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Neben der Teilpension und der Einschränkung bei der Altersteilzeit, ist auch der sogenannte „Nachhaltigkeitsmechanismus" Teil der Pensionsreform.
Vergangene Woche haben wir uns an dieser Stelle über die neue Teilpension und die Einschränkungen bei der Altersteilzeit unterhalten. Das ist aber nur ein Teil der „größten Pensionsreform seit 20 Jahren“ – um Superlative ist die aktuelle Regierung ebensowenig verlegen wie ihre Vorgänger:innen.
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Der andere Teil, enthalten in demselben Gesetzespaket, das der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause und Ende vergangener Woche auch der Bundesrat noch abgesegnet hat, ist der sogenannte „Nachhaltigkeitsmechanismus“. In das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das einen Großteil unserer Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge sowie -leistungsansprüche regelt, wird demnächst folgende Passage aufgenommen:
79b. (1) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat für die Kalenderjahre 2026 bis 2030 die jährliche Abweichung der Aufwendungen der Untergliederung (UG) 22 vom Zielpfad (Abs. 2) bis spätestens 31. August des jeweiligen Folgejahres festzustellen. Die Feststellung erfolgt durch Abzug des Wertes des Zielpfades für das jeweilige Jahr von den Aufwendungen der UG 22 gemäß Bundesrechnungsabschluss für das jeweilige Jahr, wobei ein Rechenergebnis kleiner Null eine Einhaltung des Zielpfades im jeweiligen Jahr bedeutet. Eine Überschreitung des Zielpfades im jeweiligen Jahr um mehr als 0,5% ist durch die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesondert auszuweisen. Neben der Feststellung der Abweichung für das jeweilige Jahr hat auch eine Feststellung der gesamthaften Abweichung zu erfolgen. Dazu ist aus den Abweichungen der einzelnen Jahre von 2026 bis zum jeweiligen Jahr eine Summe zu bilden. Die durch diesen Pfad erreichbaren Einsparungen im Jahr 2030 entsprechen budgetwirksam dem Effekt einer Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters um ein Jahr. Über die Ergebnisse der Feststellung ist dem Nationalrat jährlich ein Bericht zur nachhaltigen Absicherung des Pensionssystems zuzuleiten.
Absatz 2 der Regelung zeichnet den „Zielpfad“ so:
Kommen wir später noch einmal darauf zurück, was dieser Zielpfad bedeutet und was passiert, sollten wir ihn verfehlen. Zunächst klären wir einmal, was das überhaupt für Beträge sind.
Es geht hier um die Summe, die die Steuerzahler:innen jedes Jahr dem Pensionssystem zuschießen – zusätzlich zu den Beiträgen aus der Pensionsversicherung, die allen Erwerbstätigen abgezogen werden, bildet sie den Geldpool, der an die Pensionist:innen ausgezahlt wird. 2023 waren es – ein schneller Blick ins statistische Handbuch der Sozialversicherung, wir alle harren schon der neuen Ausgabe, die in der Regel im Herbst erscheint – insgesamt rund 50 Milliarden Euro, die an Pensionen ausgezahlt worden sind. Davon kamen rund zwei Drittel aus Versicherungsbeiträgen, rund ein Drittel davon kam aus dem Bundesbudget.
So hat sich diese Summe – die Einzahlung des Bundes in die Pensionsversicherung - in den Budgets der vergangenen Jahren entwickelt:
Was wir hier sehen – eine über lange Jahre gleichbleibende Summe, die seit 2022 plötzlich massiv steigt – ist Ergebnis mehrerer Trends: Erstens ist die Inflation massiv gestiegen – und mit ihr die Pensionssummen, die ja automatisch mit der Teuerung steigen (und meistens von der Politik noch darüber erhöht worden sind).
Zweitens hatten wir in diesen Jahren bekanntlich eine Wirtschaftsflaute, inklusive steigender Teilzeitbeschäftigung und stagnierender Produktivität. Wenn es der Wirtschaft nicht gut geht und die Erwerbstätigen weniger arbeiten bzw. verdienen, zahlen sie auch weniger Beiträge in die Pensionsversicherung ein – und der Bund muss für höhere Ausfälle haften, um das Defizit abzudecken.
Und drittens - ebenfalls keine Überraschung - treten gerade die geburtenstärksten Jahrgänge der Geschichte in Pension – wodurch sie von Beitragszahler:innen zu Nettoempfänger:innen werden.
Die Wette, die sich in dem „Nachhaltigkeitsmechanismus“ verbirgt, lautet, dass das Ausgabenwachstum nicht so steil weitergeht wie in den vergangenen paar Jahren – und sich eben auf ein „bescheideneres“ Wachstum von 20,2 auf 24,8 Milliarden Euro im Jahr eindampft, das in dem „Zielpfad“ festgehalten ist.
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Einfach Politik.
Innenpolitik-Journalist Georg Renner über Österreichs Politiklandschaft.
Ob das realistisch ist? Keine Ahnung. Wer heute behauptet, er weiß, wie sich Wirtschaft, Beschäftigung und Inflation bis 2030 entwickeln, möge sich bei mir melden, ich bräuchte eh Investmenttipps. Fraglich ist außerdem, ob neue Maßnahmen wie die Teilpension angenommen werden, die die Ausgaben dämpfen sollen. Für die Abflachung spricht auf der anderen Seite, dass jetzt endlich – dank der wirklich größten Pensionsreform der vergangenen Jahrzehnte, unter der Regierung Schüssel/Riess-Passer, das Frauenpensionsalter jedes Jahr ein Stück angehoben wird, was das die Pensionsversicherung entlasten sollte.
Eine erste Ahnung davon sollten wir im Sommer 2027 bekommen, wenn die Sozialministerin den ersten neuen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen wird, der besagt, ob die Republik von dem „Zielpfad“ abkommt oder nicht.
Sollten wir davon abweichen, passiert zunächst einmal – nicht viel. So geht es weiter in unserem neuen §79b ASVG:
(3) Ergibt die für den Zeitraum 2026 bis 2030 nach Abs. 1 festgestellte Summe der gesamthaften Abweichung eine Überschreitung des Zielpfades um mehr als 0,5% des kumulierten Zielpfades nach Abs. 2, sind die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1. Jänner 2035 in Halbjahresschritten zu erhöhen und kostendämpfende Änderungen betreffend Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung und Anspruchsvoraussetzungen (Nachhaltigkeitsmechanismus) vorzusehen. Jedenfalls ist eine Fortsetzung des Zielpfades ab 2031 nach Maßgabe und unter Fortführung der bis 2030 vorgesehenen Zielwerte und Kostendämpfungen spätestens Ende 2030 festzulegen. Dabei ist das aktuellste von der Alterssicherungskommission beschlossene Mittelfristgutachten entsprechend zu berücksichtigen.
(4) Die Festlegung der kostendämpfenden Änderungen nach Abs. 3 hat unter Bedachtnahme auf das Ausmaß der festgestellten Abweichungen nach Abs. 1 so zu erfolgen, dass durch deren finanzielle Auswirkungen der Zielpfad ab 2031 voraussichtlich eingehalten wird. Die Überprüfung der Einhaltung des Zielpfades ab 2031 hat entsprechend den Vorgaben in Abs. 1 zu erfolgen.
Die Fettung ist von mir. Bemerkenswert ist jedenfalls: Wirklich greifen soll der „Nachhaltigkeitsmechanismus“ also erst ab 2031 – lange nach Ende der aktuellen Legislaturperiode, die maximal bis 2029 läuft. Und selbst dann tritt kein Automatismus ein, sondern eben die Notwendigkeit einer politischen Debatte, ob man (Fettung), die Versicherungsbeiträge, deren Inflationsanpassung, die jährliche Erhöhung der Pensionen, das Antrittsalter oder Anspruchsvoraussetzungen ändern möchte.
Und weil der heutige einfache Gesetzgeber jenen von 2030 nicht binden kann, kann das auch heißen, dass der dann – gar nichts macht. Das würde zwar den Wortlaut des Gesetzes ignorieren, aber nachdem dafür keine Konsequenzen festgeschrieben sind, kann es durchaus sein, dass dieser Nachhaltigkeitsmechanismus einfach ignoriert wird.
Oder aber der Spardruck wird durch die Pensionsbelastung des Budgets so hoch, dass ohnehin schon vorher etwas passiert. Auch eine Art Nachhaltigkeitsmechanismus, wenn man so will.
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Infos und Quellen
Genese
Innenpolitik-Journalist Georg Renner erklärt einmal in der Woche in seinem Newsletter die Zusammenhänge der österreichischen Politik. Gründlich, verständlich und bis ins Detail. Der Newsletter erscheint immer am Donnerstag, ihr könnt ihn hier abonnieren. Renner liebt Statistiken und Studien, parlamentarische Anfragebeantwortungen und Ministerratsvorträge, Gesetzes- und Verordnungstexte.
Quellen
- Wiener Zeitung: Teilpensionsreform
- parlament.gv.at: Teilpensionsgesetz
- sozialversicherung.at: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2024
- Einfach Politik Newsletter: Pensionen
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