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Wann sind Kinder alt genug für Haftstrafen?

5 Min
Die Schweiz setzt bei straffälligen Kindern auf individuelle Maßnahmen – und kann sie unter bestimmten Umständen auch geschlossen unterbringen.
© Illustration: WZ / Paul Kremsleithner. Bildquelle: Adobe Stock

Strafmündigkeit definiert jedes Land anders: von 10 Jahren in England bis 16 Jahren in Portugal. Viele sehen in der Debatte die Schweiz als Vorbild.


    • In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit ab 10 Jahren, was international, etwa von der UNO, kritisiert wird.
    • Sanktionen für 10- bis 14-Jährige umfassen Verweise oder gemeinnützige Leistungen, keine klassischen Haftstrafen.
    • In Europa gibt es keine einheitliche Regelung, die Strafmündigkeitsgrenzen variieren zwischen 10 und 16 Jahren.
    • In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit mit 10 Jahren.
    • In Österreich sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig.
    • In England, Wales und Nordirland gilt Strafmündigkeit ab 10 Jahren, in Schottland ab 12 Jahren.
    • Portugal setzt die Grenze bei 16 Jahren, Schweden senkt sie nun auf 14 Jahre.
    Mehr dazu in den Infos & Quellen

Wir sollen so werden wie die Schweiz, heißt es immer wieder aus der österreichischen Politik. Zumindest dann, wenn es um Kinder geht, die Straftaten begehen, aber nicht strafmündig sind. In Österreich regelt das Gesetz, ab wann Menschen zu welchen Handlungen berechtigt sind. Kleinere Anschaffungen. Bustickets. Die sogenannten Taschengeldgeschäfte gehen unter 14 Jahren.

Eingesperrt werden geht aber eigentlich nicht. Deswegen ist das Wiener Pilotprojekt namens „Auszeit-WG“, wo derzeit eine einzige Person untergebracht ist, von der außer dem Alter (13 Jahre) sonst nichts bekannt ist, so umstritten. Was man in Österreich mit Menschen unter 14 Jahren, die Straftaten begehen, sonst machen soll, darüber herrscht Ratlosigkeit. In der Schweiz laufe alles anders, heißt es oft. Und auch viel besser. Aber was?

Ein Überblick über das System im Nachbarland

In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit mit dem 10. Geburtstag. Ab da werden Verwaltungsübertretungen (etwa bei Rot über die Straße gehen) oder Straftaten (beispielsweise Körperverletzung) vom Staat geahndet.

International wird das niedrige Strafmündigkeitsalter der Schweiz allerdings regelmäßig kritisiert – etwa von der UNO. Ist die Schweiz besonders streng?

Spricht man mit Vertreter:innen der Schweizer Jugendanwaltschaft, ergibt sich ein hochkomplexes Bild. Die Täter:innen, nicht die Tat, müssen im Vordergrund stehen. Dieser Satz kommt immer wieder prominent vor. Das macht die Sache komplizierter, denn das Strafrecht kennt eine abschließende Anzahl von Taten. Das Leben hingegen kennt unzählige Einzelschicksale. Und auf die wird in der Schweiz individuell eingegangen. Subjektiv statt objektiv.

Die Jugendstrafanwaltschaft in der Schweiz ist eine Institution auf kantonaler Ebene, in der Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen und Therapeut:innen eng – und auch im selben Gebäude – zusammenarbeiten. Die Jugendstrafanwaltschaft ist zuständig für alles. Sie untersucht die Straftaten. Sie beurteilt sie. Sie ist für den Vollzug der angeordneten Strafen verantwortlich. Und manchmal bringt sie den Fall vor das Jugendgericht. Immer dann, wenn eine stationäre Schutzmaßnahme oder ein Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten in Frage kommt.

Auch in der Schweiz sind die Sanktionen im Jugendstrafrecht nach Alter gestaffelt. Zwischen 10 und 14 Jahren kommt ein Verweis („gelbe Karte“) oder eine persönliche Leistung in Form von gemeinnützigen Tätigkeiten in Frage.

Offene oder geschlossene Unterbringung

Moment, Moment. Heißt es nicht, dass die Schweiz auch unter 14-Jährige „wegsperrt“? Ja und nein. Nein, weil es dann nicht „Strafe“ genannt wird. Und ja, weil sehr wohl Kinder aus dem Umfeld herausgenommen werden, wenn die Situation als nicht förderlich angesehen wird. Diese Unterbringung läuft unter „Schutzmaßnahme“. Da wird das Kind entweder bei einer Privatperson oder in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung untergebracht. Also in einer Art Kinderdorf oder Therapiestation. Je nach Möglichkeiten und Bedürfnissen. Diese Unterbringung kann offen oder geschlossen sein. Sprich: Das Kind kann nicht hinaus. Hierbei wird versucht, Kindergruppen, die gemeinsam straffällig geworden sind, aufzusplitten.

Das Schweizer System ist personal- und ressourcenintensiv. Und manchen konservativen Politiker:innen geht es trotzdem nicht weit genug. Da werden Forderungen laut, dass auch Kinder ins Jugendgefängnis kommen sollen, wenn ein besonders aufsehenerregender Fall für den Geschmack einiger nicht genug sanktioniert wird.

Ein Blick über die Grenze zeigt allerdings: Einen europäischen Konsens darüber, ab wann Kinder strafrechtlich verantwortlich sein sollen, gibt es nicht. Die Strafmündigkeit ist in Europa höchst unterschiedlich geregelt.

Wie regeln andere Länder die Strafmündigkeit?

Auch in England, Wales und Nordirland beginnt die Strafmündigkeit bereits ab 10 Jahren. Im Unterschied zur Schweiz eröffnet das Jugendstrafrecht dort teilweise schon früher die Möglichkeit des Freiheitsentzugs. In Schottland gelten Kinder ab 12 Jahren als strafmündig – bis 2019 lag das Alter sogar bei 8 Jahren.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes macht seit Jahren deutlich, dass die britischen Teilländer zu restriktiv vorgehen. Generell empfiehlt er eine Strafmündigkeitsgrenze von mindestens 14 Jahren, wobei Staaten mit 15 oder 16 Jahren positiv hervorgehoben werden.

Portugal ist eines dieser Länder und zieht die Grenze mit 16 Jahren. Begehen 12- bis 15-Jährige eine Straftat, werden sie nicht strafrechtlich verfolgt, können aber einem eigenen erzieherischen Verfahren unterzogen werden.

Schweden wiederum senkt gerade die Strafmündigkeitsgrenze für schwere Straftaten von 15 auf 14 Jahre. Ursprünglich wollte die bürgerliche Minderheitsregierung die Grenze sogar auf 13 Jahre senken, scheiterte damit aber am fehlenden Rückhalt im Parlament. Das Gesetz tritt am 10. September in Kraft – drei Tage vor der Parlamentswahl, bei der das Regierungslager derzeit laut Wahltrend hinter der Opposition liegt.

Frankreich setzt auf die individuelle capacité de discernement: Bei Straftaten von unter 13-Jährigen wird grundsätzlich fehlende Einsichts- und Willensfähigkeit vermutet. Das kann jedoch widerlegt werden. Ob ein Kind Urteilsvermögen besitzt, wird anhand verschiedener Faktoren beurteilt, darunter seine Aussagen und jene seines familiären und schulischen Umfelds, die Tatumstände sowie psychologische oder psychiatrische Gutachten.

Ist ein Kind unter 13 Jahre alt und einsichtsfähig, kann es zwar strafrechtlich verantwortlich sein, eine eigene Strafe gegen das Kind kann aber nicht verhängt werden. Stattdessen wird auf alternative Erziehungsmaßnahmen gesetzt – auch bei kriminellen Jugendlichen ab 13 Jahren, denen etwa durch mehrmonatige Wanderungen ein Neustart ermöglicht werden soll, wie die WZ berichtete.


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Infos und Quellen

Gesprächspartner:innen

  • Vertreter:innen der Schweizer Jugendanwaltschaft

Daten und Fakten

  • Das Schweizer Jugendstrafrecht ist seit 2007 nicht mehr Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, sondern in einem selbständigen Gesetz geregelt. Die Zürcher Jugendanwaltschaft beschäftigte sich 2025 mit 6.019 beschuldigten Jugendlichen. Im Jahr 2008, ein Jahr nach der Einführung des neuen Jugendstrafrechts, lag die Zahl bei 4.844 Fällen. 59 Prozent der Sanktionen mündeten in einen Verweis. 16,7 Prozent in einer persönlichen Leistung. 20,5 Prozent in einer Bußgeldzahlung. Nur 0,2 Prozent kamen in eine stationäre Schutzmaßnahme.
  • Im Jahr 2024 befanden sich laut UNICEF-Schätzung in Westeuropa 7.000 Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren aufgrund eines Konflikts mit dem Strafrecht in Freiheitsentzug, das waren 9 von 100.000 Kindern. Weltweit waren es 15 von 100.000.
  • Weltweit sank die geschätzte Zahl der inhaftierten Kinder zwischen 2018 und 2024 um rund 67.000 auf 259.000.
  • 14 Jahre beträgt die Strafmündigkeitsgrenze laut UNICEF in Europa und Zentralasien im Allgemeinen.

Quellen

Das Thema in der WZ

Das Thema in anderen Medien

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