)
Dürfen ChatGPT und ähnliche Tools im Studium verwendet werden? Darauf gibt es noch keine einheitliche Antwort.
Recherchieren, Brainstorming, Zusammenfassen oder sogar ganze Papers schreiben lassen: All das ist mittlerweile mit Künstlicher Intelligenz möglich und verändert damit auch die Lehre und Bildung. Zum Semesterstart haben wir uns deshalb angesehen, wie Studierende an österreichischen Universitäten und Hochschulen KI-Tools verwenden dürfen.
- Mehr für dich: OpenClaw ist tot, lange lebe OpenClaw
Noch keine gesetzlichen Vorgaben für KI im Studium
Eine einheitliche Regelung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Studium gibt es derzeit, zum Start des Studienjahres 2025/26, noch nicht. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) enthält keine spezifischen Angaben dazu. Das österreichische Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz hält zur Integrität im wissenschaftlichen Studienbetrieb folgendes fest: „Jedenfalls als wissenschaftliches oder künstlerisches Fehlverhalten zu qualifizieren ist, wenn jemand unerlaubte Hilfsmittel benützt, wozu auch die missbräuchliche Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz zählt.“
Was genau als missbräuchliche Nutzung von KI gilt, ist allerdings nicht definiert. Somit bleibt es bisher den Universitäten und Hochschulen überlassen, eigene KI-Richtlinien zu implementieren.
Transparenz bei KI-Arbeiten
Und das ist in den vergangenen zwei Jahren passiert, mittlerweile haben die meisten Hochschulen oder ihre Studienabteilungen definiert, wie Künstliche Intelligenz verwendet werden darf. Grundsätzlich erlauben alle Institutionen den Einsatz von KI-Tools auf unterschiedlichen Ebenen, fordern aber Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang damit. Denn im Rahmen des AI Acts sind Forschungsbetriebe dazu aufgefordert, Sicherheitsvorgaben und Datenschutz einzuhalten.
Hier gehts zu den guten Nachrichten
)
Na gut
Der Newsletter mit den guten Nachrichten: Kleine Geschichten über Fortschritte und Erfolg.
Die Universität Wien überlässt es ihren Lehrenden, zu entscheiden, inwiefern KI-Tools eingesetzt werden dürfen. Studierende sollten sich diesbezüglich in der Lehrveranstaltung informieren, sofern sie vorab keine entsprechenden Informationen erhalten haben. In jedem Fall muss klar erkennbar sein, welche Leistungen von den Studierenden und welche von der KI stammen. Werden KI-Tools verwendet, obwohl sie in der Lehrveranstaltung nicht erlaubt sind, wird das als Schummeln bewertet.
Die KI-Vorgaben anderer öffentlicher Universitäten klingen ähnlich. Die Universität Graz betont zusätzlich, dass Seminararbeiten nicht von KI verfasst werden dürfen: „Sie müssen in der Lage sein, zu erklären, was Sie warum wie geschrieben haben. Diese Verantwortung dürfen Sie nicht an ein KI-System delegieren.“ Die Universität Innsbruck verweist bei der Frage, ob die Nutzung von KI gekennzeichnet werden soll, auf die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit: Transparenz und Nachvollziehbarkeit. So sollte der Name des verwendeten Tools und der Umfang seines Einsatzes an der entsprechenden Stelle erwähnt werden. An der FHWien gilt die Nichtoffenlegung erlaubter KI als Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Studierende aller Hochschulen sollten außerdem darauf achten, dass keine Urheberrechte verletzt und keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
KI-Tools von den Unis
Künstliche Intelligenz ist an Universitäten und Hochschulen also grundsätzlich erlaubt. Viele Einrichtungen stellen ihren Studierenden sogar eigene Tools zur Verfügung oder empfehlen eine Auswahl an Anwendungen für das wissenschaftliche Arbeiten. Außerdem informieren die Einrichtungen ihre Lehrenden über KI, vor allem im Hinblick auf die Bewertung von Arbeiten und Prüfungen.
Die derzeit größte Stolperfalle ist, dass es keine einheitlichen Regeln gibt, was zu Missverständnissen führen kann. Wer den unerlaubten Einsatz von KI vermeiden will, sollte deshalb die Regeln der jeweiligen Lehrveranstaltung beziehungsweise der oder des jeweiligen Lehrenden kennen.
Elisabeth Oberndorfer schreibt jede Woche eine Kolumne zum Thema Ökonomie. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Infos und Quellen
Daten und Fakten
- Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im wissenschaftlichen Bereich ist zwar zum Teil über die KI-Verordnung der EU geregelt, eine einheitliche Regelung für den Einsatz im Studium gibt es allerdings noch nicht.
- Die österreichischen Universitäten und Hochschulen erlauben den Einsatz von KI grundsätzlich oder empfehlen ihn sogar, solange dieser transparent und nachvollziehbar ist.
- Wie viel KI erlaubt ist, entscheiden meist die Lehrenden selbst.
Quellen
- Österreichisches Hochschul Qualitätssicherungsgesetz
- EU Artificial Intelligence Act
- Universität Wien: KI in Studium und Lehre
- Universität Innsbruck: FAQ rund um das Thema KI
- FHWien der WKW: Studien- und Prüfungsordnung
- Hochschule Burgenland: Richtlinie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Lehr- und Studienbetrieb
- Universität Graz: KI Ressourcen für Studierende
)
)
)
)