)
Warum Voyeur-Aufnahmen, also heimlich gemachte Bilder oder Videos von Menschen ohne deren Zustimmung, beim Sport in Österreich noch immer straffrei bleiben. Und warum die österreichische Politik schweigt.
Laufschuhe geschnürt, Sportgewand an, Pulsgurt drauf, Kopfhörer auf. Auch mich hat die Performer-Ära gepackt. Ich laufe durch die Stadt, zwischen den Gassen und durch den Park, vorbei an Gruppen. Kommentare, Gepfeife, Geglotze? Leider Standard.
Das Problem ist aber nicht nur der Alltagssexismus, sondern auch ein fehlender rechtlicher Schutz.
- Mehr für dich: Der Pop-Jahresrückblick für chronically online Girls & Gays
Stell dir vor: Du gehst laufen, jemand fotografiert gezielt deinen Hintern, gibt auch noch zu, dass er es mit sexueller Absicht getan hat, und das ist nicht strafbar. Genau das ist Kölnerin Yanni Gentsch im Februar passiert. Ihr Video ging viral, Hunderttausende unterschrieben die Petition, mit der sie Voyeur-Aufnahmen strafbar machen will. In Deutschland läuft die politische Debatte also längst.
Und in Österreich? Bliebe dieses Szenario ebenfalls straffrei.
Warum kommt dieses Thema in einer politischen Kolumne auf? Kurz gesagt: Weil es gesetzliche Rahmen geben könnte, die dieses Vorgehen unter Strafe stellen. Aber so einfach ist es leider nicht. Die rechtliche Grenze ist unscharf. Wird etwa bei einem Marathon oder Festival gefilmt, weiß man nicht, ob jemand die Aufnahme voyeuristisch nutzt oder einfach die Stimmung festhalten will. Klar ist aber: Gezielte Aufnahmen von Frauenkörpern bleiben meist ohne Konsequenzen.
Es geht hier nicht um Alltagserfahrungen, sondern um Gesetzeslücken. Österreich kennt seit 2021 den Straftatbestand des Upskirting – heimlich unter den Rock oder in den Ausschnitt filmen. Aber wenn jemand beim Sport gezielt Frauenkörper ins Visier nimmt, greift dieses Gesetz nicht.
Eine angemessene Rechtsgrundlage zu finden ist schwierig, weil bei öffentlichen Veranstaltungen oft viele Menschen gefilmt werden. Aber gezielte intime Aufnahmen sollten nicht folgenlos bleiben. Deutschland zeigt, dass man diese Debatte führen kann. Österreich hält sich bedeckt: Kein Ministerium, keine Partei hat bisher Bereitschaft signalisiert, etwas zu ändern.
Ein kleiner Realitätscheck
In den Kommentaren zu Gentschs Video liest man Sätze wie: „Zieht euch weniger körperbetont an, da passiert sowas nicht“; „Selbst schuld, wer so etwas trägt“; „Frauen ziehen sicherlich nicht solche Hosen an, weil sie besonders bequem sind, sondern weil sie damit Aufmerksamkeit erregen wollen.“ Richtig, Frauen beschäftigen sich tagesfüllend damit, Aufmerksamkeit fremder Männer zu suchen.
Diese Haltung sagt einiges aus: Statt Täterverhalten zu thematisieren, wird das Fehlverhalten bei den Betroffenen gesucht. Statt zu fragen, warum Frauen Sporthosen tragen, sollten wir endlich fragen, warum Männer glauben, Anspruch auf fremde Körper zu haben.
Man soll beim Laufen tragen dürfen, was man will. Alle, denen langweilig beim Laufen wird: Ich habe eine tolle Beschäftigung für euch, die euch auf Trab hält. Zählt mal nach, wie vielen Männern ihr beim Joggen begegnet, die oben ohne laufen. Niemand ruft ihnen nach: „Zieh dir mal was an!“ Frauen im Sportgewand hingegen wissen: Blicke, Catcalls und Kommentare gibt’s gratis dazu.
Wenn in Deutschland eine Petition so viel bewegt, frage ich mich: Worauf wartet die österreichische Politik eigentlich noch?
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Genese
WZ-Autorin Nora Schäffler fragt sich, ob eine Verschärfung der Gesetzeslage zu Voyeurismus auch in Österreich denkbar wäre.
Daten und Fakten
- Seit 2021 ist Upskirting in Österreich gesetzlich verboten.
Im § 120a StGB Unbefugte Bildaufnahmen heißt es: - (1) Wer absichtlich eine Bildaufnahme der Genitalien, der Schamgegend, des Gesäßes, der weiblichen Brust oder der diese Körperstellen bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person, die diese Bereiche gegen Anblick geschützt hat oder sich in einer Wohnstätte oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, ohne deren Einwilligung herstellt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
- (2) Wer eine Bildaufnahme nach Abs. 1 ohne Einwilligung der abgebildeten Person einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit gleicher oder strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwölf Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Wer eine Bildaufnahme nach Absatz eins, ohne Einwilligung der abgebildeten Person einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit gleicher oder strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwölf Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
- (3) Der Täter ist nur mit Ermächtigung der verletzten Person zu verfolgen.
- Im Fall Gentsch greift das aktuelle Gesetz nicht, weil nicht ihre nackte Haut fotografiert wurde und der Fotograf das Video nicht publiziert
- Die Forderung der Petition:-Heimliches, sexuell motiviertes Filmen muss strafbar sein – egal, ob mit oder ohne nackte Haut. -Keine Gesetzeslücke bei Übergriffen – weder privat noch öffentlich. -Täter müssen Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmen – nicht die Opfer.
Quellen
- Jussline: Gesetzesbibliotheken
- RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
- instagram: yannigentsch
- innn.it: Voyeur-Aufnahmen strafbar machen!
Das Thema in anderen Medien
- Der Standard: Erfolgreiche Petition gegen Voyeur-Aufnahmen, die straflos bleiben
- tagesschau: Petition gegen Voyeur-Aufnahmen überreicht
- Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Pressekonferenz und Fototermin: Minister der Justiz Dr. Limbach nimmt Petition “Voyeur-Aufnahmen strafbar machen” entgegen
)
)
)