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Tanzen verboten!

5 Min
Die iranische Tanzgruppe muss aufgrund von Sitten- und Moralgesetzen im Keller kreieren.
© Fotocredit: Sarvnaz Alambeigi

Im Iran ist Tanzen bei Strafe untersagt. Tanzgruppen arbeiten im Untergrund. Auch in einigen europäischen Ländern gelten heute noch Tanzverbote. Wenn auch mit nicht vergleichbaren Auswirkungen.


In einem Keller sitzen zehn Performer:innen am Boden. Sie sind in verhaltenen Farben, meist grau, gekleidet. Die Frauen verhüllen ihre Haare mit modernen Tüchern, T-Shirts und lockere Baumwollhosen bedecken den Körper. Lediglich Hände und Füße sind nackt. Die Iraner:innen tanzen im Untergrund, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Iran gibt es keine Schulen, keine Institutionen, die sich mit dem Kunstgenre Tanz beschäftigen. Denn tanzen dürfen sie nicht. Wer es dennoch tut, riskiert eine Gefängnisstrafe. Es ist sogar untersagt, das Wort „Tanz“ auszusprechen. „Aber eine Frau darf es zu Hause schon für ihren Mann“, erklärt die iranische Filmemacherin Sarvnaz Alambeigi im Gespräch mit der WZ.

Kunst findet ihren Weg.
Sarvnaz Alambeigi

Alambeigis Dokumentarfilm „1001 Nights Apart“ steht am Programm des Impulstanz-Festivals, das Choreograf:innen, Tänzer:innen und Publikum im Burgtheater Vestibül zur Musik eines DJs zum Tanzen animiert. Und jeder tanzt, wie er möchte. Nur seinem Körper folgend, der instinktiv die Musik in Bewegung verwandelt. Ob sie lustvoll provokativ ist oder nicht, ist unwichtig. Ob das Konsequenzen hat, wenn man sich so in der Öffentlichkeit bewegt? Darüber denkt man in Wien, in Österreich und in dieser Location sicher nicht nach. Warum sollte man auch?

Tief in den Köpfen verankert

Egal, ob man Laie oder Tanzprofi ist, egal, ob der Tanz dem Vergnügen oder als künstlerisches Ausdrucksmittel dient: Tanzen ist im Iran verboten. Offenbar ist die Angst vor den Sittlichkeits- und Moralgesetzen tief in den Köpfen verankert. Niemand weiß genau, was erlaubt ist: Was gerade noch gezeigt werden kann, kann in ein paar Monaten schon wieder verboten sein. Alambeigi begleitete drei Jahre lang die Performer:innen im Teheraner Untergrund. Aus dem Filmmaterial entstand schließlich ihre Doku, die zeigt, dass es schier unmöglich ist, Kunst zu verbieten. „Kunst findet ihren Weg“, meint die Regisseurin. „Diese Performer:innen wollen einfach nur tanzen, weil sie diese Kunstform wirklich mögen.“

Vorsichtig tanzen

Politische Akteure wären sie nicht, sagt Alambeigi. Doch ist das voneinander zu trennen? Sind Tänzer:innen in ihrem Ausdruck nicht immer politische Wesen? Die Doku veranschaulicht, dass es den Performer:innen beim Tanzen weniger um die Kunst an sich geht, sondern darum, ihre Emotionen und Sehnsüchte, aber auch ihre Ansichten zu Feminismus, Sexualität und Religion in Bewegungen auszudrücken. Der Filmemacherin war es auf jeden Fall ein Anliegen, niemanden in Gefahr zu bringen: „Also waren wir vorsichtig, und die gezeigten Tanzsequenzen haben gar keine sexuellen Anspielungen.“ Seit der Islamischen Revolution 1979 seien die Machthaber der Ansicht, dass Tanzen eine Art von Kunst sei, die sie nicht akzeptieren können, so die Regisseurin. Zuvor gab es zwar ein Nationalballett - dessen Mitglieder gingen ins Exil -, was aber nicht bedeutet, dass Tanz geschätzt wurde. Es gebe Gesten und Bewegungen, die provokativ sein könnten oder die mit Sexismus zu tun hätten: „Im Zuge meiner Recherche zu dem Film bin ich zu der Einsicht gelangt, dass sich die Geschichte im Iran irgendwie wiederholt.“ Denn auch in der Vergangenheit gab es Zeiten, in denen das Tanzen im Iran nicht erlaubt war.

In einem Keller sitzen Performer:innen am Boden.
© Fotocredit: Sarvnaz Alambeigi

Ein Verbot, das sich jedoch nicht nur auf den Iran oder auch Ägypten beschränkt, sondern in der Tanzgeschichte immer wieder zu finden ist: So wurde etwa der Tanz Batuku in Kap Verde in Afrika gemeinsam mit dem Funana während des Kolonialismus verboten. König Manuel I. von Portugal verabschiedete damals ein Gesetz, das den Batuku verbot, denn dieser sei „zu afrikanisch“, „zu primitiv“, „laut“ und „unanständig“. Auslöser sind religiöse Gründe, die mancherorts durch kodifizierte oder moralische Gesetze erzwungen werden.

Der Wiener Walzer zu Johann Strauß‘ Zeiten beispielsweise war im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts gar nicht schicklich. Oder der Tango, zu Anfang des 20. Jahrhundert entstanden, war der Skandal schlechthin. Letzten Endes ging es aber immer um die sexuelle Komponente des Tanzes, nämlich, dass Frauen und Männer Ganzkörperkontakt hatten. Ein No-Go sowohl für christliche als auch islamische Religionsgemeinschaften - der Tanz darf nur Gott gewidmet sein, manchmal auch dem Ehemann.

Ein Blick über die Grenze

Tanzverbote sind nicht nur in fernen Ländern zu finden, sondern ein Blick über Österreichs Grenze hinaus reicht: In Deutschland und in der Schweiz ist das Tanzen an einigen Feiertagen von den meisten Landes- und Kantonsregierungen verboten. Es betrifft christliche und weltliche Feiertage, an denen getrauert oder zur Besinnlichkeit aufgerufen wird - wie etwa der Karfreitag oder auch Gedenktage wie der deutsche Volkstrauertag. Baden-Württemberg etwa lockerte das Tanzverbot erst im Jahr 2015. Nun darf man auch zu Neujahr auf öffentlichen Partys das Tanzbein schwingen. Dennoch sind die weiterhin geltenden Tanzverbote, wie jenes am Karfreitag, einzuhalten: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Praktizierende Katholiken verzichten im Advent und in der Fastenzeit ebenso auf Tanz - allerdings freiwillig.

Typisch österreichische Lösung

In Österreich gibt es kein ausgesprochenes Tanzverbot, sondern eine typisch österreichische Lösung: „Veranstaltungen, die dem Charakter des Tages [nicht] gerecht werden“ sind durch das jeweilige Veranstaltungsgesetz untersagt. Gehört der Tanz dazu? Nur in der Steiermark, in Vorarlberg und Oberösterreich darf man tanzen, wann immer man will.

Covid-19-Tanzverbot

Ein strenges Tanzverbot verursachte auch die Covid-19-Pandemie: Um die Ansteckungsgefahr zu mindern, wurde aufgrund der Gesundheitsmaßnahmen in einigen Ländern Tanzen verboten. Das betraf aber auch andere Kunstrichtungen wie Singen und Musizieren.

Mancherorts halten sich sogar die großen Opernhäuser wie die Wiener Staatsoper an die moralischen Vorgaben und schließen den Betrieb am Karfreitag oder am Heiligen Abend. Zumindest zeigen Institutionen keine Tanz- beziehungsweise Ballettvorstellungen an besonderen kirchlichen oder weltlichen Feiertagen. Da lobt man sich Oberösterreich: Seit der Zusammenlegung des Veranstaltungsgesetzes und des Lichtspielgesetzes zum Veranstaltungssicherheitsgesetz im Jahr 2008 heißt es, dass anzeigepflichtige Veranstaltungen aus religiösen oder politischen Gründen nicht untersagt werden dürfen. Also sozusagen ein Verbot für Verbote, das letztlich Tanzfreiheit bedeutet. Für die Teheraner Performer:innen in Alambeigis Film bleibt diese Freiheit weiterhin ein Traum in weiter Ferne.


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Infos und Quellen

Gesprächspartnerin

  • Sarvnaz Alambeigi, iranische Filmemacherin und Künstlerin

Ein Portraitfoto von Sarvnaz Alambeigi.
© Fotocredit: Joubeen Mireskandari

Quellen

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