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„Ich habe Angst, dass wir hier auf einen Femizid zusteuern“

5 Min
Jede fünfte Frau in Österreich wurde im Laufe ihres Lebens Opfer von Stalking.
© Illustration: WZ / Katharina Wieser

Ein Mann verfolgt und belästigt über Jahre seine Ex-Frau. Ein Bericht aus einem Gerichtsaal.


    • Stalking ist eine große psychische Belastung.
    • Bei den Tätern handelt es sich oft um Männer, die eine Trennung nicht akzeptieren wollen.
    • In diesem Fall wurde der Angeklagte zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt.
    • In Österreich ist jede dritte Frau von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen.
    • Jede fünfte Frau wurde im Laufe ihres Lebens Opfer von Stalking.
    • In Österreich unterstützen Gewaltschutzzentren Betroffene von Stalking.
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Dieser Artikel behandelt sexualisierte Gewalt, einschließlich Stalking. Der Inhalt kann belastend oder retraumatisierend wirken. Bitte lies nur weiter, wenn du dich emotional sicher fühlst. Eine Liste mit Unterstützungseinrichtungen findest du am Ende des Textes.

Es ist der 10. Dezember 2025, internationaler Menschenrechtstag und das Ende der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen. Vor knapp zwei Wochen wurde die Grazerin Stefanie P. tot in einem Wald in Slowenien gefunden. Ihr ehemaliger Partner soll sie erwürgt haben. In drei Tagen wird es eine neue Schlagzeile geben. Dieses Mal heißt die tote Frau Jennifer S. Ihr Ex-Freund wird gestehen, die vermisste Wienerin vor fast acht Jahren ermordet zu haben.

Am Vormittag des 10. Dezember weiß das noch niemand. Draußen ist es kalt und düster, die Menschen auf den Straßen vor dem Welser Landesgericht sind dick eingepackt. Drinnen, im Verhandlungssaal im zweiten Stock, steht an diesem Tag dennoch die Frage im Raum: Was müssen Betroffene von sexualisierter Gewalt alles aushalten?

„Er ist aus meiner Sicht von ihr besessen“

T. steht nicht zum ersten Mal vor einem Richter. Er ist bereits vier Mal vorbestraft, momentan sitzt er eine 18-montatige Haftstrafe ab. Sie alle haben mit seiner Ex-Frau und den zwei gemeinsamen Kindern zu tun. „Sie sind ein hochintelligenter Mensch und trotzdem befinden wir uns seit Jahren in einem Teufelskreis“, sagt der Richter, als er die Verhandlung eröffnet.

Der Grund dieses Mal? Beharrliche Verfolgung. Seit der Trennung vor fünf Jahren stalkt er seine Ex-Frau Sophia. Ihr Name ist der Redaktion bekannt, um sie zu schützen, haben wir ihn für diesen Text allerdings abgeändert. Schon in der Beziehung kommt es immer wieder zu physischer und psychischer Gewalt. Einmal schlägt er so hart zu, dass Sophia ohnmächtig wird.

Wir arbeiten derzeit an einer umfassenden Recherche zum Thema Vergewaltigungen. Wenn du deine Geschichte mit uns teilen möchtest, hören wir dir zu – vertraulich, einfühlsam und nur in einem Rahmen, der sich für dich sicher anfühlt. Du kannst dich direkt an Redakteurin Eva Sager (eva.sager@wienerzeitung.at) wenden.

„Er ist aus meiner Sicht von ihr besessen“, sagt Sophias Anwältin Sonja Fasthuber. T. lauert ihrer Mandantin immer wieder auf, schickt ihr und den Kindern Drohnachrichten, stalkt sie via Social Media. Der Tenor: „Meldet euch, bevor es zu spät ist“. Sophia erleidet dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie traut sich kaum mehr aus dem Haus, fühlt sich unsicher, kann nicht mehr richtig schlafen.

Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren, sagt: „Stalking ist eine ernstzunehmende Gefahr. Man weiß aus der Analyse von stattgefundenen Tötungsdelikten an Frauen, dass dort dem Mord immer wieder Stalking-Handlungen vorausgegangen sind.“

In Sophias Fall warnt davor sogar der Richter. „Ich befürchte, dass sie nach der Haftentlassung einfach weitermachen“, sagt er am Ende der Verhandlung. „Ich habe Angst, dass wir hier auf einen Femizid zusteuern.“

Dann wird T. zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Jede fünfte Frau

In Österreich ist jede dritte Frau von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Jede fünfte Frau wurde im Laufe ihres Lebens Opfer von Stalking. Für diesen Text haben wir der Betroffenen den Namen Sophia gegeben, um ihre Identität zu schützen. Sophia war im vergangenen Jahr der fünftbeliebteste Mädchenname in Österreich. Er steht somit stellvertretend für die Vielzahl der betroffenen Frauen.

Gölly sagt: „Der Stalking-Tatbestand setzt gewisse Dinge voraus. Die Verfolgung muss über einen gewissen Zeitraum andauern und eine gewisse Beharrlichkeit haben. Das ist sehr individuell, man kann nicht sagen, ob das nach zwei Monaten oder nach einer Woche erreicht ist.“

In Österreich erhalten Betroffene von Stalking in den Gewaltschutzzentren Beratung und Unterstützung bei der Anzeigenerstattung. Laut Gölly handelt es sich bei den Tätern in den meisten Fällen um Männer, die eine Trennung nicht akzeptieren würden. „Wir erleben häufig, dass Stalker mit der Anzeigenerstattung, jedenfalls mit der Verurteilung aufhören“, sagt Gölly, „dagegen vorzugehen, zeigt in den meisten Fällen also durchaus Wirkung. Es gibt aber eben auch jene Fälle, in denen der Täter derart fixiert ist und nach einer Verurteilung immer noch nicht aufhört.“

„Dieses Gefühl, nie sicher zu sein, ist eine wahnsinnige Belastung“

Sophia lebte die letzten Jahre über in Angst. Sie fürchtete sich um ihre Kinder, um ihre eigene Sicherheit. Trotzdem musste sie funktionieren, Beweise sammeln, strafbares Verhalten dokumentieren. „Stalking ist eine große psychische Belastung. Dieses Gefühl, nie sicher zu sein, bedeutet eine wahnsinnige Beeinträchtigung der Lebensqualität“, sagt Gölly. Sophias Anwältin bestätigt das. „Jeder Tag, an dem er eingesperrt ist, ist ein Tag Freiheit für sie“, sagt Fasthuber.

Nach der Verhandlung wird T. von einem Justizwachebeamten abgeführt. Bis zu sieben Jahre hätte er bekommen können. Das Urteil ist rechtskräftig.


Hilfe und Beratungsstellen

Wenn du selbst von sexualisierter Gewalt betroffen bist oder jemanden unterstützen möchtest, findest du hier Hilfe:

  • Frauen- und Mädchenberatungsstellen: Tel.: 01 595 37 60, online hier
  • Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel.: 0800 222 555, online hier
  • Gewaltschutzzentren Österreichs: Tel.: 0800 700 217, online hier
  • Männerberatung: Tel.: 0800 400 777, online hier
  • Rat auf Draht: Tel.: 147, online hier
  • Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: online hier

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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren
  • Sonja Fasthuber, Rechtsanwältin

Daten und Fakten

  • Gewalt gegen Frauen umfasst körperliche, psychische, wirtschaftliche und sexualisierte Gewalt. Sie betrifft Frauen in jedem Lebensbereich und in allen Alters- und Bildungsschichten.
  • In Österreich ist jede dritte Frau (ab dem Alter von 15 Jahren) von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Jede fünfte Frau zwischen 18 und 74 Jahren in Österreich wurde im Laufe ihres Lebens Opfer von Stalking. (siehe Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen in Österreich, Prävalenzstudie beauftragt durch Eurostat und das Bundeskanzleramt, 2022)
  • Stalking bezeichnet das wiederholte, unerwünschte und belästigende Verfolgen oder Kontaktieren einer Person, wodurch deren Privatsphäre, Sicherheit oder psychische Gesundheit beeinträchtigt wird. Entscheidend ist, dass das Verhalten gegen den Willen der betroffenen Person geschieht und über einen längeren Zeitraum andauert.
  • In Österreich ist Stalking unter Strafe gestellt: „Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. ihre räumliche Nähe aufsucht, 2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt, 3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt, 4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen oder 5. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches dieser Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht.“ (siehe Strafgesetzbuch § 107a)
  • Viele Daten zu sexualisierter Gewalt werden nur in binären Geschlechterkategorien erhoben. Eine europäische Umfrage zu queerfeindlichen Hassverbrechen zeigt jedoch, dass 29 Prozent der Transfrauen, 23 Prozent der Transmänner und 34 Prozent der intersexuellen Befragten in den letzten fünf Jahren physischer oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. (siehe Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, 2024)

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien

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