)
Die österreichische Bundesregierung plant nun Reformen im Bereich der Energie und liefert hier sowohl verfassungsrechtliche als auch betriebswirtschaftliche Reformansätze.
Willkommen zu Teil zwei unserer kleinen „Einfach Politik“-Sommerserie. Wie vergangene Woche besprochen, arbeiten wir uns durch die drei großen inhaltlichen Blöcke der „Reformpartnerschaft“ von Bund, Ländern und Gemeinden, beziehungsweise dadurch, was die drei Staatsebenen Anfang Juli vereinbart haben.
- Kennst du schon?: Selbsterhaltung als Standortfrage
Zuletzt haben wir uns über die Gesundheit unterhalten, heute reden wir über die Energie, kommende Woche über Bildung. Das Schema: Wo liegt das Problem? Worauf hat man sich geeinigt? Und was bleibt offen?
Beim Strom – Spoiler: es ist der Bereich, bei dem ich das Gefühl habe, dass die Reformpartnerschaft die substanziellste Änderung bringt – ist die Herausforderung, wie so oft in dieser Republik, zunächst einmal eine verfassungsrechtliche. Das Elektrizitätswesen gehört zu jenen Materien, bei denen der Bund nur Grundsätze vorgeben darf und neun Landtage die Ausführung besorgen. (Mit-Verfassungsnerds wissen, was gemeint ist: eine Artikel-12-Materie.)
Will die Republik trotzdem bundeseinheitliche Energiegesetze – und bei einem Stromnetz, das sich bekanntlich wenig um Landesgrenzen schert, will sie das eigentlich immer –, dann behilft sie sich seit Jahrzehnten mit einem Trick: Die großen Energiegesetze beginnen mit einer Verfassungsbestimmung, mit der sich der Bund die Zuständigkeit für genau dieses eine Gesetz holt und die Länderzuständigkeit quasi „overrult“.
Der Preis dafür ist jedes Mal eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die hat kaum eine Koalition unserer Zeit mehr und schwarz-rot-pink schon gar nicht. Heißt praktisch: Aktuell braucht es die Zustimmung zumindest einer der beiden Oppositionsparteien, und da die FPÖ tendenziell wenig konstruktiv ist, heißt das, für jedes Energiegesetz muss man den Grünen entgegenkommen. Wie die letzten Beispiele zeigen – ElWG oder EABG zum Beispiel – dauert das in der Regel nur ein paar Wochen, die längeren Verhandlungen davor haben jeweils in der Koalition stattgefunden, aber trotzdem schränkt das die Handlungsfähigkeit der Republik in diesem zentralen Sektor ein wenig ein.
Die zweite Ebene der Zersplitterung liegt unterhalb der Verfassung, nämlich in der Struktur der E-Branche: In Österreich gibt es rund 120 Stromnetzgesellschaften – so beziffert es das Wirtschaftsministerium in seinen Reformunterlagen selbst. Die meisten davon sind historisch gewachsene Unternehmen im Eigentum von Ländern, Städten und Gemeinden, und jede einzelne plant, baut, wartet, kauft ein und betreibt ihre IT weitgehend selbst.
Wie unterschiedlich die daraus entstehenden Kosten ausfallen, können wir als Stromkonsument:innen jedes Jahr im Dezember besichtigen, wenn die Regulierungsbehörde E-Control die Netzentgelte fürs Folgejahr verordnet: Heuer sind die Stromnetzentgelte für Haushalte im Schnitt um bescheidene 1,3 Prozent gestiegen – hinter diesem Schnitt verbergen sich aber plus 16 Prozent im Burgenland und plus 11 Prozent in Tirol auf der einen, minus 9 Prozent in Salzburg auf der anderen Seite. Wo du wohnst, entscheidet mit, was du zahlst; wechseln kannst du deinen Netzbetreiber, anders als deinen Stromlieferanten, nicht. (Was grundsätzlich sinnvoll ist, weil Stromleitungen faktische Monopole sind.)
Warum das alles gerade jetzt drängt, haben wir uns heuer schon angesehen: Für ein weitgehend erneuerbares Stromsystem 2040 braucht Österreich massiv verstärkte Netze und ungefähr eine Verachtfachung der Batteriespeicher. Die Branche beziffert die dafür nötigen Investitionen in die Stromnetze auf rund 53 Milliarden Euro. Und diese Rechnung landet, anders als der Kraftwerksbau, praktisch zur Gänze bei uns Netznutzer:innen: Schon heute entfällt laut Ministerium mehr als ein Drittel der Stromkosten auf Netzgebühren, und die Summe, die alle Stromkund:innen zusammen über die Systemnutzungsentgelte aufbringen, ist laut E-Control allein von 2024 auf 2025 von rund 2,5 auf rund 3,0 Milliarden Euro gestiegen – ein Fünftel mehr in einem einzigen Jahr. Wenn nichts passiert, ist absehbar, wohin diese Kurve zeigt.
Energiewirtschaft als Bundessache
Damit es nicht so kommt, hat die Reformpartnerschaft zwei Ansätze. Hebel eins ist der verfassungsrechtliche: In Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes soll ein neuer Kompetenztatbestand „Energiewirtschaft“ eingezogen werden, der die Zuständigkeit für Stromnetz und Co. klar dem Bund zuordnet. Künftige Energiegesetze – auch die Umsetzung von EU-Vorgaben, mit der Österreich regelmäßig säumig ist – bräuchten dann nur noch eine einfache Mehrheit. Die Länder sollen, so das Papier, dort zuständig bleiben, „wo regionale Verantwortung sinnvoll ist“ – wo genau diese Grenze verläuft, ist vorerst noch Verhandlungssache.
Knackpunkt: Um die Zweidrittelhürde abzuschaffen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit, also die Stimmen von FPÖ oder Grünen. Zumindest letztere haben aber schon Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Laut Fahrplan des Ministeriums soll dieser Verfassungsteil noch im Sommer in Begutachtung gehen.
Die Maßnahmenpakete im Überblick
Hebel zwei ist der betriebswirtschaftliche: Um rund 4,1 Milliarden Euro sollen die Netzkosten bis 2040 „gedämpft“ werden. In den Detailunterlagen des Ministeriums zu den Reformplänen gliedert sich das in vier Maßnahmenpakete.
Das größte ist die Digitalisierung (rund 1,9 Milliarden): gemeinsame IT- und Datenstandards statt 120 Insellösungen, stärkere Nutzung der ohnehin vorhandenen Smart-Meter-Daten, priorisierte Programme für Engpassgebiete – und, ökonomisch bemerkenswert, eine regulatorische Gleichstellung digitaler und flexibler Lösungen mit klassischem Leitungsbau, damit sich die günstigere Variante durchsetzen kann.
Paket zwei ist die Planung (rund 1,25 Milliarden): Verteilernetzpläne werden künftig genehmigungspflichtig und nach einheitlichen Kriterien geprüft, eine österreichweite Kapazitätskarte soll zeigen, wo im Netz noch Platz ist – und eine präzisierte „Use it or lose it“-Regel gibt reservierte, aber nicht genutzte Anschlusskapazität wieder frei.
Du bekommst solche Beiträge lieber per Mail? Jetzt Newsletter abonnieren!
)
Einfach Politik.
Innenpolitik-Journalist Georg Renner über Österreichs Politiklandschaft.
Paket drei ist Transparenz und Standardisierung (rund 0,95 Milliarden): Alle Netzbetreiber berichten ihre Kosten künftig nach denselben Kategorien, werden mit strukturell vergleichbaren Betreibern verglichen, und ein öffentliches Dashboard bündelt die Kennzahlen – erst dann kann man Auffälligkeiten überhaupt erkennen und hinterfragen.
Eher vage stellt das Wirtschaftsministerium darüber hinaus noch „freiwillige Konsolidierung“ in Aussicht – rechtliche und regulatorische Hürden für Zusammenschlüsse von Netzbetreibern sollen abgebaut, Integrationskosten nur bei nachweisbarer langfristiger Effizienz anerkannt werden.
Umgesetzt werden soll das meiste dieses betriebswirtschaftlichen Teils über eine Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes bis Herbst – womit dem ElWG, das das Parlament erst im Dezember als Kernstück des „Günstiger Strom“-Pakets beschlossen hat, schon vor seinem ersten Geburtstag sein erster größerer Umbau bevorsteht – eventuell sogar mit einfacher Mehrheit, s. o.
Das sind beträchtliche und im Ganzen auch recht konkrete Ansätze – weit konkreter als in den anderen Teilgruppen der Reformpartnerschaft, würde ich sagen. Aber reden wir trotzdem nicht darüber, was hier nicht angetastet wird?
Vor allem einmal bleibt die Netzstruktur selbst, wie sie ist: Die rund 120 Netzgesellschaften werden weder zusammengelegt noch wird ihren Eigentümern – Ländern, Städten, Gemeinden – mehr abverlangt als die Duldung von mehr Vergleichbarkeit. Konsolidierung gibt es nur freiwillig, es geht ja auch um nicht wenig Jobs, Geld und Macht.
Andererseits spart die Einigung die Verteilungsfrage aus, die wir uns im Juni angesehen haben: Wer die Netzkosten künftig trägt – Einspeiser:innen oder Verbraucher:innen, PV-Haushalte oder Mieter:innen –, entscheidet sich nicht in diesem Papier, sondern in der neuen Entgeltstruktur, die die E-Control auf Basis des ElWG ab 2027 verordnen soll.
Aber wie gesagt: Wenn die Kompetenz für die Energiewirtschaft tatsächlich zum Bund wandert, wäre schon viel gewonnen – in jenem zentralen Sektor, der für Wirtschaftsstandort genauso relevant ist wie für unsere Klimapolitik.
Nächste Woche schließen wir die Serie mit dem Bereich ab, den wir an dieser Stelle bisher am wenigsten beleuchtet haben: der Bildung. Und das mitten in den Ferien.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Genese
Innenpolitik-Journalist Georg Renner erklärt einmal in der Woche in seinem Newsletter die Zusammenhänge der österreichischen Politik. Gründlich, verständlich und bis ins Detail. Der Newsletter erscheint immer am Donnerstag, ihr könnt ihn hier abonnieren. Renner liebt Statistiken und Studien, parlamentarische Anfragebeantwortungen und Ministerratsvorträge, Gesetzes- und Verordnungstexte.
)
)
)
)