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Juristische Lücken und mangelnde Anwendung bestehender Gesetze führen dazu, dass Täter statt Opfer geschützt werden.
Vor einigen Jahren nahm ich meinen Mut zusammen und ging in eine Wiener Polizeistation, um nach einer Morddrohung online Anzeige zu erstatten. Ein Mann auf Twitter hatte mir unter einem Tweet über Femizide sinngemäß mitgeteilt, ich würde die nächste sein.
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Feministin in der Öffentlichkeit zu sein war damals für mich noch neu, an Mord- und Vergewaltigungsdrohungen hatte ich mich also noch nicht gewöhnt. Ich war außerdem noch naiv genug zu glauben, frau würde mit einer Morddrohung ernst genommen werden.
Ergebnis meines Besuches bei der Polizei war allerdings ein „Da hat sich halt jemand einen Scherz erlaubt.“ – Kommentar des Beamten (ich habe ja durchaus einen sehr dunklen Humor, aber in welcher Welt es lustig sein soll, Leuten im Internet auszurichten, dass man sie ermorden will, erschließt sich mir nicht ganz) und ein Brief der Staatsanwaltschaft kurze Zeit später: Die Angelegenheit wurde nicht weiterverfolgt, das Verfahren wurde umgehend wieder eingestellt.
Warum erzähle ich diese Geschichte? Weil eine Verfahrenseinstellung der absolute Standard ist, wenn Frauen männliche Gewalt anzeigen.
Unwissenheit schützt vor Strafe
Seit 1. September steht in Österreich das nichtkonsensuelle Versenden von Genitalbildern (in aller Regel sogenannte „Dickpics“) unter Strafe – als eine Form der sexuellen Belästigung kann dafür eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Oder besser gesagt: Könnte verhängt werden, wenn man sie denn verhängen wollte. Was man offenbar nicht will, denn die ersten drei Verfahren wurden von den Staatsanwaltschaften Krems und Wien sofort wieder eingestellt. Eine der drei Betroffenen ist eine Prominente: Autorin und Publizistin Veronika Bohrn-Mena. Sie veröffentlichte auf ihrem Instagram-Kanal eines der ihr zugesendeten Bilder, inklusive Vergewaltigungsdrohung in Textform. Laut einem Bericht im Standard enthielt die Nachricht außerdem Details dazu, was der Absender einer anderen Frau bereits angetan habe. Bohrn-Mena schreibt hierzu: „Die Staatsanwaltschaften in Österreich weigern sich offenbar beharrlich gegen Vergewaltigungsdrohungen und oder die Belästigung durch Dickpics zu ermitteln. Stattdessen werden Verfahren (bei mir jeweils auch wegen gefährlicher Drohung) einfach sofort eingestellt. Nichtmal bei (potentiell) bekannten Tätern. Es werden auch keine Daten erhoben oder andere Ermittlungsansätze verfolgt, denn diese wären, sinngemäß zusammengefasst schlicht zu aufwendig. Als Opfer wird man von der Justiz also einfach im Stich gelassen - trotz neuer Gesetze.“
Verfahrenseinstellungen sind bei Fällen digitaler Gewalt der Regelfall. Besonders dreist ist in zwei der Dickpic-Fällen allerdings die Begründung zur Einstellung: Die angezeigten Männer hätten vom neuen Gesetz nichts gewusst.
Unwissenheit schützt also doch vor Strafe – zumindest, wenn man ein Mann ist, der Frauen belästigt.
Es ist ein Muster, das sich wiederholt. Frauen, die versuchen, sich gegen digitale Gewalt zu wehren, erleben in aller Regel zwei Dinge: Erstens werden sie von Beamten nicht ernstgenommen und belächelt, zweitens werden Verfahren in der Regel unverzüglich wieder eingestellt.
Wissenslücken und Gesetzeslücken
Nun könnte man argumentieren, dass das erstens auch bei anderen Deliktformen der Fall ist und zweitens an der schweren Beweisführung hängt, die mit Taten im Bereich geschlechtsbasierter Gewalt einhergeht. Das lässt allerdings zwei andere Faktoren außer Acht: nämlich einerseits die geringe Sensibilisierung, wenn es um Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen und Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum im Besonderen geht, ein Mangel an Wissen und Bewusstsein, der nicht nur in der Gesamtbevölkerung vorherrscht, sondern auch bei juristischem Fachpersonal. So kritisiert Opferschutzanwältin Sonja Aziz im Standard mangelnde Fortbildung bei Richter:innen die, so Aziz zu „Fehleinschätzungen“ führe.
Zweitens bestehen gerade, wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, große Lücken in der Gesetzgebung an und für sich, die Anzeigen oftmals inhärent aussichtslos machen.
Ein Beispiel ist die eingangs erwähnte „gefährliche Drohung“.
Vor allem in der Öffentlichkeit stehende Frauen werden im digitalen Raum oft mit Mord und Vergewaltigung bedroht. Um den Tatbestand einer gefährlichen Drohung zu erfüllen, muss die Äußerung allerdings geeignet sein, das Opfer „in Furcht und Unruhe“ zu versetzen. Ob ein Opfer sich fürchtet und in Unruhe versetzt ist, lässt sich aber objektiv genauso wenig feststellen wie die Frage, ob der Täter ein Versetzen in Furcht und Unruhe intendiert hat. Ein subjektives Bedrohungsgefühl ist schwer belegbar, nicht objektiv erkennbar und kann leicht geleugnet werden. Nicht die Wirkung auf das Opfer sollte Maßstab sein, sondern die verübte Tat an und für sich – die eigentliche Drohung also, unabhängig davon wie sie „gemeint“ gewesen sein könnte (eine subjektive Sache, die niemand wissen kann) oder wie sie „verstanden“ wurde (ebenso eine subjektive Angelegenheit, in die niemand Einblick hat). Ähnliche Lücken gibt es in anderen Bereichen der digitalen Gewalt: Der Paragraf zu Cyberstalking enthält etwa die Formulierung, dass die Gewalt „unzumutbar“ sein muss, Cybermobbing muss eine „massive Beeinträchtigung der Lebensführung“ beinhalten.
Die Hürden sind also inhärent viel zu hoch angesetzt.
Es gibt auch noch gute Nachrichten
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Auch offline
Und: das Problem zeigt sich auch offline.
Im Februar dieses Jahres berichtete die Zeit darüber, wie viele Verfahren zu häuslicher Gewalt in Berlin und Brandenburg eingestellt werden. In Brandenburg wurden im Jahr 2024 86% aller Verfahren eingestellt, in Berlin waren es 76 Prozent. Das heißt im Klartext: Es gibt keinerlei Konsequenzen für diese (mutmaßlichen) Täter, sie werden nicht nur nicht bestraft, sie landen nicht einmal vor Gericht. Es passiert einfach: nichts. Auch Verfahren wegen sexueller und sexualisierter Gewalt werden in der Regel umgehend wieder eingestellt. Im Jahr 2024 wurden in Österreich 1344 Vergewaltigungen angezeigt, davon wurden 1082 Verfahren – also beinahe 80 Prozent - wieder eingestellt. In nur 127 der Fälle kam es zu einem Schuldspruch. In anderen Worten: Nur etwa 9,37 Prozent der Täter wurden für ihre Taten bestraft. Die WZ berichtete.
Feministinnen fordern schon lange ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht – eines also, dass die Beweislast umkehrt – nicht mehr das mutmaßliche Opfer muss unter Beweis stellen, dass es vergewaltigt wurde, sondern der mutmaßliche Täter muss beweisen, dass er Konsens eingeholt hat.
Neue Gesetze
Aktuell sorgt der Fall Collien Fernandes, die über Jahre hinweg Opfer von sexualisierter digitaler Gewalt, inklusive Deepfake-Pornografie wurde, für Forderungen von Strafrechtsverschärfungen. Unter anderem soll die Erstellung und Verbreitung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe gestellt werden, ein digitales Gewaltschutzgesetz inklusive der Schließung aktueller Strafverfolgungslücken soll eingeführt werden, Plattformen sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Ich teile diese Forderungen. Ich bin, gemeinsam mit einer Reihe anderer Österreicherinnen (Verena Altenberger, Ina Regen, Gertraud Klemm, Marie Kreutzer und andere) eine jener 250 Frauen, die den offenen Brief erstunterzeichneten. Denn auch wenn sie sich an die deutsche Bundesregierung wenden: Sie sind eins zu eins auf Österreich übertragbar.
Neben der Forderung bestehende Gesetzeslücken zu schließen muss betont werden: Bereits die bestehenden Gesetze kommen nicht ausreichend zur Anwendung. Weil Frauen nicht ernstgenommen werden. Weil männliche Gewalt bagatellisiert wird. Weil der Mangel an Sensibilisierung und Wissen für das Problem auch im Justizsystem und in den in ihm handelnden Personen besteht.
Die ernüchternde Wahrheit ist also auch: Kein Gesetz der Welt, kein altes und kein neues, schützt Frauen vor männlicher Gewalt, – egal ob offline oder online – wenn es nicht angewendet wird. Aktuell bleibt männliche Gewalt gegen Frauen de facto in der überwiegenden Mehrheit der Fälle völlig konsequenzlos – online ebenso wie offline. Das kann sich nur ändern, wenn Gesetzesreformen auch von Bewusstseinsreformen begleitet sind. Denn nur wenn männliche Gewalt gegen Frauen ernst genommen wird, nur wenn Opfer ernst genommen werden – von Beamt_innen, Richter_innen und Staatsanwält_innen, nur dann können bestehende und neue Gesetze tatsächlich im Sinne und zum Schutz von Opfern wirken.
Beatrice Frasl schreibt alle zwei Wochen eine Kolumne zum Thema Feminismus. Alle Texte findet ihr auch in ihrem Autor:innenprofil.
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Infos und Quellen
Zur Autorin
Beatrice Frasl war schon Feministin, bevor sie wusste, was eine Feministin ist. Das wiederum tut sie, seit sie 14 ist. Seitdem beschäftigt sie sich intensiv mit feministischer Theorie und Praxis – zuerst aktivistisch, dann wissenschaftlich, dann journalistisch. Mit ihrem preisgekrönten Podcast „Große Töchter“ wurde sie in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten feministischen Stimmen des Landes.
Im Herbst 2022 erschien ihr erstes Buch mit dem Titel „Patriarchale Belastungsstörung. Geschlecht, Klasse und Psyche“ im Haymon Verlag. Als @fraufrasl ist sie auf Social Media unterwegs. Ihre Schwerpunktthemen sind Feminismus und Frauenpolitik auf der einen und psychische Gesundheit auf der anderen Seite. Seit 1. Juli 2023 schreibt sie als freie Autorin alle zwei Wochen eine Kolumne für die WZ.
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