Als Thomas Nayer in Wien eine Schule suchte, fielen 80 Prozent weg – denn er sitzt im Rollstuhl.
„Die anderen haben mich bis zur Stiege gerollt und stehen gelassen, und dann haben sie gesagt: ,Komm' doch mit, Thomas!' Dann haben sie gelacht und sind ohne mich die Stiegen hinuntergegangen.“ Erinnerungen wie diese hat Thomas Nayer an seine Schulzeit. Der heute 20-Jährige hat Zerebralparese, eine Bewegungsstörung, die für ihn mit Spastiken einhergeht, weshalb er im Rollstuhl sitzt. Er ist intelligent, aufgeweckt und hat Humor – in der Schule musste er dennoch von klein auf kämpfen: gegen Stiegen und Barrieren im Kopf, wie er sagt. Denn von Chancengleichheit und Inklusion von Menschen mit Behinderung ist Österreich weit entfernt.
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Recht auf Bildung als Menschenrecht
Und das, obwohl seit 2006 das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft ist, das den Bund verpflichtet, allen Menschen mit Behinderung den barrierefreien Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. 2016 endete dessen zehnjährige Übergangsfrist. Gleichzeitig gilt seit 1997 Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Demnach sind alle Staatsbürger:innen vor dem Gesetz gleich, und niemand darf aufgrund seiner Behinderung ausgeschlossen werden. Konkret auf Bildung und Schule bezogen, gäbe es dann auch noch die UN-Behindertenrechtskonvention, die besagt, dass Kinder mit Behinderung weder vom Unterricht an der Grundschule noch an weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht.
Rechtliche Gründe, dass Kinder mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung erhalten müssen, gibt es also genug – doch wie viele Schulen sind barrierefrei? Noch lang nicht jede Schule in Österreich, wie die Recherche der WZ zeigt. Nur Bundesschulen wie Bundesgymnasien oder berufsbildende höhere Schulen seien seit dem Schuljahr 2018/19 barrierefrei, heißt es vom Bildungsministerium. Die Altbauten habe man angepasst, soweit „das technisch möglich war". Auf die Bundesschulen fallen allerdings weniger als 20 Prozent der insgesamt rund 5.200 öffentlichen Schulen in Österreich (764 sind privat), so die Zahlen der Statistik Austria für das Schuljahr 2022/23. Der Rest sind Pflichtschulen wie Volksschulen oder Neue Mittelschulen.
Ab hier wird es kompliziert, was das Nennen konkreter Zahlen betrifft. Die Bildungsdirektionen der einzelnen Bundesländer verfügen nur über Informationen zu den Bundesschulen, für die das Behindertengleichstellungsgesetz gilt und der Bund zuständig ist. Für die Pflichtschulen müsse man alle Gemeinden durchrufen, weil diese in deren Kompetenzbereich fallen, hieß es von den Bildungsdirektionen. Generell gilt: Neubauten werden barrierefrei errichtet, bestehende Schulen werden nach und nach mit Rampen, Aufzügen, barrierefreien Toiletten und sogenannten taktilen Leitsystemen für sehbeeinträchtigte Schüler:innen ausgestattet.
Etappenplan bis 2042 in Wien
Nicht einmal das Bildungsministerium kennt die Zahl barrierefreier Schulen. Lediglich für Wien lässt sich ein Bild zeichnen, über das Martin Ladstätter, Obmann des Vereins „Bizeps – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben", allerdings „verärgert ist": In Wien gibt es eine Sonderregelung, wonach laut MA 56 (Wiener Schulen) die Schaffung der Barrierefreiheit von Gebäuden, zu denen die öffentlichen Wiener Pflichtschulen zählen, Teil eines Etappenplanes ist, der von 2012 bis 2042 läuft. Doch „höchstwahrscheinlich wird nicht einmal dieser Plan halten“, meint Ladstätter. „Noch immer darüber diskutieren zu müssen, warum Menschen mit Behinderungen aufgrund von Barrieren nicht in ein Schulgebäude kommen können, ist eine Zumutung. Hier werden Menschenrechte nachhaltig missachtet", sagt er.
Wie weit der Etappenplan bisher umgesetzt wurde, will uns die Stadt nicht sagen. Die WZ erhielt weder von der MA 56 (Wiener Schulen), noch von Bildungsstadtrat und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr oder der Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen eine Antwort darauf.
Doch es gibt Hinweise, dass Wien in Sachen Barrierefreiheit den anderen Bundesländern hinterherhinkt. Dafür muss man sich von einer anderen Seite dem Thema nähern: Klassenräume werden auch als Wahllokale verwendet. Diese müssen im Sinn der Demokratie für alle zugänglich und barrierefrei gestaltet sein. Das wurde im Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 festgeschrieben. In der Parlamentskorrespondenz zu diesem Gesetz vom 31. Jänner 2023 heißt es: „Laut Grünen-Behindertensprecherin Heike Grebien sind österreichweit derzeit rund drei Viertel der Wahllokale barrierefrei. Allerdings gebe es große regionale Unterschiede. So hinkt Wien ihr zufolge mit 56 Prozent hinterher."
„Alte Gebäude fielen schon einmal weg"
Marina Nayer, Thomas' Mutter, berichtet von einem ähnlich niedrigen Angebot an barrierefreien Schulen in Wien. Nach der Volksschule, die auch schon in einem ganz anderen Bezirk als dem Wohnbezirk gelegen war, machte sie sich auf die Suche nach einer barrierefreien weiterführenden Schule für ihren Sohn. „Alte Gebäude fielen schon einmal weg, sicher 50 Prozent waren von vornherein nicht barrierefrei. Dazu sind die nächsten 30 Prozent gekommen, weil die Direktorin oder der Direktor nicht offen genug für einen Schüler im Rollstuhl war." Bleibt nicht mehr viel übrig, wenn man von den laut Bildungsministerium rund 100 Gymnasien und 130 Neuen Mittelschulen Wiens ausgeht.
Eine Schule musste Familie Nayer oft suchen. Denn selbst baulich barrierefreie Schulen entpuppten sich als wenig inklusiv. „Ein Englisch-Lehrer, der wusste, dass es für mich leichter ist, wenn er Arbeitsunterlagen größer kopiert, hat eines Tages nur mir alles auf A5-Zetteln gegeben und den anderen auf A4 – also für mich extra klein", erinnert sich Thomas Nayer.
Er musste also wieder eine andere Schule suchen, die barrierefrei ist. Wie viele Schüler:innen generell Barrierefreiheit bräuchten, ist nicht erhoben – lediglich zu den Pflichtschüler:innen gibt es konkrete Zahlen: 4,5 Prozent verfügen über einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Das hat eine Studie eines Forschungsteams ergeben, das aus Expert:innen des Netzwerks Österreichischer Inklusionsforscher:innen aus unterschiedlichen Hochschulen und Universitäten aller Bundesländer bestand. Im Juni 2022 war dieses vom ÖVP-geführten Bildungsministerium mit der Durchführung dieser Studie beauftragt worden. Insgesamt leben laut Sozialministerium rund 15 Prozent der Menschen in Österreich mit einer Behinderung.
Persönliche Assistenz für Schüler:innen
Um den Schüler:innen einen barrierefreien Zugang zu Bildung gewähren zu können, braucht es vor allem Geld, das Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft – und den politischen Willen. Die Grünen verweisen auf Nachfrage der WZ auf das Thema Förderungen: In der neuen 15a-Bund-Länder-Vereinbarung Elementarpädagogik (2022–2027) „haben wir festgeschrieben, dass sich Gemeinden für die barrierefreie Umgestaltung und entsprechende bauliche Maßnahmen bis zu 30.000 Euro an Förderung abholen können", heißt es. Sowohl Verena Nussbaum von der SPÖ als auch Fiona Fiedler von den Neos – beide sind die Sprecherinnen für Menschen mit Behinderung ihrer Parteien – sprechen sich wiederum für einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz in der Schule aus. Und zwar für alle Schüler:innen mit Behinderung und ganz unabhängig davon, um welche Art der Behinderung es sich handelt.
Hier gab es zumindest schon einen Teilerfolg: Im November 2023 gab das Bildungsministerium einen neuen Erlass heraus, der den Zugang zu persönlicher Assistenz für Schüler:innen regelt. Nicht ausschließlich jene mit körperlicher Behinderung beziehungsweise einer bestimmten Pflegestufe haben nun ein Recht darauf, wie es davor der Fall war, sondern auch Schüler:innen mit einer Sinnesbehinderung oder Autismus. Der Änderung war vorausgegangen, dass das Handelsgericht Wien festgestellt hatte, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung diskriminiert werden.
„Ich konnte nicht zeigen, was ich kann"
Thomas Nayer hatte immer wieder eine persönliche Assistenz, „was eigentlich sehr gut funktionierte”, sagt er. „Bei manchen Tests aber, die ich mit fachfremden Lehrern schreiben musste, war es oft sehr schwierig, weil sie weder von den mathematischen Formeln noch von der englischen Schreibweise eine Ahnung hatten. Ich konnte in der Schule nicht immer zeigen, was ich kann.” Der Mangel an persönlichen Assistenzkräften sei groß – und die Auswahl daher gering. Schließlich fand er aber doch noch die passende Schule für sich und konnte zeigen, was er kann: Er maturierte an der AHS Contiweg in Wien-Donaustadt und schloss als Einziger mit einem Notendurchschnitt von 1,0 die Schule ab. Seit kurzem studiert er an der Wirtschaftsuniversität Wien und hat eine App entwickelt, wofür er ein Startup gegründet hat: Die App namens do-gether dient als Netzwerk, das Menschen, die Hilfe brauchen, auf lokaler Ebene zusammenbringen soll. Im Juni 2024 ist die App vorerst für Wien online gegangen, ein österreichweiter Ausbau ist geplant.
Seine Mutter muss jetzt nicht mehr täglich in irgendeinen entlegenen Bezirk Wiens pendeln, um Thomas zur Schule zu bringen und wieder abzuholen. Eines beschäftigt sie aber noch ganz besonders aus Thomas' Schulzeit: „Dass viele so tun, als wäre das Schulsystem inklusiv und es dann auch nicht aussprechen können, dass ein Schüler mit Behinderung in Wirklichkeit nicht erwünscht ist."
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Infos und Quellen
Genese
Der Sohn unserer Chefredakteurin Katharina Schmidt brach sich beim Skifahren den Oberschenkel, saß danach für einige Zeit im Rollstuhl und ging dann auf Krücken. Womit allerdings niemand gerechnet hatte: Der Schulbesuch war während dieser Zeit nicht möglich, weil die Schule nicht barrierefrei ist und nicht immer ein Elternteil dabei sein konnte, um den Sohn die Stiegen hinauf- und wieder hinunterzutragen. WZ-Redakteurin Petra Tempfer, die sich schon öfter mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreiheit befasst hatte, ging daraufhin der Frage nach: Wie viele Schulen in Österreich sind nicht barrierefrei? Petra Tempfer hat den Text am 27. Juni 2024 aktualisiert.
Gesprächspartner:innen
Thomas Nayer ist 20 Jahre alt, wurde in Linz geboren und wohnt in Wien. Er hat mit einem Notendurchschnitt von 1,0 maturiert, studiert an der Wirtschaftsuniversität Wien, entwickelt derzeit eine App und hat ein Startup gegründet. Thomas Nayer hat Zerebralparese, eine Bewegungsstörung, die für ihn mit Spastik einhergeht, weshalb er im Rollstuhl sitzt.
Marina Nayer ist Thomas’ Mutter. Durch die Schulsuche für ihren Sohn hat sie einen detaillierten Einblick in die Situation bekommen, inwieweit der Zugang zu Bildung tatsächlich barrierefrei ist.
Martin Ladstätter ist Obmann von „Bizeps – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben". Dieses Zentrum, das vor mehr als 30 Jahren gegründet wurde, war damals das Erste seiner Art.
Roswitha Schachinger ist Mitbegründerin der Assistenzgenossenschaft WAG im Jahr 2002 und Vizepräsidentin des österreichischen Behindertenrates.
Erich Schmid ist Vizepräsident des österreichischen Behindertenrates.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung schafft die Rahmenbedingungen für Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen und vertritt auf internationaler Ebene die Interessen des Wissenschafts-, des Forschungs- und des Wirtschaftsstandorts Österreich.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Christoph Wiederkehr ist amtsführender Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz
Die Bildungsdirektion stellt eine Verwaltungsbehörde für den gesamten Schulbereich dar, in der die Verwaltungsaufgaben des Bundes (zuständig für Bundesschulen) und der Länder (zuständig für Pflichtschulen) zusammengeführt werden. Die Schaffung der Bildungsdirektionen als gemeinsame Bund-Länder-Behörde stellt somit eine zentrale Bildungsbehörde dar.
Verena Nussbaum ist seit 2017 Abgeordnete zum Nationalrat und Sprecherin für Menschen mit Behinderung der SPÖ.
Fiona Fiedler ist seit 2019 Abgeordnete zum Nationalrat und Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Neos. Davor war sie als Volksschullehrerin tätig und kam daher auch eng mit Themen wie Inklusion und Barrierefreiheit in Kontakt. Im Gespräch mit WZ-Redakteurin Petra Tempfer sieht sie unter anderem das Problem, dass konkrete Zahlen zur Anzahl der betroffenen Schüler:innen schwierig seien, „weil Eltern oft gar nicht wollen, dass ihr Kind den Behindertenstatus bekommt“. Das zeige ganz deutlich, dass Behinderung nach wie vor ein Tabuthema sei. Fiedler spricht sich dafür aus, dass das Thema Inklusion ein fixer Bestandteil der Lehrer:innen-Ausbildung wird – derzeit ist es so, dass es lediglich als Schwerpunkt gewählt werden kann. Das würde dem gesamten Schulsystem guttun, sagt Fiedler, denn: „Jedes Kind ist individuell und hat ganz spezielle Ansprüche und Talente, die man als Lehrkraft erkennen sollte.“
Daten und Fakten
In Österreich gab es im Schuljahr 2022/23 insgesamt 5.921 Schulen. 5.157 von diesen waren öffentlich und 764 privat. Auf die allgemein bildenden Pflichtschulen entfielen insgesamt 4.429 Schulen (Statistik Austria).
4,5 Prozent aller Pflichtschüler:innen verfügen über einen sonderpädagogischen Förderbedarf: Das hat eine Studie eines Forschungsteams ergeben, das aus Expert:innen des Netzwerks Österreichischer Inklusionsforscher:innen aus unterschiedlichen Hochschulen und Universitäten aller Bundesländer Österreichs bestand. Im Juni 2022 war dieses vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) mit der Durchführung dieser Studie beauftragt worden. Ziel der Untersuchung war, den Prozess der Vergabe von sonderpädagogischem Förderbedarf in Österreich zu erheben.
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigt, die allgemeine Schulpflicht entweder in einer für sie geeigneten Sonderschule oder Sonderschulklasse oder in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volksschule, Mittelschule, Polytechnischen Schule, Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder einer einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe zu erfüllen, soweit solche Schulen (Klassen) vorhanden sind und der Schulweg den Kindern zumutbar oder der Schulbesuch aufgrund der Unterbringung in einem Schülerheim möglich ist (Bildungsministerium).
Quellen
do-gether (von Thomas Nayer entwickelte App, die als lokales Netzwerk für Menschen dient, die Hilfe benötigen)
Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2021–2030 (beschlossen durch die österreichische Bundesregierung am 6. Juli 2022)
Persönliche Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung in Einrichtungen des Bundes; Änderung und Wiederverlautbarung, Rundschreiben Nr. 22/2021
Im November 2023 gab das Bildungsministerium einen neuen Erlass heraus, der den Zugang zu persönlicher Assistenz für Schüler:innen regelt.
Im Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 wurde die Barrierefreiheit von Wahllokalen festgeschrieben.
UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24 – Bildung): Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Charta der Grundrechte der europäischen Union (Artikel 14 – Recht auf Bildung): Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung. Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen. Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.
Das Thema in der WZ
Podcast: Behinderungen: Die „besondere" Spezies (Host Petra Tempfer im Gespräch mit Behindertenanwältin Christine Steger)
Video: (K)ein Recht auf Schule
Video: Hab auch ich Autismus?