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Alle wollen Urlaub. Wirklich alle? Nein, viele Eltern müssen nach wie vor arbeiten; doch der Kindergarten hat zu. Auch der Trostpreis einer Zusammenlegung sämtlicher Gruppen hat seine Tücken.
„Ich habe eigentlich nur bis zur Geburt gedacht.“ Julia, Mutter von zwei kleinen Kindern, klingt frustriert. Denn jedes Jahr im Sommer wird die Kinderbetreuung zur Zitterpartie im Spiel des echten Lebens. Wann hat der Kindergarten zu? Gibt es woanders eine Sammelbetreuung? Also eine (Ersatz-)Betreuung, die all jene Kinder auffängt, deren Kindergärten zu haben. Wie komm ich da hin? Und: Mag mein Kind diese Sammelbetreuung oder gibt es jeden Tag Tränen und wird es zum Kampf? Beim normalen Kindergarten gibt es eine wochenlange Eingewöhnung, bei der sich die Eltern natürlich Urlaub nehmen müssen. Bei der Sammelbetreuung gibt es diese nicht. Neue Kinder, neue Betreuer: innen. Deine Entscheidung, das Kind im fremden Umfeld zu lassen. Nachmittag willst du auch? Gut, aber da betreuen dann wieder ganz andere Menschen. Wer Großeltern hat, ruft sie spätestens jetzt an.
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In der Immobilienbranche gibt es die rhetorische Frage, was die drei wichtigsten Dinge am Markt sind – und die Antwort darauf lautet: „Location, Location, Location“.
Ähnliches gilt auch bei der Kinderbetreuung. Man will einen Platz in der Nähe von zuhause. Oder wenigstens in der Nähe der Arbeit. Aber nicht nur: Zusätzlich hätten die Eltern gerne einen Platz, wo sich das Kind wohlfühlt. Wo das Betreuungspersonal gern arbeitet.
Aber speziell im Sommer tut sich ein wichtiger anderer Parameter auf: Die Schließzeiten. Wer sich gedacht hat, Krabbelgruppen und Kindergärten haben wie Supermärkte das ganze Jahr über geöffnet, der wird meistens eine bittere Enttäuschung erleben. Früher war es gang und gäbe, dass die Kindergärten wie Schulen im Sommer monatelang zu hatten. Ganz so schlimm ist es im Jahr 2025 nicht mehr, aber ein paar Wochen Schließung müssen die Eltern meistens irgendwie stemmen.
Denn obwohl das Arbeitszeitgesetz und das Urlaubsgesetz zum Bundesrecht gehören, sind Kindergärten – und deren Öffnungszeiten – Landesrecht. Das Land gibt dann den Rahmen vor und die jeweiligen Gemeinden schauen, wie viel Geld wofür da ist.
„Unüberschaubarer Wildwuchs“
„Es ist wirklich schwer zu sagen, wie in Österreich generell die Kinderbetreuung im Sommer läuft. Es gibt einen Wildwuchs zwischen Gemeindeangeboten, städtischen Angeboten und privaten Anbietern. Es ist fast unüberschaubar“, sagt Daniela Gruber-Pruner, Bundesgeschäftsführerin der Kinderfreunde. Vor allem im ländlichen Raum gibt es einige Schließwochen – und dann ist man davon abhängig, dass irgendwo ein privater Anbieter ein Angebot macht. Da darf man dann hoffen, dass die Qualität schon passen wird. Denn Alternativen gibt es keine. Reguläre Angestellte/Arbeiter:innen haben fünf Wochen Jahresurlaub. Sommerferien, Herbstferien, Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien – das wird herausfordernd.
Laut Statistik Austria hatten im Jahr 2023 nicht einmal ein Viertel der Kinderbetreuungseinrichtungen das ganze Jahr offen. 43 Prozent aller Einrichtungen hatten vier bis fünf Wochen zu.
Im Bundesländervergleich verzeichnete Tirol die meisten geschlossenen Betriebstage pro Jahr (27,0), das Burgenland (12,4) und Wien (12,5) die wenigsten.
„Ich glaube auch, dass es viele Kinder gibt, die dann tageweise unbetreut zu Hause am Fernseher oder Tablet versorgt werden müssen, weil es nicht anders zu managen ist“, sagt Gruber-Pruner.
Ihre Organisation, die Kinderfreunde, versuchen zumindest zu erreichen, dass es Überbrückungsangebote gibt – wenn also ein Kindergarten in der einen Gemeinde schließt, dass der im Nachbarort nicht zur selben Zeit Urlaub macht. „Wir sind aber von den Gemeinden abhängig, ob die bereit sind, das zu zahlen.“
Neun Kindergarten-Gesetze
Jedes Land hat ein eigenes Kindergarten-Gesetz. Das regelt Öffnungszeiten, Qualitätsstandards und sogar den Personalschlüssel, sprich wie viele Betreuungspersonen auf wie viele Kinder kommen. Nicht einmal das ist in Österreich vereinheitlicht.
„Die ganze Fachszene fordert schon länger, dass es einheitliche Rahmenbedingungen gibt“, sagt Gruber-Pruner. „Es ist nicht verständlich, wieso ein Kind in Bregenz andere Qualitätsstandards braucht als ein Kind in Eisenstadt.“
Zumindest bei den privaten Anbietern – Caritas, Volkshilfe, Diakonie, Kinderfreunde – sind innerhalb der Organisation die Standards dieselben, egal ob in Vorarlberg oder im Burgenland.
„Innerhalb der großen Organisationen gibt es viel Austausch und wir fordern auch von der Politik dieselben Dinge.“
Die Situation verbessert sich aber nur langsam. Ein Grund dafür ist, dass die Kinderbetreuung historisch den kleinen Gemeinschaften überlassen worden ist. Der oder die Bürgermeister:in weiß ja, wer im Ort ein Kind hat – also kann die Gemeinde die Plätze besser überschauen.
Ein anderer Grund ist, dass junge Eltern mit kleinen Kindern schon generell mit dem Alltag gefordert sind. Wer da noch Zeit hat, Lobbyismus-Arbeit zu betreiben, der hat wahrscheinlich Großeltern als Rückenwind. Und ist damit nicht so abhängig vom Betreuungsangebot, wie Eltern ohne tatkräftige Omas und Opas.
Wenig Alternativen
Leicht anachronistisch mutet auch an, dass wir bei so vielen Dingen im Alltag wählen können. Doch bei der Kinderbetreuung meistens nicht. Da heißt es oft: Sprengel. Platzzuteilung. Entweder das oder nichts.
Das hat mit dem Personalnotstand in der Betreuung zu tun. „Wir haben das Gefühl, dass in den letzten fünf oder sechs Jahren neues Bewusstsein für den Wert der Kindergärten entstanden ist. Es macht Untersuchungen zufolge zufolge einen großen Unterschied, ob Kinder in einer qualitativ guten Einrichtung waren, oder nicht“, sagt Gruber-Pruner.
Langzeitstudien bezeugen, dass Kinder, die eine gute Elementarpädagogik hatten, einen klaren Vorteil in ihrer Bildungslaufbahn haben. Sogar die Wirtschaft sagt inzwischen, dass für Vollzeit arbeitende Menschen eine gute Elementarbildungsstruktur eine Grundvoraussetzung ist. „Elementare Bildung kann so viel abdecken. Aber wir sind da überhaupt noch nicht da, wo wir sein sollten. Allerdings gibt es langsam ein anderes Bewusstsein“, sagt Gruber-Pruner. Inzwischen ordne man den Kindergarten immerhin als Bildungseinrichtung ein, und nicht als eine bloße Betreuungsstätte mit etwas Basteln und Singen. Hier wird Sprache gelernt, soziales Verhalten geübt, der Körper entdeckt, der Blick auf die Welt geformt.
„Je kleiner, desto größer die Verantwortung“
Dass Lehrer:innen mehr Gehalt als Kindergärtner:innen bekommen, wie in Österreich üblich, ist übrigens international nicht in Stein gemeißelt.
In Frankreich und in den skandinavischen Ländern ist der Wert der Elementarpädagog:innen viel höher als der der Lehrer:innen. „Da denkt man: je kleiner das Kind, desto größer die Verantwortung“, sagt Gruber-Pruner. Weil es heißt, dass die Verantwortung und die Qualität eine besonders große Rolle spielen. Was man bei Kleinkindern verbockt, kann man dann nur schwer wieder aufholen.
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Infos und Quellen
Genese
Es ist Sommer. Früher hat sich WZ-Redakteurin Konstanze Walther gewundert, wieso der Urlaubskalender im Juli und August so eine große Sache ist. Man kann auch einfach im Herbst ans Meer. Jetzt weiß sie, dass arbeitende Eltern den Spagat schaffen müssen, zwischen Bedürfnissen der Kolleg:innen, Schließzeiten der Kindergärten und Widerwillen der Kleinkinder gegen Veränderungen in der Routine.
Gesprächspartner:innen
- Daniela Gruber-Pruner, Bundesgeschäftsführerin der Kinderfreunde, einem österreichweit tätigen privaten Anbieter. Gruber-Pruner ist SPÖ-Bundesrätin.
- Ämter der Landesregierungen aus Vorarlberg, Tirol, Oberösterlreich, Niederösterreich, Wien und dem Burgenland.
- Aus Steiermark, Kärnten und Salzburg kam auf unsere Anfrage zur Sommerbetreuung und Schließzeiten keine Antwort.
Daten und Fakten
Die Gemeinden sind die Träger - die entscheiden wie viele Kindergärten mit wie vielen Plätze es gibt. Die Betreuer:innen (auch bei externen Organisationen, wie von den Kinderfreunden) sind bei der Gemeinde angestellt.
Jedes Bundesland hat ein Kinderbetreuungsgesetz. Das regelt den Personalschlüssel, Öffnungszeiten, Qualitätsstandards. Daran müssen sich die Gemeinden orientieren. Dafür bekommen sie Landesförderungen – oft schießen sie aus dem Gemeindebudget noch etwas bei, wenn sie sagen: Uns wäre es wichtig, dass es da noch eine Pädagogin oder einen Pädagogen gibt oder der Kindergarten noch eine Woche länger offen ist.
Die Entlohnung ist Gemeindesache. Kindergartenpädagog:innen in Wien, die bei der Stadt Wien angestellt ist, haben ein anderes Gehaltsschema als bei den Kinderfreunden (bei der Stadt bekommt man anfangs circa 200 Euro mehr). Die Lohnkurve gleicht sich aber über die Jahre an.
Hier eine Übersicht über sechs von neun Bundesländern in Österreich:
Wien
- Das Platzangebot in Wien setzt sich zusammen aus rund einem Drittel städtische Plätze sowie rund zwei Dritteln Plätze im privaten Bereich. Die Wiener städtischen Kindergärten sind ganzjährig geöffnet.
https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/pdf/agb-neu.pdf
Der überwiegende Anteil an elementaren Bildungsplätzen in Wien wird von privaten Trägerorganisationen und Tageseltern angeboten. Die Stadt Wien unterstützt diese Leistungen durch die Gewährung von Förderungen.
Um Förderungen zu erhalten, müssen private Trägerorganisationen u. a. die sogenannten VIF-Kriterien (Vereinbarkeitsindikator Beruf und Familie) erfüllen.
Diese umfassen folgende Punkte:
- Öffnungszeiten: Mindestens 45 Stunden pro Woche, an mindestens vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden täglich geöffnet.
- Ganzjährige Betreuung: 25 Schließtage pro Jahr, davon sind 20 Tage in den Sommermonaten möglich.
Die städtischen Kindergärten behalten es sich aber vor, in den Sommermonaten für eine planbare Urlaubsgestaltung Gruppen oder Standorte zusammen zu legen.
Auch wenn der Kindergarten in Wien offen ist , die Kinder können ihn nicht immer besuchen: Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Wien – Kindergärten und Horte ist aus pädagogischen Gründen für jedes Kind während des Betriebsjahres ein Urlaub von mindestens vier Kalenderwochen („Urlaub von der Kleinkindergruppe bzw. vom Kindergarten“) verpflichtend vorgesehen. Dieser Urlaub muss in ganzen Kalenderwochen (entweder einzeln oder zusammenhängend) in Anspruch genommen werden.
Niederösterreich
- Da die Organisation der Kinderbetreuung in die Zuständigkeit der 573 NÖ Gemeinden fällt, liegen in der Abteilung Kindergärten keine aktuellen statistischen Daten zur Anzahl der betreuten Kinder auf (Wien hat als Land, dass gleichzeitig eine Gemeinde ist, einen besseren Überblick).
- Im Rahmen einer Betreuungsoffensive hat das Land NÖ die institutionelle Kinderbetreuung insbesondere in den Sommermonaten ausgeweitet. In den rund 1.100 NÖ Landeskindergärten wurden die gesetzlichen Schließwochen ab dem Sommer 2023 von drei Wochen auf eine Woche verkürzt. Den Gemeinden als Erhalter der NÖ Landeskindergärten, in denen Kinder von 2 bis 6 Jahren betreut werden, steht es frei, zwischen der 4. und 6. Ferienwoche eine Schließwoche zu wählen. Sollte der Bedarf nicht für alle im Stadtgebiet vorhandenen Kindergartengruppen gegeben sein, so kann die Gemeinde auch die Kinder auf einen oder mehrere Kindergartenstandorte zusammenziehen. Auch Kooperationen mit Nachbargemeinden zur Abdeckung des Betreuungsbedarfs sind möglich.
- Für die kindergartenfreie Zeit können die Gemeinden oder Vereine in Gemeinden alternative Betreuungsangebote entwickeln. Dafür gibt es eine Förderung des Landes NÖ in Höhe von maximal 250 Euro pro Kindergruppe und Woche, bei integrativem Betreuungsangebot maximal 400 Euro pro Kindergruppe und Woche, wenn die Kinderbetreuung gemäß den Fördervoraussetzungen angeboten wird. Auch gemeindeübergreifende Angebote sind förderbar.
- Einen Pflichturlaub für Kinder von 0 bis 6 Jahren gibt es in Niederösterreich nicht.
Oberösterreich
- Die Kindergärten (und Krabbelstuben) in OÖ haben eine Mindestöffnungszeit von 47 Wochen im Jahr. Im Schnitt sind sie 48,3 Wochen geöffnet. Rund zwei Drittel der geschlossenen Tage liegt im Sommer.
- Die Bildungsdirektion empfiehlt den Einrichtungen, dabei die Eltern transparent (z. B. in der Einrichtungsordnung oder im Aufnahmevertrag) zu informieren, wenn in Ferienzeiten das Angebot möglicherweise in einer anderen Einrichtung durch Kooperation gedeckt wird.
- Das OÖ KBBG sieht vor, dass Kinder jedenfalls 5 Wochen pro Jahr Ferien außerhalb der Einrichtung verbringen.
Burgenland
Im Burgenland müssen die Rechtserhalter:innen der Kindergärten eine durchgehende Betreuung sicherstellen – das bedeutet, dass es in den Sommermonaten interkommunale Vereinbarungen gibt, um den Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Tirol
- Laut der Tiroler Landesstatistik sind 41 % der Kinderkrippen und 19 % der Kindergärten während der Sommerferien durchgehend geöffnet.
- Mit Stand 11. Juli 2025 sind bereits 83 % der Kinderkrippen (266 Einrichtungen für Kleinstkinder bis 3 Jahre) und knapp die Hälfte der Kindergärten (240 Einrichtungen von 3 bis 6 Jahren) ganzjährig geöffnet.
- Es gibt gemeindeübergreifende Kooperationen sowie die Zusammenarbeit mit privaten Erhaltern, die eine durchgehende Betreuung auch bei schwankendem Bedarf sicherstellen. Zusätzlich bieten manche Einrichtungen eine alterserweiterte Betreuung in den Ferien an, bei der Kinder außerhalb der regulären Altersgruppen in der Kinderkrippe, dem Kindergarten und Hort gebildet und betreut werden.
- Gemäß § 25 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes ist mit den Eltern zu vereinbaren, dass ihr Kind im Laufe eines Kinderbetreuungsjahres mindestens fünf Wochen, davon mindestens zwei Wochen durchgehend, außerhalb der Kinderbildungseinrichtung betreut wird.
- Die Zusammenarbeit mit privaten Erhaltern ist ein wesentlicher Bestandteil des Tiroler Kinderbildungs- und -betreuungssystems. Derzeit werden 81 von gesamt 489 Kindergärten und 173 von gesamt 324 Kinderkrippen von privaten Erhaltern geführt. Diese Einrichtungen ergänzen das kommunale Angebot und tragen wesentlich dazu bei, wohnortnahe und flexible Bildungs- und Betreuungsangebote zu ermöglichen.
Vorarlberg
Im Vorarlberger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) ist ein sogenannter Versorgungsauftrag der Gemeinden verankert. Dieser verpflichtet die Gemeinden dazu, für Kinder im Kindergartenalter einen Betreuungsplatz von 7:30 bis 17:30 Uhr bereitzustellen. Der Platz muss bei Bedarf ganzjährig, mit Ausnahme von 20 Tagen, verfügbar sein. Ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 gilt dieser Versorgungsauftrag auch für Kinder ab zwei Jahren. Für diese ist ebenfalls ein ganzjähriger Betreuungsplatz mit einer Mindestbetreuungszeit von fünf Stunden pro Tag, ausgenommen 20 Tage im Jahr, sicherzustellen. Durch diese Regelung ist in Vorarlberg gewährleistet, dass Kinder auch in den Ferien einen Betreuungsplatz erhalten.
Ein „Pflichturlaub“ für Kinder ist im KBBG nicht vorgesehen.
Quellen
Statistik Austria über die elementare Bildung und das Hortwesen
Das Thema in der WZ
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