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Familienministerin Plakolm möchte den Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Aber zu welchen Bedingungen?
Über Mutterschutz redet man meist dann, wenn es um glückliche Geburten geht, um Wiegen, Babypause, schöne Momente. Aber was ist mit jenen, deren Schwangerschaft ganz anders endet? Mit Frauen, die ein Kind verlieren, bevor sie es je im Arm halten konnten?
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In Deutschland erlebt jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. In Österreich geht man von ähnlichen Zahlen aus – eine genaue Datenlage gibt es nicht.
Familienministerin Claudia Plakolm will deshalb Frauen und Familien bei einem solchen Verlust unterstützen und plädiert für einen gestaffelten Mutterschutz.
Klingt erstmal gut, oder? Doch das Ganze ist komplizierter, als man auf den ersten Blick glaubt.
Verwirrung um Vorbild Deutschland
Als Vorbild sieht Plakolm Deutschland, wo seit Juni gilt: Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, bekommt Mutterschutz – zwei bis acht Wochen, gestaffelt nach der Dauer der Schwangerschaft. Sprich: Je länger man schwanger war, desto länger bekommt man Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Eine solche gesetzliche Änderung befürwortet die Familienministerin auch in Österreich, außerdem eine bessere Hebammenbetreuung und einen angepassten Kündigungsschutz für betroffene Frauen.
Das Büro der Gesundheitsministerin Korinna Schumann zeigt sich gegenüber der „Presse“ skeptisch. Denn die einheimische Rechtslage sei nicht unbedingt mit dem Nachbarland vergleichbar: In Deutschland besteht bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche gar kein Kündigungs- und Entlassungsschutz – in Österreich jedoch schon.
Und noch etwas: Im deutschen Modell ist der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nur möglich, wenn der Arbeitgeber darüber informiert wird. Wenn das Unternehmen bereits über die Schwangerschaft Bescheid weiß, muss auch die Fehlgeburt gemeldet werden. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland kann man sich zwar ohne Angabe der Diagnose krankschreiben lassen – wie lange die Krankschreibung erfolgt, ist aber von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt abhängig.
Schwangerschaft heißt immer Ausnahmesituation
Es bleibt die Frage, wie das Gesetz in Österreich aussehen soll. Wird Frauen nach einer Fehlgeburt der Mutterschutz allein dann zustehen, wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hat?
Was mich an der Debatte jedenfalls stört, ist die ständige Unterscheidung in „Fälle“: Lebendgeburt, Fehlgeburt, Totgeburt. Als ob sich Schmerz und Schutz in Kategorien pressen ließen.
Man könnte es doch einfach „Ende einer Schwangerschaft“ nennen – und alle Betroffenen gleichbehandeln. Denn egal, wie eine Schwangerschaft endet: Sie endet immer mit einer körperlichen und seelischen Ausnahmesituation.
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
- In Österreich beginnt der Mutterschutz für werdende Mütter im Normalfall acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Auch am Tag der Geburt des Kindes sowie für acht Wochen danach bleibt dieser Schutz aufrecht.
- Tritt die Geburt vor oder nach dem errechneten Geburtstermin ein, so verkürzt beziehungsweise verlängert sich die Schutzfrist entsprechend.
- Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich der Mutterschutz auf zwölf Wochen nach der Geburt.
- Im Mutterschutz gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Nichteinhaltung hat der Dienstgeber mit rechtlichen Konsequenzen oder einer Geldstrafe zu rechnen.
Quellen
- AMS: Mutterschutz und Frühkarenz
- APA
- ORF: Fehlgeburt – Plakolm für gestaffelten Mutterschutz
- Der Standard: Familienministerin Plakolm will Mutterschutz nach Fehlgeburten
Das Thema in der WZ
- Fehlgeburten: Ein Tabu, das Frauen isoliert
- Wenn die Geburt zum Alptraum wird
- Ich würde gerne Vater werden, nicht Mutter
Das Thema in anderen Medien
- Kleine Zeitung: Familienministerin Plakolm will Mutterschutz bei Fehlgeburt
- Kurier: Mutterschutz nach Fehlgeburt – "Oft braucht es Abstand zum Loslassen"
- Die Presse: Plakolm will Mutterschutz nach Fehlgeburten
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