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Firmenpleiten: Flüchten Unternehmen aus der Verantwortung?

4 Min
Das Insolvenzrecht nimmt die Geschäftsführung dann in Verantwortung, wenn Frist bei Zahlungsunfähigkeit nicht eingehalten wurde
© Illustration: WZ

Mit Kika/Leiner und später Signa war 2023 das Jahr der Riesenpleiten in Österreich. Die steigenden Insolvenzen schaden nicht nur Gläubigern, sondern auch dem Staat, während manche Unternehmen Schlupflöcher nutzen.


2023 war nicht nur ein Jahr der Privatinsolvenzen, auch viele große und kleine Unternehmen haben Insolvenz angemeldet. Die zwei größten – die Pleiten von Kika/Leiner und Signa – werfen in der Politik und Bevölkerung die Frage auf, ob sich Unternehmen und Unternehmer:innen mit einem solchen Verfahren aus der Verantwortung ziehen können. Immerhin steckt hinter beiden Fällen der einstige Vorzeigeunternehmer René Benko.

Wie kommt es zu einer Insolvenz?

Auch wenn es vielleicht so klingt, eine Insolvenz bedeutet nicht unbedingt das Ende einer Firma und damit verbunden viele Jobverluste. Das Insolvenzverfahren bezweckt vor allem, dass finanzielle Schäden bei Zahlungsunfähigkeit so gut wie möglich minimiert werden. Das österreichische Insolvenzrecht verpflichtet Unternehmen, innerhalb von 60 Tagen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Landesgericht einzureichen, wenn die Schulden nicht mehr beglichen werden können. Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen dann, wenn Verbindlichkeiten wie etwa Bankkredite, aber auch Gehälter nicht mehr gezahlt werden können und auch keine weiteren liquiden Mittel in Aussicht sind. Trotz der Insolvenzanmeldung bleiben die Dienstverhältnisse von Arbeitnehmer:innen bestehen. Für den Schutz der betroffenen Beschäftigten sorgt der staatliche „Insolvenz-Entgelt-Fonds”, aus dem Gehälter gezahlt werden können.

Nach Beginn des Insolvenzverfahrens haben Gläubiger, also jene Personen und Unternehmen, denen die insolvente Fima etwas schuldet, ihre Forderungen anzumelden. Für den Sanierungsplan muss der Schuldner den Gläubigern eine Quote von mindestens 20 Prozent bieten, bei Insolvenz in Eigenverwaltung 30 Prozent. Das heißt, Gläubiger erhalten innerhalb von zwei Jahren zwischen 20 und 30 Prozent ihrer offenen Forderungen – wenn überhaupt. Im aktuellen Fall der Signa Holding etwa haben Gläubiger Forderungen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro angemeldet, anerkannt hat der Insolvenzverwalter davon nur 80,3 Millionen Euro.

Schlupflöcher für Unternehmen

Es sind nicht zuletzt Nachrichten wie diese, die den Eindruck erwecken, dass Firmeninsolvenzen ein leichter Ausweg sind. Zumindest scheinen manche Unternehmer Schlupflöcher zu finden. Recherchen der Financial Times zufolge sollen kurz vor der Insolvenz bei den Signa-Firmen 300 Millionen Euro in Benko-nahe Stiftungen geflossen sein. Das Unternehmen dementiert diese Berichte. Beim Wiener Gastro-Betreiber Martin Ho sollen zwei Insolvenzen mit System geplant worden sein: Die Firmen wurden laut einem Bericht kurz vor dem Insolvenzantrag an einen Unternehmer übertragen, der als „Mr. Pleite“ bekannt sei, weil dieser bereits zahlreiche andere verschuldete Unternehmen in die Insolvenz führte. Der Verdacht: Die Geschäftsführer und Eigentümer entziehen sich damit aus der Verantwortung, ihre Namen scheinen nicht im Insolvenzregister auf. Das macht die Gründung eines neuen Unternehmens und Suche nach Finanzierung einfacher.

Wie es nach einer Insolvenz weitergeht

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestimmen Verwalter:innen außerdem, ob eine Fortführung möglich ist. Sind die Voraussetzungen davon nicht erfüllt, kommt es zu einer Schließung. Bei der Kika/Leiner-Pleite kam es vergangenes Jahr zu einer Fortführung. Von 3.900 Beschäftigten konnten rund 1.700 bleiben, die Gläubiger stimmten einer 20-Prozent-Quote zu, die Hälfte der Filialen wurde geschlossen. Der größte Gläubiger war hier übrigens der Staat, der Möbelhändler hatte Steuerschulden in Höhe von 46,5 Millionen Euro. Indirekt sind hier also auch die Bürger:innen von der Firmeninsolvenz betroffen.

Das Insolvenzrecht nimmt die Geschäftsführung dann in Verantwortung, wenn Frist bei Zahlungsunfähigkeit nicht eingehalten wurde. Die SPÖ kritisiert bei der Pleitewelle der Signa-Firmen, dass es schon davor viele Möglichkeiten der Intransparenz, etwa die fehlende Veröffentlichung der Konzernabschlüsse, gibt. Für eine breite Diskussion des Insolvenzrechts haben die prominenten Fälle der vergangenen Monate jedoch nicht gesorgt. Auf EU-Ebene wird derzeit die Harmonisierung des Insolvenzrechtes diskutiert, diese könnte den Schutz der Gläubiger:innen in Österreich eher aufweichen. Die Grüne Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli stellte Ende Jänner eine parlamentarische Anfrage an ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner: „Was macht der Finanzminister, damit die Steuerzahler:innen bei der Signa-Pleite schadlos gehalten werden?” Die Beantwortung steht noch aus.

Die Insolvenzwelle wird uns jedenfalls auch dieses Jahr noch begleiten. Der Kreditschutzverband KSV 1870 zählte 2023 5.401 Firmenpleiten mit 22.500 betroffenen Mitarbeiter:innen, 13 Prozent mehr als im Jahr davor. Für 2024 rechnet der KSV mit einem weiteren Anstieg auf 6.000 Verfahren. Übrigens kommt es in vielen Fällen gar nicht zu einem Insolvenzverfahren, weil die dafür notwendige Kostendeckung von 4.000 Euro nicht vorhanden ist. Vergangenes Jahr gab es mehr als 2.000 solcher Nichteröffnungen, bei denen die Gläubiger kaum Aussicht auf ihre Forderungen haben.


Elisabeth Oberndorfer schreibt jede Woche eine Kolumne zum Thema Ökonomie. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.



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Infos und Quellen

Quellen

Daten und Fakten

  • 2023 gab es 5.401 Unternehmensinsolvenzen, 13 Prozent als im Vorjahr

  • Gläubigerverbände rechnen dieses Jahr mit einer Pleitewelle in der Wirtschaft

  • Mit fünf Milliarden Euro Verbindlichkeiten ist die Insolvenz der Signa Holding die bisher größte der österreichischen Geschichte

  • Die EU will das Insolvenzrecht der Mitgliedsländer vereinheitlichen

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