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Kann Europa noch das nächste Silicon Valley werden?

4 Min
In "Ökonowie" schreibt Elisabeth Oberndorfer wöchentlich, was im Wirtschaftsstandort Österreich so vor sich geht.
© Illustration: WZ / Katharina Wieser, Assets: Adobe Stock;

Die europäische Start-up-Szene setzt sich für bessere Rahmenbedingungen ein, um sich stärker gegen Technologie und Innovation aus den USA zu positionieren. Die EU hat den Vorschlag jetzt aufgegriffen, verärgert aber damit die Initiator:innen.


Zu wenig Geld, zu viel Bürokratie: So könnte man die Sorgen der Startups in Europa zusammenfassen. Facebook oder Google hätten hier nie die Chance gehabt, zu wachsen, heißt es immer wieder. Es fehle das Umfeld für Innovation und Wachstum.

Neue Standards für die Unternehmensgründung

Ein Blick auf die Finanzierung innovativer Jungunternehmen macht die Lücke deutlich: Europäische Start-ups erhielten im vergangenen Jahr laut der Datenbank Crunchbase insgesamt 51 Milliarden US-Dollar (rund 43,5 Milliarden Euro) von Investor:innen, US-amerikanische Start-ups hingegen 209 Milliarden US-Dollar (rund 178 Milliarden Euro). Während die Vereinigten Staaten einen einheitlichen Markt bilden, gibt es in der Europäischen Union viele regionale Unterschiede zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Diese Barriere will eine Initiative, die 2024 gegründet wurde, abbauen.

Der Vorschlag „EU Inc“ wurde von vier Gründer:innen – darunter der österreichische Investor und Unternehmer Andreas Klinger – entwickelt und von mehr als 16.000 Personen unterstützt. Die Idee dahinter: Mit der EU Inc soll eine neue Rechtsform für Unternehmen innerhalb der EU geschaffen werden, die die Gründung und Skalierung vereinfacht. Der Vorschlag basiert auf vier Grundpfeilern: Erstens soll die neue Gesellschaftsform in allen Mitgliedstaaten gleich funktionieren. Mindestkapitalanforderungen, wie sie etwa bei der österreichischen GmbH bestehen, soll es nicht geben. Die EU Inc soll innerhalb von 24 Stunden für eine Gebühr unter 100 Euro registriert werden. Notar:innen seien dafür nicht mehr notwendig. Zur Verwaltung des Unternehmens soll eine zentrale Plattform geschaffen werden.

Österreichisches Modell als Vorbild

Zweitens will die Initiative ein EU-weites Programm zur Beteiligung von Mitarbeiter:innen schaffen. Um Fachkräfte anzuziehen, sollen Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen relativ einfach Anteile geben können. Nur wer diese nach einer Mindesthaltefrist verkauft, soll diese dann versteuern. In Österreich führte eine ähnliche Forderung der heimischen Gründer:innenszene Anfang 2024 zu der sogenannten Flexiblen Kapitalgesellschaft. Die EU Inc sieht jedoch dafür weniger Mindestvoraussetzungen vor als die österreichische Version.

Der dritte Kernbereich betrifft die Besteuerung. Die Initiative empfiehlt, dass Unternehmen dem Steuergesetz ihres Hauptsitzlandes unterliegen. Trotzdem sollen die Besteuerung vereinfacht und Steueranreize für Investitionen geschaffen werden. Auch beim vierten Grundpfeiler, der Beschäftigung, will die EU Inc am Arbeitsrecht des jeweiligen Landes festhalten. Ab einer gewissen Größe sollen Mitarbeiter:innen jedoch stärker über die Unternehmensentwicklung informiert und konsultiert werden.

EU-Entwurf sorgt für Ärger

Anfang des Jahres griff EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vorschlag der EU Inc auf. Seither berät eine Projektgruppe über die Rahmenbedingungen des sogenannten 28. Regimes (in Anlehnung an die 27 Mitgliedstaaten). Ende Juni legte das zuständige Committee on Legal Affairs einen Entwurf vor. Darin wird die neue Rechtsform nicht als „EU Inc“, sondern als „ESSU” (European Start-Up and Scale-Up) bezeichnet. Dabei gibt es einen großen Unterschied zu dem Vorschlag aus der Start-up-Szene: Die ESSU soll als Richtlinie, also Direktive, umgesetzt werden und nicht als Regulierung. Das würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie sie die Rahmenbedingungen umsetzen. Während die Initiatoren von „EU Inc“ einen Rechtsrahmen fordern, tendiert das EU-Parlament zu einer Harmonisierung, aber nicht zu einer Standardisierung.

Dies kritisiert die EU-Inc-Initiative in einer Stellungnahme als „halbherzige Maßnahmen“: Der fragmentierte Binnenmarkt würde mit der ESSU weiter bestehen bleiben und traditionelle Unternehmen bevorzugen. Außerdem sei der Fokus zu stark auf die Vermeidung von Standortverlegungen und Akquisitionen gerichtet. Mitinitiator Andreas Klinger betont gegenüber dem Brutkasten, einem österreichischen Branchenmagazin, dass es länderübergreifende Maßnahmen brauche, um einen großen Platz für Innovation zu schaffen. Die EU-Kommission hat nun eine öffentliche Konsultation des Entwurfs gestartet. Bis zum 30. September können Anliegen und Stellungnahmen eingebracht werden. Die EU-Kommission will im ersten Quartal 2026 ein fertiges Regelwerk vorlegen.

Elisabeth Oberndorfer schreibt jede Woche eine Kolumne zum Thema Ökonomie. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.


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Infos und Quellen

Daten und Fakten

  • Laut dem „State-of-European-Tech“-Report gab es in Europa vergangenes Jahr rund 35.000 Frühphasen-Startups, die Investitionen in europäische Start-ups haben sich seit 2015 verzehnfacht.
  • In den USA floss im vergangenen Jahr jedoch viermal so viel Risikokapital in Start-ups wie in Europa.
  • Die Initiative EU Inc fordert in einer Petition mit mehr als 16.000 Unterstützer:innen die Schaffung einer neuen EU-weiten Rechtsform für Startups und rasch skalierende Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern.
  • Die EU-Kommission erarbeitet seit Jahresbeginn einen Vorschlag für solche einheitlichen Rahmenbedingungen, der erste Entwurf sorgt aber für Kritik aus der Start-up-Branche.

Quellen:

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