)
Von Syrien bis Gaza tauchten in der Vergangenheit heimische Waffen auf. Doch auch offizielle Daten der EU-Militärgüterliste werfen Fragen auf. Recherchen der WZ und des Standard zeigen, dass darunter Genehmigungen für Exporte nach Israel fallen.
Es kommt nicht selten vor, dass Waffen aus Österreich dort landen, wo man sie lieber nicht hätte: So wurden etwa 2007 im Irak Scharfschützengewehre eines österreichischen Herstellers gefunden. Zehn Jahre später tauchten heimische Sturmgewehre im syrischen Bürgerkrieg auf. Zuletzt wurde Ende 2023 gemutmaßt, ob es sich bei Sturmwaffen, mit denen die Hamas auf Propagandaaufnahmen posierte, um Waffen made in Austria handelte.
- Kennst du schon?: Krieg aus dem Siebenmühlental
Den Weg dieser heimischen Waffen nachzuzeichnen ist schwierig. Fachleute gehen davon aus, dass sie über Schmuggler oder über den Schwarzmarkt in Kriegsgebiete und in den Besitz von Terrormilizen gelangen. Im Falle der Hamas stand im Raum, dass es sich um jene Scharfschützengewehre handeln könnte, die der Iran vor zwei Jahrzehnten von der damaligen Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) bewilligt bekam. Der politische Aufschrei nach solchen Entdeckungen ist jedes Mal dementsprechend groß.
Und das ist auch nicht verwunderlich. Denn der Waffenexport ist im Vergleich zu anderen Staaten in Österreich eigentlich stark reglementiert – und kompliziert. Waffenhersteller brauchen für den Export Genehmigungen, je nach Waffenart ist ein anderes Ministerium zuständig, bei “Kriegsmaterial” ist es das Innenministerium in Absprache mit dem Außen- und Verteidigungsministerium. Üppige Handelsdeals heimischer Hersteller mit Tunesien und dem Irak scheiterten vergangenen Herbst. Letztlich will man oben genannte Szenarien verhindern: Waffen sollten nicht in die falschen Hände gelangen.
Dazu kommt aber auch noch ein entscheidender Grundsatz, der kriegführende Staaten umfasst: Österreich darf keine Waffen oder Militärgüter an Kriegsparteien liefern. Das untersagt nicht zuletzt Österreichs Neutralität. Bei anderen Ländern ist eine Einzelfallbewertung nötig: Der Export von Waffen darf die Sicherheitsinteressen Österreichs oder der EU nicht gefährden oder gegen Menschenrechtsgrundsätze verstoßen.
Hauptabnehmer USA, acht Genehmigungen für Israel
Und doch floriert Österreichs Militärexport: Im Jahr 2024 haben Behörden Militärgüter im Wert von knapp zwei Milliarden Euro genehmigt. Das geht aus der aktuellen Statistik der EU-Kommission über die Exporte von Militärgütern aus EU-Staaten hervor. Exportiert wurden letztlich Waren im Wert von 360 Millionen Euro. Der Hauptteil dieser Exporte (fast die Hälfte) betraf “Handfeuerwaffen und Waffen mit kleinem Kaliber”, worunter etwa Glock-Pistolen fallen. Die zweitwichtigste Kategorie waren “Munition und Zünder”. Die USA als größter ziviler Waffenmarkt der Welt waren dabei die wichtigsten Hauptabnehmer.
Aus der Statistik geht ebenfalls hervor, dass Österreich im Jahr 2024 acht Genehmigungen für Militär-Ausfuhren nach Israel erteilt hat. Der Wert: über eine Million Euro.
Wie Recherchen der WZ und des Standard zeigen, fielen darunter unter anderem Landfahrzeuge, Ausrüstungs- und Herstellungstechnologie sowie elektronische Ausrüstungen. Ebenso wurde eine Genehmigung für die Güterkategorie ML12 erteilt. Dabei handelt es sich um “Waffensysteme mit hoher kinetischer Energie” – im Wert von 200.000 Euro. Grünes Licht gab es auch für einen Antrag der Güterkategorie ML22 für 500.000 Euro, was in der österreichischen Militärgüterliste als “Technologie” aufscheint. Das Interessante: Die letzten beiden Anträge wurden nur genehmigt, zum Export kam es im Jahr 2024 nicht. Warum, ist unklar.
Vor dem Hintergrund der massiven Bodenoffensiven und der Anordnung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) Anfang 2024 an Israel, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Zivilbevölkerung zu schützen und „einen Genozid zu verhindern“, stellt sich die Frage: Warum wurde die Ausfuhr solcher Waffensysteme überhaupt genehmigt? Wie können die zuständigen Ministerien sicherstellen, dass diese nicht im Krieg zum Einsatz kommen?
Kein “Kriegsmaterial”
Was zunächst auffällt: Auch in andere Länder, die in Konflikte und Kriege involviert waren, wurden Genehmigungen erteilt. So wurden 2024 “Handfeuerwaffen” im Wert von über drei Millionen an Saudi-Arabien genehmigt, Panzer und Schutzausrüstung für den Sudan im Wert von 21.000 Euro. Auch Aserbaidschan erhielt grünes Licht für Munitionslieferung im Wert von 3000 Euro. Keine Zahlen gibt es seit 2022 für die Ukraine. Ebenso nicht ersichtlich in der Statistik ist, ob diese Exporte für private Unternehmen oder staatliche Institutionen bestimmt sind.
Doch bei all diesen Gütern habe es sich nicht um Kriegsmaterial gehandelt. So lautet die sinngemäße Antwort des Innenministeriums. Zuständig für die Genehmigungen war demnach allein das Wirtschaftsministerium auf Basis des Außenwirtschaftsgesetzes.
Dort schreibt eine Sprecherin, dass es sich im Falle Israels um fünf Ausfuhren und drei Wiederausfuhren gehandelt habe. Der bei “weitem größte Anteil der Ausfuhren” hätte ein “Projekt im Fahrzeugbereich mit der Armee eines EU-Mitgliedstaates als Endkunden betroffen”. Der Rest seien “Ersatzteile für ein Labor, Beleuchtung für (unbewaffnete) logistische Fahrzeuge und Muster bzw. Anschauungsobjekte" gewesen. Der Wert der tatsächlich durchgeführten Ausfuhren betrug 73.380 Euro.
Bei den Empfängern habe es sich um israelische Unternehmen gehandelt, nicht um staatliche Akteure. Ein Weiterverkauf könne „in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden“, teilt das Ministerium mit. Bei “geringwertigen Kleinkomponenten” sei eine solche Einschränkung jedoch „faktisch nicht effektiv“. Welche konkreten Güter sich hinter den genehmigten, letztlich aber nicht ausgeführten Waffensystemen verbergen, lässt das Ministerium offen. Auch warum die Ausfuhren nicht zustande kamen. „Warum ein Ausführer eine erteilte Genehmigung überhaupt nicht oder nicht zur Gänze ausnutzt, muss nicht begründet werden“, heißt es dazu.
Lücke in der Transparenz
Es ist völlig unverständlich, dass es in diesem Bereich so wenig Transparenz gibt, sagt dazu Völkerrechtsexperte Ralph Janik. Letztlich könnte es sich bei “Waffensystemen mit hoher kinetischer Energie” um vieles handeln, "nach einer Softgun klingt das jedenfalls nicht". Aus völkerrechtlicher Sicht müsse grundsätzlich bei Ländern, in denen die Grenzen zwischen zivilen und militärischen Einsatzbereichen nicht immer klar seien, genau geprüft werden. “Wenn ein Restrisiko besteht, dass es in Kriegen zum Einsatz kommt, dann dürfen solche Genehmigungen grundsätzlich nicht erteilt werden”, sagt der Völkerrechtler.
In eine ähnliche Kerbe schlägt auch die Arbeiterkammer, die bei solchen Exporten auf mehr Kontrolle pocht. Sie fordert einen ausführlichen Rüstungsexportbericht, wie er in den meisten EU-Ländern bereits Usus ist. Gerade mit Blick auf die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes, das bald beschlossen werden dürfte, wären solche Änderungen möglich. Unterm Strich will die Regierung mit der Novelle Verfahren beschleunigen und administrative Hürden reduzieren. Vor allem bei den Dual-Use-Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können, ortet die Arbeiterkammer noch “strukturelle Lücken”.
Eines dieser Dual-Use-Güter waren etwa die Motoren des Herstellers Rotax mit Sitz in Oberösterreich, die in israelischen Drohnen in Gaza zum Einsatz gekommen sein sollen, wie der Falter vergangenes Jahr berichtete. Eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium ergab damals: Eine Genehmigung war dafür nicht notwendig.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Daten und Fakten
- Waffen und Militärgüterexporte in bestimmte Länder, wie etwa Nordkorea und Russland sind aufgrund der Sanktionen grundsätzlich verboten.
- Die Zahlen der Militärgüterexporte an die Ukraine werden seit dem russischen Angriffskrieg nicht veröffentlicht - aus außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen, wie es vom Wirtschaftsministerium heißt.
- In die USA wurden im Jahr 2024 Militärgüterexporte im Wert von 1,2 Milliarden Euro genehmigt, laut Wirtschaftsministerium handle es sich dabei “durchaus um Lieferungen an private Unternehmen”.
Quellen
- webgate.ec.europa.eu: EU-Militärgüterliste
- WKO: Militärische Güter nach dem Außenwirtschaftsgesetz
- Parlament: Fachdossier Neutralität
Gesprächspartner:innen
- Ralph Janik, Völkerrechtler, Assistenzprofessor an der Sigmund-Freud-Privatuniversität und Lehrbeauftragter an der Uni Wien
- Anfragen an Wirtschafts, Innen- und Außenministerium
- Aaron Gruber, Referent für Außenwirtschaftspolitik bei der Arbeiterkammer Wien
In anderen Medien
- STANDARD: Rüstung made in Austria: Warum Österreichs Waffenlobby auf schnellere Exporte drängt
- Falter: Österreichische Motoren in Kampfdrohnen über Gaza?
- STANDARD: Sturmgewehr von Steyr Arms in Händen der Hamas bei Übergabe von Tal Shoham
- Falter: Wenn österreichische Waffen in Kriegsgebieten landen
- Profil: Syrien: Im Kriegsgebiet sind österreichische Waffen im Einsatz
)
)
)
)