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Leihmutterschaft: Selbstbestimmung oder Menschenhandel?

6 Min
Leihmutterschaft ist unter Celebrities in den USA die Norm.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Adobe Stock, Snippets: CNN Entertainment, pagesix, kurier.at, rtl.de

Der Markt für Leihmutterschaft boomt und beharrt auf der reproduktiven Selbstbestimmung. Aber wie selbstbestimmt kann eine Leihmutter im patriarchal und kolonial geprägten System sein?


    • Leihmutterschaft ist unter US-Prominenten verbreitet, wird aber kontrovers diskutiert und ist in vielen Ländern verboten.
    • Die Debatte wird meist ohne die Stimmen der Leihmütter geführt, ihre Autonomie und Lebenssituation werden oft übersehen.
    • Kommerzielle Anbieter profitieren am meisten, während Leihmütter in manchen Ländern nur einen Bruchteil der Vergütung erhalten.
    • In Österreich und vielen europäischen Ländern ist Leihmutterschaft verboten.
    • Ein UN-Bericht schätzt den globalen Markt für Leihmutterschaft bis 2033 auf 99,75 Mrd. US-Dollar.
    • Leihmutterschaft kostet in den USA ca. 250.000 US-Dollar plus Anwaltskosten.
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

„Die Leihmutter kostet 250 Tausend, also das Basismodell, und dann kommen noch Anwaltskosten dazu. Da denke ich mir, vielleicht trage ich es einfach selbst aus und hole mir für 50 Tausend neue Brüste.“

Die Unternehmerin Yris Palmer telefoniert mit ihrer Freundin, Reality-Star und Multimillionärin Kylie Jenner. Palmer überlegt, eine Leihmutter für ein Kind zu engagieren, aber der Aufwand sei so hoch. Im Hintergrund lachen alle. Die Szene stammt aus der neuen Reality-TV-Show „The Girls“, einem Spin-Off aus dem Kardashian-Haushalt. Als Jenner ihre Freundin fragt, warum sie überhaupt eine Leihmutter engagiert, sagt Palmer: „Ich will mir das körperlich einfach nicht nochmal antun.“

Leihmutterschaft ist unter US-Celebrities fast schon die Norm. Viele nennen medizinische Komplikationen als Grund, doch ob diese immer der Wahrheit entsprechen, kann man nicht nachweisen. Erst letzte Woche wurde Lady Gaga mit ihrem ersten Kind gesichtet, laut Berichten von einer Leihmutter ausgetragen, da die Sängerin chronisch krank ist. Auf Social Media lösen diese Baby-News immer wieder eine Diskussion aus. „Du solltest kein Kind kaufen dürfen!“, schreibt ein User auf X.

CDU-Fraktionschef Jens Spahn musste nach heftiger Kritik im Juli zurücktreten, weil er mit seinem Ehemann das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft umging. Auch in Österreich und vielen anderen europäischen Ländern ist Leihmutterschaft verboten. Befürworter:innen einer Legalisierung verweisen auf die reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Aber wie selbstbestimmt kann eine Leihmutterschaft in einem patriarchal geprägten System sein? Die Kritik an Leihmutterschaft vereint die politisch konträrsten Gruppen: von religiösen Fundamentalisten, die das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen, zu feministischen Bewegungen, die vor der Ausbeutung weiblicher Körper warnen.

Die Leihmutterschaftsdebatte wird oft von weißen, wohlhabenden Personen geführt.
Tabea Ott, Ethikerin

Die WZ hat fünf Agenturen angefragt und um ein Interview mit einer Leihmutter gebeten. Eine Agentur stimmte zu, unter der Bedingung, das Interview vorab sichten und freigeben zu dürfen sowie die Agentur zu verlinken, was journalistischen Grundprinzipien widerspricht. Zwei Agenturen haben abgelehnt und der WZ ein Interview mit Vertreter:innen des Unternehmens angeboten. Alle weiteren Versuche, eine Leihmutter zu finden, die sich zu einem Interview bereit erklärt, blieben bisher erfolglos.

Das Argument der freien Entscheidung

Die Debatte wird weiterhin vorwiegend über Leihmütter statt mit ihnen geführt. Dabei müsste ihr Wohl, die Autonomie und Handlungsfähigkeit der Leihmütter, der zentrale Ausgangspunkt im Diskurs sein, sagt Tabea Ott vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. „In der Debatte wird die strukturelle Abhängigkeit und Lebenssituation von Leihmüttern oft übersehen. Man geht davon aus, dass Frauen isoliert und frei von Familie, Normen oder Gesellschaft entscheiden können“, so die Ethikerin. „Das Argument, dass reproduktive Selbstbestimmung so für alle Frauen möglich wäre, hinkt. In den USA wird mit gesunden, mental stabilen Leihmüttern geworben. In Indien gibt es Leihmutterschaftsorganisationen, die die Frauen aufgrund körperlicher Verfassung und sozioökonomischer Stellung aussortieren.“

Ott befasst sich mit der postkolonialen und intersektionalen Perspektive auf Leihmutterschaft. „Die Debatte über die Legalisierung wird oft von weißen, wohlhabenden Personengruppen geführt. Dieser Diskurs übersieht zum Beispiel, dass marginalisierte Personengruppen vor ganz anderen Herausforderungen in Bezug auf reproduktive Selbstbestimmung und medizinische Versorgung stehen.“ Auch länderspezifische Pauschalurteile lehnt Ott ab. Individuelle Abhängigkeiten, die auch in Ländern mit hohem Einkommensniveau bestehen, blieben unberücksichtigt. „Wir können nicht einfach sagen, in dem einen Land ist Leihmutterschaft moralisch gerechtfertigt und in dem anderen nicht. Damit geht häufig eine gewisse neokoloniale Überheblichkeit einher.“

Der Markt boomt

In Österreich kann man das Verbot von Leihmutterschaft im Ausland umgehen. „Die Verbote im Fortpflanzungsmedizinbereich sind auf das Staatsgebiet beschränkt. Außerhalb Österreichs ist es Österreicher:innen nicht verboten, andere Formen der medizinisch unterstützten Fortpflanzungen in Anspruch nehmen“, sagt Jurist Karl Stöger von der Abteilung Medizinrecht der Universität Wien. Sofern es keine Hinweise auf Ausbeutung oder Menschenhandel gibt und die Elternschaft im Ausland wirksam begründet wurde, wird diese in Österreich anerkannt. Ein komplettes Verbot von Leihmutterschaft, wie es etwa in Italien der Fall ist, müsse man rechtfertigen, so Stöger: „Fortpflanzungsfreiheit heißt, dass ich mir aussuchen kann, wie ich ein Kind bekomme. Und der Staat ist begründungspflichtig, wenn er mich einschränkt.“

Fortpflanzungsfreiheit heißt: Ich kann mir aussuchen, wie ich ein Kind bekomme.
Karl Stöger, Jurist

Begründungen für ein Verbot gäbe es, sagt UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem. In einem UN-Bericht aus 2025 fällt sie ein klares Urteil: „Die Praxis der Leihmutterschaft ist geprägt von Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Kinder“ und „verstärkt patriarchale Normen, indem sie die Körper von Frauen kommerzialisiert“. Leihmütter würden „nur einen kleinen Bruchteil“ des Geldes erhalten. In Argentinien wurde 2024 ein international tätiger Ring aufgedeckt, der gezielt verarmte Frauen für Leihmutterschaften rekrutiert und ausgebeutet haben soll. Die Leihmütter erhielten laut Guardian lediglich 10 bis 27,5 Prozent der Gesamtsumme. Die Vergütung von Leihmüttern variiert je nach Land stark. Den großen Gewinn machen die kommerziellen Anbieter, also Agenturen, Kliniken und Koordinatoren.

„Letztlich ist es eine Frage der Verhandlungsstärke der Leihmütter“, so Stöger. „Und selbst wenn eine Leihmutter gut verhandelt, heißt das wahrscheinlich nur, dass die Gesamtsumme weiter steigt, damit die Agentur auch was davon hat.“ Der UN-Bericht schätzt, dass bis zum Jahr 2033 weltweit knapp 99,75 Milliarden US-Dollar (rund 87,3 Milliarden Euro) für Leihmutterschaften gezahlt werden. Der Markt boomt nicht nur bei medizinisch unfruchtbaren Personen. Eine wachsende Nachfrage gäbe es bei queeren und älteren Paaren, bei Alleinstehenden und bei Frauen, die Kinder haben können, diese aber nicht selbst austragen wollen – wie im Fall der US-Reality-TV-Teilnehmerin.

Das Stigma der Kinderlosen

Es gäbe Wege, um die Interessen der Leihmütter besser zu schützen, auch finanzieller Natur. Österreich könnte Leihmutterschaft im Inland weiterhin verbieten, aber gesetzliche Bedingungen für die Ausführung im Ausland aufstellen. Jurist Stöger sieht das kritisch: „Dann kommt man möglicherweise in ein Rechtfertigungsproblem. Warum erlauben wir es im Ausland unter Auflagen und verbieten es im Inland?“

Aus ethischer Perspektive wäre zu befürworten, dass die Leihmutter zu jedem Zeitpunkt das Recht hat, zu entscheiden, sagt Ott. Leihmutterschaft sei ein Prozess, der eine rechtliche Absicherung weit über die Schwangerschaft hinaus bräuchte, um die Leihmutter gesundheitlich und ethisch zu schützen. „Insemination funktioniert nicht immer beim ersten Zyklus. Hat die Leihmutter die Autonomie, abzubrechen? Und was passiert nach der Schwangerschaft? Die Leihmutter muss vertraglich den Spielraum haben, eine Rolle im Leben des Kindes einnehmen zu dürfen.“

Wie dieses Verhältnis aussehe, müsse die Leihmutter selbst entscheiden dürfen. Laut Ott eignet sich die Leihmutterschaftsdebatte auch, um unsere Lebensformen und Familienbilder zu überdenken. Wir sollten auch hinterfragen, wie wir mit Paaren und Menschen umgehen, die ungewollt kinderlos sind: „Ein unerfüllter Kinderwunsch hat große psychosoziale Folgen und kann zu psychischen Erkrankungen führen“, so Ott. „Kinderlose Paare erfahren Stigmatisierung durch unsere gesellschaftliche Umgangsweise, durch religiöse Vorstellungen, durch sozialen Druck und Erwartungen.“


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Tabea Ott ist stellvertretende Leiterin des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien und Assistenzprofessorin für Medizinethik und Diakoniewissenschaft. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der intersektional-feministischen Theologie.
  • Karl Stöger ist Jurist, Professor für Medizinrecht und Leiter der Abteilung Medizinrecht an der Universität Wien.

Infos und Begriffe

  • Postkolonial: Nach dem formalen Ende der Kolonialherrschaft. Umfasst sowohl die historische als auch theoretische Perspektive auf Kolonialismus und seinen Folgen. In den Postcolonial Studies setzt man sich damit auseinander, wie diese Vergangenheit bis heute nachwirkt.
  • Intersektional: Bedeutet, dass sich mehrere Formen von Ungleichheit und Diskriminierung überschneiden und zusammenwirken. Diese Überschneidungen führen zu spezifischen Formen der Benachteiligung, die man verpasst, wenn man nur eine Kategorie (z. B. nur Geschlecht) betrachtet. Beispiel: Eine Frau ist nicht nur eine „Migrantin“ oder „finanziell schwach“, sondern mehreres gleichzeitig: eine armutsbetroffene Frau mit Migrationsgeschichte.
  • Die Position der EU: Mit der EU-Richtlinie 2024/1712 wurde die Ausbeutung von Leihmutterschaft in den Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen. Die Richtlinie erfasst Fälle, in denen die Tatbestandsmerkmale des Menschenhandels erfüllt sind, etwa bei Frauen, die durch Zwang oder Täuschung als Leihmütter fungieren.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien

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