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Die Zahl der Waffen und der Waffenbesitzer ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Verantwortlich ist unter anderem das diffuse Gefühl, auf sich selbst gestellt und vom Staat im Stich gelassen zu werden. Dazu kommt ein laxes Waffengesetz.
Die Zahl der registrierten Waffen ist in den letzten Jahren laut Innenministerium (BMI) stetig gestiegen, in den Schränken der Österreicher lagern mehr als 1,5 Millionen Pistolen und Gewehre. In der Steiermark, wo am Dienstag in Graz der Amoklauf in einer Schule mit zehn Todesopfern stattgefunden hat, sind es etwas mehr als 230.000 Waffen. Die Anzahl der Waffenbesitzer ist allein seit Jahresbeginn 2025 um mehrere tausend gestiegen, sie beläuft sich österreichweit laut BMI auf 374.141 Personen. Am verbreitetsten sind Waffen der Kategorie C – Schrotflinten und Gewehre – wo es keine Genehmigung braucht. Der Besitzer muss lediglich 18 Jahre alt sein, mitführen darf er die Waffe ohne Waffenpass allerdings nicht.
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Flüchtlings- und Coronakrise
Der deutliche Anstieg der registrierten Schusswaffen und der Personen mit Waffenbesitzkarte hat mehrere Ursachen. Er hat offensichtlich etwas mit der Flüchtlingskrise 2015 zu tun. Viele Menschen hatten damals den Eindruck, einem „Ansturm“ wehrlos gegenüberzustehen und machten sich verteidigungsbereit. Dazu kommt allgegenwärtig das subjektive Gefühl, dass sich der Staat aus verschiedenen Bereichen – wie etwa bei den Pensionen, der Gesundheit und eben auch der Sicherheit – zurückzieht. Die Leute wollen ihr Schicksal in ihre eigenen, bewaffneten, Hände nehmen.
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Mit der Corona-Pandemie ging die Registrierung von Kurz- und Langfeuerwaffen in Österreich noch einmal nach oben. Hier waren ebenfalls das Gefühl seinen Besitz, wie etwa gebunkerte Lebensmittel, notfalls in Eigenregie verteidigen zu wollen und ein diffuser Eindruck der Unsicherheit ausschlaggebend.
Rechtslage begünstigt Besitz
Die Rechtslage macht den Erwerb von Waffen in Österreich nicht schwer. So dürfen sogar Menschen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres Jagdgewehre besitzen, Menschen zwischen 18 und 21 Jahren dürfen sich im Ermessen der Behörde Faustfeuerwaffen aneignen. Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr wird die Behörde eine Waffenbesitzkarte für Faustfeuerwaffen ausstellen, sofern die Person ein:e EWR-Bürger:in ist und einen verlässlichen Eindruck macht. Ausdrücklich nicht erwünscht als Waffenträger:innen sind Drittstaatsangehörge ohne Daueraufenthalt und Asylwerber:innen.
Immerhin schließt eine Verurteilung aufgrund eines terroristischen Akts eine Waffenbesitzkarte aus. Der Rest liegt im Prinzip im Ermessen der Behörde. Hat man so einen Waffenschein, darf man gleich zwei Faustfeuerwaffen besitzen. Überprüft wird die Verlässlichkeit alle fünf Jahre. Da darf man auch ein Ansuchen für mehr Waffen stellen. Hier wird sogar ausdrücklich das „Sammeln von Waffen“ als Rechtfertigung für das Aufstocken des eigenen Arsenals genannt (§ 23 (2c).
Falls du Sorgen oder Ängste hast, hier ein paar Kontakte:
Die Bildungsdirektion Steiermark hat eine Hotline für schulpsychologische Betreuung eingerichtet: 0664/ 80 345 55 665
Telefonseelsorge: 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr
Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01/ 31330, täglich 0–24 Uhr
Rat auf Draht: 147. Beratung für Kinder und Jugendliche. Anonym, täglich 0–24 Uhr
PsyNot Steiermark 0800 449933
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
Anmerkung zu den Zahlen/Statistiken des BMI:
- Durch eine Waffengesetz-Novelle wurden 2020 die Kategorien C und D zusammengefasst und daraus ergab sich auch ein Anstieg der Waffen der Kategorie A. Dabei änderte sich, dass „große Magazine“ (Aufnahmemöglichkeit für mehr als 10 Stück Munition bei halbautomatischen Gewehren und mehr als 20 Stück Munition bei Faustfeuerwaffen) verboten wurden.
- Durch diese Änderung fielen die Waffen aller Waffenbesitzer mit solchen Magazinen in die Kategorie A „verbotene Waffen“ – das erklärt einen weiteren Anstieg in dieser Kategorie (Beispiel ist eine Glock mit 33er-Magazin somit eine Waffe der Kategorie A).
- Es gab diesbezüglich eine zweijährige Übergangsfrist, während der die betroffenen Waffenbesitzer Sonderbewilligungen für ihre Waffen (die sie bisher ja legal besessen hatten) beantragen konnten. Durch diesen Antrag war es möglich, die bereits im Besitz befindliche Waffe mit großem Magazin auch weiterhin legal besitzen zu dürfen.
- Nach erfolgter Bewilligung galt die Waffe mit großem Magazin nach wie vor als Waffe der Kategorie A, jedoch mit Sonderbewilligung und somit rechtmäßig.
Quellen
Waffengesetz in der gültigen Fassung
Das Thema in der WZ
Das Thema in anderen Medien
Kleine Zeitung: Rüsten die Österreicher wirklich auf?