ist die neue Abstimmungsregelung, der noch die EU-Staaten zustimmen müssen, „längst überfällig“, weshalb sie alles daransetzen will, „auch die Regeln der nationalen Parlamente an das 21. Jahrhundert anzupassen. Keine Frau sollte sich zwischen dem Dienst an ihren Wähler:innen und der Gründung einer Familie entscheiden müssen“, betont sie in einer Aussendung. Derzeit verlieren unter den 27 EU-Staaten nur in Spanien, Griechenland und Luxemburg Mütter rund um die Geburt ihr Stimmrecht nicht. Auch Österreich hat bisher keine entsprechende Regelung. Dass Metsola offene Türen einrennt, zeigte die Abstimmung darüber im EU-Parlament: 605 Abgeordnete waren dafür, nur 30 dagegen. Fünf enthielten sich der Stimme, und 80 waren nicht da. Wie viele davon gerade beim Baby daheim waren, ist aus Datenschutzgründen nicht zu erfahren.
Weitere gute Nachrichten gibt es jede Woche im Newsletter.
)
Na gut
Der Newsletter mit den guten Nachrichten: Kleine Geschichten über Fortschritte und Erfolg.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Gesprächspartner:innen
- Claudia Gamon (geboren am 23. Dezember 1988) war von 2015 bis 2019 Nationalratsabgeordnete und von 2019 bis 2024 EU-Abgeordnete der Neos. Seit Februar 2023 ist sie Neos-Landessprecherin und Landtagsabgeordnete in Vorarlberg. Im September 2023 wurde sie zum ersten Mal Mutter.
- Medienservice der Parlamentsdirektion
- Andrea Rukschcio-Wilhelm, Pressereferentin des EU-Parlaments in Österreich
Daten und Fakten
In Österreich gibt es weder im Nationalrat noch im Bundesrat eine vergleichbare Regelung, die eine Stimmrechtsübertragung aus Anlass der Geburt eines Kindes vorsieht. In den österreichischen Landtagen existieren verschiedene Regelungen, die unter anderem die Möglichkeit eines Karenzurlaubs anlässlich der Geburt eines Kindes für Mitglieder des Landtages vorsehen. Dabei wird das gesamte Mandat übergeben. Im EU-Parlament hingegen soll künftig lediglich das Stimmrecht delegiert werden, das Mandat bleibt der werdenden Mutter erhalten. Nach der positiven Abstimmung im EU-Parlament braucht es nun noch die Zustimmung der 27 EU-Staaten im Rat der zuständigen Minister:innen. Hier gilt das Einstimmigkeitsprinzip, weshalb man im EU-Parlament hofft, dass niemand ausscheren wird.
Stillende Mütter im Parlament sind zwar nichts Neues, aber immer noch selten. Christine Heindl von den Grünen, die 1990 als erste Nationalratsabgeordnete in Österreich ihr Baby im Plenarsaal stillte, sorgte damit noch für einen Skandal. 35 Jahre später ist Hanna Steinmüller im heurigen September als erste Mandatarin im Deutschen Bundestag mit Babytrage am Redner:innenpult gestanden – sie erntete dafür überwiegend positive Schlagzeilen.
Claudia Gamon hat für die WZ nachgerechnet. In ihrer etwa dreimonatigen Babypause 2023 dürfte sie vier Plenarsitzungen des EU-Parlaments versäumt haben. In jeder Plenarwoche stehen „zwischen 30 und 80 Hauptabstimmungen sowie hunderte, wenn nicht tausende Änderungsanträge“ auf der Tagesordnung (zum Beispiel bei Budgetabstimmungen). Es war also gar nicht so wenig an Mitbestimmung, das Gamon verpasst hat, weil sie nicht anwesend sein konnte.
Quellen
- EU-Parlament: Abgeordnete sollen ihr Stimmrecht vor und nach der Geburt übertragen können
- Österreichisches Parlament: Wie lassen sich Abgeordnetenberuf und Kinder vereinbaren?
)
)
)
)