)
Warum das im Juli 2026 kommende „Recht auf Reparatur“-Gesetz zu wenig ist für echte Veränderung.
Letztens sah ich auf Instagram ein Reel der wunderbaren Astrid Aschenbrenner, die dort unter dem Handle „wienerkind_” oft zu Nachhaltigkeit postet. Sie erzählte, dass sie vor einiger Zeit einen verstellbaren Tisch gekauft hatte, und bei dem war jetzt der Schalter zum Höhenverstellen kaputt. Auf Rückfrage bei der Firma, ob sie ihr den Schalter austauschen könnten, hieß es: Schick das Ding ganz zurück, wir erstatten dir den Kaufpreis, kauf ein neues, weil den Schalter, leiderleider, den haben wir nicht mehr. Würde sie den Tisch zurückschicken, der komplett in Ordnung ist, aber einfach nur einen kaputten Kontakt in einem Schalter hat, würde der sehr wahrscheinlich entsorgt werden. Und sie soll bitte neu kaufen statt reparieren.
- Kennst du schon?: Zugfahren billiger wann?
Ich befand mich vergangene Woche in einer ähnlichen Situation. In meinem Wohnzimmer steht eine Bogenlampe mit drei Bögen, an deren Ende jeweils ein Lampenschirm samt Glühbirne hängt. Sie war ein Geschenk einer Freundin, wiegt zirka drölfzigtausend Kilo und ist ziemlich sicher mindestens aus den frühen Siebzigern, also über 50 Jahre alt. Nachdem eine der drei Leuchten schon seit Jahren nicht mehr funktionierte, gaben kürzlich die beiden anderen Leuchten relativ gleichzeitig auch den Geist auf. Ich wechselte die Birndln aus – und es wurde NICHT wieder Licht. Ein Freund von mir kam dann, um sie zu reparieren – und ich hatte schon Bammel, dass er mir sagen würde: „Sorry, ist tot.“ Doch er kam, schaute, ob auf den Fassungen Spannung war, fuhr mit dem Schraubenzieher in die Fassungen, bog ein kleines Metallplättchen ein bisschen nach innen – und oh Zauberei, die Lampe funktionierte wieder! Sogar die mittlere Leuchte, die seit locker sechs Jahren nicht mehr ging, weil mir damals ein Elektriker sagte: „Uh, da muss man die komplette Fassung austauschen“ und mir einen unbezahlbaren Kostenvoranschlag schickte. Fünf Handgriffe, zack, ging wieder.
Was eint diese beiden Geschichten?
Es gehört mehr repariert!
Und damit meine ich nicht nur, dass wir selbst ganz individuell wieder Reparaturfähigkeiten erlernen sollten (wisst ihr, wie man einen Knopf annäht? Oder wie man einen Fahrradpatschen flickt?), sondern auch, dass da noch viel mehr politischer Fokus draufgelegt werden muss.
Der Reparaturbonus, der mega erfolgreich gelaufen ist, wurde zusammengekürzt statt ausgebaut. Und gilt jetzt beispielsweise nicht mehr für Fahrräder oder Handys. Nicht so ganz das richtige Signal – ja, es thematisiert und erleichtert Reparatur, aber schlechter als zuvor.
Recht auf Reparatur als Gesetz
Ein zärtliches Signal kommt von der EU, die das „Recht auf Reparatur“ bereits in Gesetzesform gegossen hat. Und es ist wieder mal so ein Fall von „ja, eh gut gemeint, aber da wär’ schon noch mehr gegangen, Leute“: Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur ist seit Juli 2024 in Kraft und muss entsprechend ab Juli 2026 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden – also auch in Österreich. Sie verpflichtet Hersteller:innen bestimmter Produktgruppen, Reparaturen auch außerhalb der Gewährleistung anzubieten – in „angemessener“ Zeit und zu einem „angemessenen“ Preis (diese Formulierungen hab’ ich in etwa so gern wie „aus naturnahem Anbau“ oder „ökologisch hergestellt“, weil: Was heißt das genau?). Das gilt vor allem für Produkte, für die es auf EU-Ebene schon konkrete Reparierbarkeitsvorgaben gibt: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Staubsauger, Trockner, Smartphones, Tablets, Server und bestimmte Produkte mit Akkus für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes oder E-Scooter. Spannend daran ist: Hersteller:innen dürfen Reparaturen dabei „nicht durch Vertragsklauseln oder Hardware- und Softwaretricks behindern“; Ersatzteile sollen zu vernünftigen Preisen verfügbar sein.
Geplante Obsofuckyou!
Was das heißt? Die neue Richtlinie ist ein versuchter Schlag gegen geplante Obsoleszenz. Doch obwohl sich darin gute Ansätze finden, hakt es wie so oft im Detail: Wenn ich zum Beispiel ein:e Hersteller:in von Nähmaschinen oder elektrischen Handmixern bin und in meine Produkte bewusst Plastikzahnräder einbaue statt solcher aus Metall, damit ich sicherstellen kann, dass das Ding in spätestens sechs Monaten hin ist und ein neues gekauft werden muss – dann ist das geplante Obsoleszenz (oder „geplante Obsofuckyou“, wie eine Kollegin es immer nannte, weil sie das Wort nicht und nicht über die Lippen brachte).
In Zukunft werde ich als Nähmaschinen- oder Handmixerhersteller:in – sofern meine Produkte überhaupt unter die jeweiligen Reparaturpflichten fallen – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparaturmöglichkeit zu einem angemessenen Preis anbieten müssen, statt gleich zu sagen: „Sorry, is hin, kauf ein neues Produkt, da schau, das da ist grad im Angebot!“ Als Konsument:in habe ich also in Zukunft lediglich das Recht darauf, eine Reparatur einzufordern – die Hersteller:innen werden nicht automatisch dazu verpflichtet, reparieren zu MÜSSEN. Sie müssen nur das Angebot zur Reparatur sicherstellen.
Nähmaschinen- oder Handmixerhersteller:innen können also weiterhin munter Plastikzahnräder einbauen und die Geräte schneller kaputtgehen lassen. „Recht auf Reparatur“ heißt nämlich nicht „Pflicht zur Reparatur“ – und es ist leider davon auszugehen, dass jetzt nicht plötzlich alle Menschen mit kaputter Nähmaschine oder hinigem Handmixer laut und mit wehenden Fahnen ihr Recht auf Reparatur einfordern werden. Und selbst dann: Wenn sie die Reparatur selbst zahlen müssen und die vielleicht „angemessen“ kostet, eine neue Maschine im Supersonderangebot aber verführerischer und vielleicht sogar günstiger ist, nun ja, wird man dann das alte Teil reparieren lassen?
Mehr Qualität muss möglich sein
Mir ist das zu wenig. Ich wünsche mir eine Zeit zurück, in der Hersteller:innen den Anspruch hatten, langlebige Qualität zu produzieren, auf die ich mich verlassen kann. Und falls doch mal etwas kaputtgeht, möchte ich sicher sein: Da gibt es Menschen, die wissen, wie man das reparieren kann, und die Hersteller:innen helfen ihnen kostenlos dabei, indem sie die passenden Ersatzteile nicht nur (angeblich) „angemessen“ bepreisen, sondern so günstig wie möglich. Bis es so weit ist, werde ich die alte Nähmaschine und den noch älteren Handmixer meiner verstorbenen Oma verwenden, die so stabil sind, dass sie wohl auch einen Atomkrieg überstehen werden.
Apropos Atomkrieg: Ja, es wäre für diese Woche auf der Hand gelegen, über Öl, Krieg und Klima zu schreiben. Aber meiner eigenen psychischen Gesundheit und der Leserschaft zuliebe, der ich nicht einfach nur zynisches Geraunze vorlegen wollte – denn zu mehr bin ich bei dieser Thematik derzeit nicht imstande in meinem inneren Mix aus Wut, Entgeisterung und Sprachlosigkeit – habe ich darauf verzichtet. Wer wissen will, was Krieg und Klimawandel miteinander zu tun haben, kann es hier nachlesen und hier geht’s um die Sache mit der psychischen Gesundheit.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
)
)
)
)